Geschichte des Schul- und Rathaus
– die alte Nr. 17, heute Mühlhaldenstr. Nr. 3 –
Das erste Schulhaus die Nr. 5 war einstöckig, mit Wohnung für den Schullehrer, Stallung, Keller und einem Ziegeldach. Der Standort ist nicht sicher bekannt.
Im Ruggerichtbuch von 1829-67 finden wir am 7. 1. 1839 folgende Eintragung
„§17 – Das Schulhaus befindet sich in einem ungenügenden und zum Theil schadhaften Zustand, es ist daher planmäßig zu verbeßern.“
Es gibt die Randnotiz „Das Schulhaus wird neu gebeuen, was dem Königl. Oberamt bekannt gemacht worden ist.“
Der Stiftungsrat von Obermusbach beschließt laut Stiftungsratprotokoll vom 8. Juli 1838 bzw. Kirchengemeinderatsprotokoll vom 30.Juni 1839 ein neues Schulhaus zu bauen, da das alte Schulhaus nicht mehr taugt.
Das neue Schul- und Rathhaus mit der Nr. 17 wird, entsprechend Gebäude-Kataster von 1836, im Jahr 1840 erbaut. Laut Steuer-Güterbuch von 1874 ist der Vorbesitzer des Grundstückes nicht nachweisbar.
Es ist zweistöckig, mit Stallung, Holzschopf, einem Gewölbekeller und einem Ziegeldach. Hat einen Dachständer mit einer Glocke von 0,56 m Durchmesser.
Im Gemeinderatsprotokoll finden wird am 20. Juli 1841 den Eintrag, dass das Schulhaus neu erbaut wurde und mit einen Versicherungswert von 1500 Gulden eingeschätzt.
Erbaut wurde das Haus von Zimmermeister Adam Kübler aus Wittlensweiler.
Im Jahr 1854 erhält das Rathaus 5450 neue Dachziegel.
Im Feuerversicherungsbuch von 1890 ist noch ein einstöckiger Abtritt (Toilettenhaus) mit 3 Plätze und einem Pultdach aufgeführt. Dieses Toilettenhaus ist heute nicht mehr vorhanden.
Brandversicherungswert laut Gemeinderatsprotokoll:
20. Juli 1841
Es findet eine Revision des Brand-Cataster statt. Schätzer sind Schultheiß Hofer, Johannes Blechle Maurermeister aus Untermusbach, Jacob Dosten Zimmermeister aus Untermusbach. Eingeschätzt wurde das neu erbaute Schulhaus. Wie folgt beschrieben: 2stockiges Wohnhaus, mit Stallung, Holzschopf und gewölbtem Keller und Ziegeldach. Das Gemeindeschulhaus am Sägemühleweg hat einen Werth von 1500 Gulden.
10. Juli 1842
Verhandelt von der ordentlichen Bauschau: Schultheiß Hofer hier, Maurermeister Blöchle u. Zimmermeister Doster v. Untermusbach
Es wurde eine Revision des Brand Cataster durchgeführt.
Abgebrochen: Gemeinde, 1 stockiges Wohnhaus das alte Schulhaus dahier excuxarts 1000 Gulden Obermusbach den 16. Aug 1843
Nach dem der Beschluss des Stiftungsrathes & Bürgerausschußes d.d. 8. April 1842 „der treuhen aus der Stiftungs Pflege an den Schulfond verabreichten Betrag von 2 f 2 k jährlich wiederum von der Stiftungspflege zu erheben“ von Königl. Gemeindschaftl. Oberamt wieder zu weiterer Berathung zurückgegeben wurde, ist so amt zur Genehmigung vorgelegt werden.
Beschließen die genannten Collegien in Betracht dass die Lehrmittel für die Schule in Obermusbach mit dem Betrag von 6 k für jeden Werktags und Sonntagsschulen aus der Gemeindekaße nicht gebührend angeschafft werden kann indem die Zahl der Sonntags und Werktags-Schüler gegenwärtig nur 23 beträgt, so soll der Beitrag für jeden Schüler aus der Gemeindepflege auf 12 k erhöht und dieser Beschluß dem K.Gemeinschaft. Oberamt zur Genehmigung vorgelegt werden.
24. September 1843
Unterm heutigen erscheint der Zimmermeister Adam Kübler von Wittlensweiler Accordent des hiesigen Schulhauses vor dem Gemeinderath und Bürgerausschuß, und bittet um einen Beitrag, da er an dem hiesigen Schulhause sehr viel verloren habe, es versammelt sich dieser Gemeinderath und beschließt: Daß dem Kübler ein Beitrag von 10 Gulden in Hinsicht dessen, daß er wie er vorgibt, sehr viel verloren hat, verabreicht werden solle.
Zur Beurkundung Gemeinderath Ziefle Hofer Braun Seeger Bürgerausschuß Wurster
27. Januar 1844
Der hiesige Schulmeister hat bisher das Impfgeschäft ohne Belohnung besorgt, derselbe ist aber schon einige mal vor dem Gemeinderath erschienen, und bittet um eine Belohnung für dieses Geschäft, es beschließen daher die beiden bürgerlichen Collegien demselben hierfür eine jährliche Belohnung von 1 Gulden anzusagen u. höher Genehmigung nachzusuchen.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Ziefle Hofer Seeger Hofer Wurster
Bürgerausschuß Mast Bohnet Braun Bauer
Bekannte Lehrer sind:
Der Schulmeister Johannes Braun schrieb am 4.3.1805 einen Bitbrief an den Khurfürsten Friedrich II und bat um ein Fruchtgratial (Lebensmittelbeigabe) zum Lohn da er sehr wenig verdiene und dies nicht ausreiche.
Mit Brief vom 8.3.1805 wurden ihm jährlich 2 Simri Roggen und 2 Scheffel Dinkel genehmigt.
Dies Frucht hatte das Klosteramt Reichenbach zu liefern.
Der Schulmeister JakobFriedrich Berger bat als Nachfolger von Johannes Braun ebenfalls zur Unterstützung seines lebensunterhaltes bei dem zu geringen Verdienst um ein Fruchtgratial. Hierzu schrieb er drei Briefe, am 27.1.1807, 10.4.1807 und am 27.5.1807, an den König. Die Antwort ist nicht bekannt.
Christian Sauser, OM42a, * 1783 in Engstlatt. Schulmeister in Ober- und Untermusbach. Er heiratet in Grüntal am 15.3.1812 Sibylla Oetinger, *13.11.1778, aus Weiler, Oberamt Schorndorf. Sie haben 4 Kinder. Wegzug 1821 nach Gemmrigheim.
Johannes Schneider, OM42b, *1812 in Giengen. Er heiratet in Schopfloch am 7.5.1839 Eva Rosina Schultheiss, *2.4.1819, von Schofloch. Sie haben 3 Kinder. Wegzug 1843 nach Bikelsberg.
Johannes Bluthardt, OM37g, *1805 in Altbach. Schulmeister in Obermusbach, seit 1831 in Untermusbach und ab 1835 in Grüntal GRÜ85a. Sie haben 11 Kinder. Heiratet 1836 Rosina Dorothea Seidt, *28.2.1806 aus Igelsberg. Wegzug 1858 nach Niederhofen.
Johann Friedrich Böbel, OM38b, *1813 in Weilheim, heiratet am 28.10.1843 Elisabetha Steinsilber, *18.2.1813 aus Bodelshausen. Sie haben 5 Kinder. Er ist Schulmeister in Obermusbach. Wegzug 1851 nach Unterhausen.
Zur Lehrerbesoldung steht geschrieben:
Verhandelt den 17 Juli 1882
Da die hießige Schulstelle wieder in Erledigung kommt, so ist die Fruchtbesoldung vom Holmaß ins Gewicht umzurechnen.
Der Schullehrer hat für 50 f gleich 85 M 71 Pf Brodfrüchten nach Sportelpreißen anzusprechen. Der Gemeinderath beschließt nun statt der bisher gereichten 12 1/2 Scheffel Dinkel angeschlagen zu 85 M 71 Pf jetzt 13 Ct 40 Pfund Kernen anzuschlagen mit 85 M 76 Pf zu verwilligen.
Im Ratsprotokoll steht geschrieben:
Obermusbach den 27. März 1851
Da durch den Wegzug des Schullehrers, und durch die Erledigung unserer Schule das hiesige Schulhaus als Rathhaus wiederruflich benutzt wird und alle Verhandlungen der Gemeinde da geschehen sollen so ist jährlich auch Holz zum einheizen zum besagten Rathhaus nöthig geworden. Es wird deshalb von dem Gemeinderath beschlossen das fragliche Holzbedürfniß auf folgendem Wege anzuschaffen. Es wird jährlich von einem Bürger Klafterholz unentgeltlich beigeführt und zwar das erste Jahr willigt Adam Hofer ein ein Klafter beizuführen, das nächste Jahr muß ein anderer Bürger ein Klafter Holz beiführen und so fort.
Beurkundet Gemeinderath Schultheiß Braun Hofer Ziefle Hofer Bohnet
Dupliat Eingetragen den 16. December 1861
Die Königl. Regierung des Schwarzwaldkreißes an das Königl. Oberamt Freudenstadt
Der mit Bericht vom 23. d.M. hierher vorgelegte Beschluß der Gemeindecollegien von Ober- und Untermusbach vom 20. v.M. in Betreff einer dem Hülfslehrer Fischer verwilligte persönliche Gehaltszulage von 15 f wird hiermit in widerruflicher Weise von Aufsichtswegen genehmigt, der Beschluß ist übrigens noch in die beeden Gemeindrathsprotokolle einzutragen, der bis jetzt im Stiftungsrathprotokoll enthalten ist. Reutlingen den 28. November 1861, für den Dierecktor Schmiedlin.
Den Schultheiß-Ämtern Ober & Untermusbach zur Kenntnißnahme
Eintrag in das Gemeinderathsprotokoll und Wiedereinsendung. Freudenstadt den 4. Decber 1861, Königl. Oberamt Sandberger
Eingesehen Gemeinderath Braun Mast Seeger Bohnet Schneider
Randbemerkung: die Gemeinde Obermusbach bezahlt 5 f.
Im Gemeinderatsprotokoll vom 22. Juni 1869 steht:
Ferner bringt der Ortvorstand den schlechten Zustand der Schule in Untermusbach zur Sprache, daß unsere Kinder nicht nur nichts lernen, sondern besonders zur Winterzeit die kleinen Kinder welche täglich den Weg nach Untermusbach machen müßen voll zu Grunde gehen, Überdieß war die Kinderzahl hier als die Schule mit der in Untermusbach vereinigt wurde eben 5, während gegenwärtig 19 Kinder von hier die Schule in Untermusbach besuchen.
Die bürgerlichen Collegien beschließen die Einleitung zu treffen, daß wieder eine Schule auf das Spätjahr hier errichtet wird, und wir mit einem tüchtigen Lehrer versehen werden. Die Regelung der Besoldungsverhältnisse soll unter Mitwirkung unseres Hl. Pfarrer Eyth geschehen.
Immer wieder mußten die Schullehrer ihr Brennholz anfordern.
Nachstehend ein Gemeinderatsprotokoll-Eintrag als Beispiel für viele weitere:
Verhandelt den 5 Juni 1871
In heutiger Sitzung des versammelten Gemeinderaths und Bürgerausschußes kommt die Berathung zur Sprache auf welche Art das Bedürfniß an Schulholz, welches in früheren Jahren 8 Claft gemischtes Scheiter und Prügelholz betrug, und in dießem Jahr aus dem Gemeindewald nichts ausgenutzt werden darf.
Der Gemeinderath im Einverständniß des Bürgerausschußes beschließt, fragliches Holz im Wege des Aufstreichs zur Anschaffung und Beifuhr an den Wenigst nehmenden zu akkondieren unter folgenden Bedingungen:
1. Darf nur gesundes Holz, welches zur Hälfte Scheiter zur Hälfte in Prügel bestehen muß.
2. Die Beifuhr muß in 14 Tagen beendigt sein.
Unter dießen Bedingungen wird zur Abstreichsverhandlung geschritten.
Es fordert Christian Seeger 70 f, jung Adam Bohnet 60 f. Schultheiß Braun erhält solches zu 50 f fünfzig Gulden.
Ferner wurde das Spalten fraglichen Holzes im Abstreich verliehen. Es erbietet sich Jakob Schneider hier das Clafter Holz zu 48 Kr aufzubereiten. Verbleibt demselben um 48 Kr.
Gemeinderatsprotokoll vom 11. August 1871:
Nachdem nunmehr hier ein neuer Lehrer in der Person des Schulmeister Bach angestellt ist, wurde demselben die Stelle eines Impfbuchführers, welche ersteren früher Schulmeister Glück v. Untermusbach bekleidet hat unter den gleichen Gehaltsverhältnißen übertragen, beginnend vom 1. Juli an.
Im Protokoll findet sich ein Eintrag über die Verlegung des Ratszimmers in den Ochsen:
11. Juli 1874
Mit der Anstellung des HE. Schulmeister Bach hier vom 27. Januar 1871 wurde das Rathhaus in das Haus der Frau Ochsenwirth Seeger Wittwe verlegt und da dieselbe das Haus auf ihre Kosten mit Ausnahme des Weißens der Rathstube ganz unterhält, bei einer neulich stattgefundenen Reparatur viele Kosten gehabt hat, so hat dieselbe schon mehrmals um eine Hausmiete nachgesucht.
In heutiger Sitzung wurde deshalb von Gemeinderath und Bürgerausschuß beschloßen
der Ochsenwirth Seeger Wittwe auf die verfloßenen 3 Jahre: 1. Juli 1872, 73 & 1874 jedes Jahr 10 Gulden aus der Gemeindecasse zu verwilligen und auf fernere Jahre alle Jahr auf den 1. Juli den Betrag von 10 Gulden aus der Gemeindecasse zu verwilligen wogegen betreff. Witwe die Unterhaltung des Hauses übernimmt mit Ausnahme des Weißens der Rathstube. Selbstverständlich ist, daß der Gemeinde wie der Frau Ochsenwirthin eine 1/4 jährige Kündigung jederzeit zusteht.
Im Ratsprotokoll findet sich folgender Eintrag:
13. September 1877
Aus Veranlaßung der Schulvisidacion in Untermusbach durch ein Consistorial Mitglied wurde in Gemeinschaft des Gemeinsch. Oberamt Freudenstadt der Wunsch neben anderen Ausstellungen ausgesprochen, daß für die Gemeinden Ober- und Untermusbach ein Gemeinschaftliches Schulhaus erbaut werde da das Schulhaus in Untermusbach schlecht und zu klein seie.
In der heutigen Sitzung des Gemeinderaths wurde nun betreff Angelegenheit in reichliche Erwägung gezogen und der Gemeinderath spricht sich dahin aus, daß sich binnen 2 Jahren die bürgerliche Kinderzahl auf die Hälfte also höchstens 10 Kinder reduciert man hier ganz mit einverstanden ist, wenn ein Schulhaus in sogenannten Schafloch oder an sonsten einem geeigneten Ort Obermusbach zu erbaut werde.
Das Schulhaus in Untermusbach welches zugleich auch das Rathhaus ist könnte verkauft werden, während das hiesige als Rathhaus wieder verwendet würde, die obene Räumlichkeiten sich aber für einen Schulmeister wie bisher recht gut eignen würde. Hinsichtlich der Kosten welche der Bau eines Schulhauses veranlaßt wird besonderer Vereinigung vorbehalten.
Hinsichtlich der vereinigten Schule wird der Wunsch ausgesprochen, daß der Schulmeister Bliklen von hier die vereinigte Schule als Schulmeister erhält.
Rugggerichtsprotokoll (Rugggericht ist die Kontrolle der Amtsführung durch das Oberamt): Rugggericht vom 22. August 1873
§19.
Das Mauerwerk im Rathhaus Ofen ist schadhaft & läßt Rauch in das Rathszimmer durch, es ist daher solches sogleich auszubeßern zu laßen.
Randbemerkung: ist geschehen
Im Ruggerichtbuch von 1870 findet sich in der Niederschrift von 1877 folgender Eintrag:
„§27 -Nach einem neulich ergangenen Consistorial-Erlaß ist der Vorschlag gemacht worden, für die beiden Gemeinden Obermusbach und Untermusbach ein gemeinschaftliches neues Schulhaus zu erbauen. Die bürgerlichen Collegien in Untermusbach haben sich bei dem vorgestern daselbst abgehaltenen Ruggericht dahin ausgesprochen, statt eines mit großen Kostenwerk errichteten Neubaus 2 Schulsäle in dem Parterre des dort. Gemeindehauses einzurichten zu lassen, von denen der eine der Gemeinde Obermusbach gegen Bezahlung eines entsprechenden Miethzinses überlassen würde.
Falls die hier Zustand kommen sollte, so würde das derzeitige bürgerlichen Collegien mit diesem Vorschlag einverstanden sein. Wenn dieses Projekt initige Schulzimmer vacant und die Möglichkeit gegeben, daß derzeitige Rathszimmer dorthin zu verlegen, welches sich wirklich in einer Mieth-Wohnung befindet.“
§30.
Die vorhandenen Subsellien im Schulhaus entsprechen der Vorschrift nicht, und sind deßhalb Normalsubsellien anzuschaffen. Im Übrigen wird auf den Receß oben §27. verwiesen.
Randbemerkung: Der Angriff des projektierten Schulhausbauwesen in Untermusbach läßt lange auf sich warten.
§31.
Im Orts Arrest ist der Boden schadhaft, die gegen den Berg stoßende Hälfte wird am Besten mit einem Plattenboden belegt, die Wand an jener Seite ist zu bestreichen und zu weißen. Der Strohsack und der Teppich befinden sich im Rathhaus, damit sie vor Verderben bewahrt werden.
Randbemerkung: ist geschehen
Rugggericht vom 5. November 1879
Hierbei wurde Folgendes erhandelt:
§8.
Bei Besichtigung des Orts-Arrestes wurde gefunden, daß 1 Kopfpolster fehlt, welches noch anzuschaffen ist.
Randbemerkung: ist angeschafft.
§20.
Da die Schülerzahl nach der Konfirmation auf 10 herabsinken wird, so ist der Versuch zu machen, ob nicht mit einer Nachbar-Gemeinde eine Verständigung über den Anschluß der hiesigen Schulkinder an jene Schule zu erzielen sei.
Randbemerkung: konnte bis jetzt nicht vollzogen werden, wird aber in Bälde geschehen daß die hiesige Schule aufhört und einer anderen Gemeinde die Schüler zugetheilt werden.
Rugggericht den 6. September 1882
§4.
Da derzeit die Schule blos von 13 Schüler besetzt ist, so ist in Berathung zu ziehen, ob nicht zu Ersparung von Kosten die hiesigen Schüler in Untermusbach oder Grünthal betheiligen könnten. Für den Fall, daß in Untermusbach ein Hülfslehrer angestellt würde, könnte demselben die hiesige geräumige u. freundliche Lehrerwohnung überlassen werden.
1. Randbemerkung: Erledigt, da die hiesige Schule mit der in Untermusbach am 15. Mai 1883 endlich vereinigt wurde.
2. Randbemerkung: Wird von dem Lehrer mit dem größten Wohlgefallen benutzt
§6.
Falls die Schulstelle nicht definitiv besetzt wird, oder ein etwaiger Schulamts-Verweser keine rechtlichen Ansprüche an den durch die Gemeinde von Ochsenwirth Seeger Witwe gepachteten Schulgarten hat ist der Pachtvertrag der Gemeinde mit der Witwe Seeger bezügl. dieses Gartens aufzulösen u. der Garten der Seeger zurückzugeben. Randbemerkung: den 3 März 1883 dießen Pacht auf den letzten Merz 1883 aufgelöst.
§7.
An dem Schulgebäude ist ein grün angestrichener Laden herangefallen und wieder fest zu machen, bei einem anderen ist der obere Globen losgegangen u. wieder befestigen zu lassen. Endlich ist an dem Ablauf des Küchenwassers ein sog. Kühner? anzubringen, damit das Haus nicht verunreinigt wird.
Randbemerkung: Diese Arbeiten wurden sogleich an den Schreiner Österle hier in Accord gegeben um 1 Mark 50 Pfennig und wurden sogleich ausgeführt.
§14.
Bei Schulversäumnißen beträgt das Minimum der Strafe 1 Mark oder 24 Stunden Haft, was nach dem Stiftungsprotokoll Bl. 100 nicht vollständig beachtet wurde. Randbemerkung: beobachtet.
§17.
Das Arrestlocal ist im Inneren von einem Maurer reparieren zu lassen. Randbemerkung: ist geschehen
Gemeinderatsprotokoll:
22. Oktober 1883
Nachdem unter dem 9. Oktober d. J. die Vereinigung der Schule mit der in Untermusbach vom Königl. Konsistorium defenetiv beschloßen worden ist, so wird die Schulstube im ersten Stock dem Ortsdiener Wald und Feldschützen zur unentgeltlichen Wohnung eingeräumt, das mittlere Zimmer mit dem Ofen bleibt dem jeweiligen Schulamtsverweser Bek zur Wohnung bestehend, das Zimmer linker Hand bei der Stege wird der ledigen Strikerin Christine Barho geb. zu Wittlensweiler zur Wohnung gegen einen Mietzins von jährlich 10 Mark anfangend am 1. April 1884 auf stets widerruflicher Weise übelaßen,
Im früheren Schullokal befindet sich nun die Rathstube.
6. November 1883
Auf obigen Beschluß hat Schulamtsverweser Bek unter dem 29. Oktober Beschwerde beim K. Pfarramt, beim K. Gemeinschaftl. Oberamt Freudenstadt Einsprache erhoben, dahin gehend daß er nicht dulde, daß der Amtsdiener und die oben genannte Barho den oberen Stock bewohne, und das K. Gemeinschafts. Oberamt hat durch Erlaß vom 30. Oktober dessen Wunsch bestätigt.
Es wurde aber am 6. November 1883 in dießer Sache folgendes verhandelt: Schulamtsverweser Beck erklärt sich mit dem heutigen mündlich besprochenen Beschluß und Vertrag des Gemeinderaths hier einverstanden, daß er die frühere Schulstube Pattere als Wohnung und Schlafstelle annimmt wodurch die oberen Zimmer frei werden und gegen die Mitbewohnung gedachten 2 Personen nehmlich des 72 Jahre alten Amtsdiener Schneider welcher ganz unentbehrlich ist und der c. 60 Jahre alten Strikerin Barho welche nur vorübergehend hier wohnt nichts einzuwenden habe. Unterschrift damit einverstanden Lehrer Bek
Vorstehende Verhandlung beurkundet als mit vorstehenden einverstanden Gemeinderath Braun Schneider Kappler Hofer Bohnet.
Randbemerkung: letzterer Beschluß kam nicht zur Ausführung.
Ab 1883 wurde der Schulbetrieb wegen zu geringer Schülerzahl eingestellt und die Schüler in Untermusbach unterrichtet. Das Klassenzimmer wurde als Ratssaal und für Gottesdienste genutzt.
Verhandelt den 3 Decber 1884 vor dem Gemeinderath
1. Schulamtsverweßer Beck welchem das Wohnrecht so lange er Schulamtsverweßer für hier und Untermusbach bestellt ist hat das Wohnrecht auf dem hießigen Rathhauß und vom 15 Oktober bis 15 April neben der Besoldung 2 Raum Buchen Holz anzusprechen, welches die hießige Gemeinde allein zu leisten hat. Nach genommener Rücksprache mit HE. Beck will derßelbe den Holzbedarf selbst anschaffen gegen eine Entschädigung von 15 M.
Der Gemeinderath beschließt demßelben die 15 Mark zu verwilligen aus der Gemeindecaße.
2. Schulamtsverweser Beck soll nach einem Rezeß zur Gemeindepflegerechnung 1883/4 für Ofenreinigung und weißern aus Beilagen 17 und 18 der Gemeindecaße 4 M 37 Pf ersetzen.
Bei der heutigen Vernehmung des Beck erklärt derßelbe, daß ihn dießer nichts angehe man seie es ihm schuldig geweßen, daß seine Wohnung bei seinem Aufzug ordentlich hergestellt werde.
Der Gemeinderath beschließt betreff Posten in Angang zu decurtieren, aber in Zukunft will man sich vor derartigen Ausgaben verwahrt wißen.
Rugggericht am 4. Januar 1886
§16.
Im Ortsgefängniß ist Strohsack und ? nicht, dagegen zur besseren Erhaltung in einem Dachlocal? untergebracht.
Rugggericht am 8. November 1888
II. Ortsarrest:
§: 3.
Die südwestliche Wand des Ortsarrest, welche durch Feuchtigkeit sehr gelitten hat, soll repariert werden. Der abgefaulte Fuß der Bettladen im Arrest u. der fehlende zweite Teppich sollen ersetzt werden. Die Fenster bedürfen dringend der Reinigung. Um der Feuchtigkeit des Locals definitiv abzuhelfen, ist kein anderes Mittel vorhanden, als das Abgraben eines Streifens von der Wiese, welche nach Südwesten an den Arrest grenzt. Jedenfalls kann die dort bestehende Kalkgrube nicht länger geduldet werden.
1. Randbemerkung: Diese Arbeit kann erst bis Frühjahr geschehen und wird ausgeführt. Schultheiß Schanz
2. Randbemerkung: Es ist wirklich in Ausführung d. 6 Mai 1889.
3. Randbemerkung: # Ist Vollendet.
4. Randbemerkung: ist geschehen d 9 Mai 1889
Gemeinderatsprotokoll: 20. November 1888
Forstschutzwächter Mathäus gegenwärtig wohnhaft in Frutenhof hat den Antrag gestellt in hiesiger Gemeinde Wohnung nehmen zu dürfen. Da die oben im Rathhaus befindliche Wohnungen mit 2 heizbaren Zimmern und sonstigen Räumlichkeit des Wegzuges des Lehrers Beck leer stehen, so gibt es hier für einen solchen HE. Beamten eine ganz paßende Gelegenheit, und der Ortsvorstand beantragt bei dem Gemeinderat dem oben genannten Forstschutzwächter Mathäus betreffende Räumlichkeiten um den jährlichen Mietzins von zu überlaßen. 1/4jährige Kündigung betreff Vertrags steht dem Pächter sowie dem Verpächter dem Gemeinderat zu.
Auf erstatteten Vertrag wurde beschloßen vorstehenden Vertrag welcher eine Gültigkeit vom hat zu genehmigen.
Gemeinderat Braun Kappler Schanz Wörner
Randbemerkung: Nebenstehender Eintrag fand vorläufig keine Anwendung weil betreffender Forstwächter sich in Untermusbach eingemietet hat. z.B. Schultheiß Schanz
Verhandelt den 6 Mai 1889
Es wurde heute beschloßen daß das weisenen in den Zimmern, Hausgang und Rathauszimmer im hießigen Gemeindehaus wieder frisch gemacht werden soll. Es wird erforderlich dazu Kalk, Sand Gips und auch etwas Farbeten, wo derselbe welcher das Geschäft erhält sämtliches anzuschaffen hat.
Der Anschlag von sämtlicher Arbeit wird auf 38 M geschätzt.
Es erhält aber die Arbeit wie oben erwähnet, für die Summe von 35 M 46 Pf Martin Kneißler von Witlensweiler.
Genehmigt Gemeinderat Schanz Wörner Kappler Seeger Braun
Randbemerkung: Der Acoordnehmer, Unterschrift Martin Kneißler Gipser
Verhandelt den 10 Juni 1889,
Frau Wangner mit Fräulein Tochter waren hier vom 1 Mai 1889 bis 2 Septb. im Schulhaus im Hauszins und haben bezahlt hierfür die Summe von 60 M sage sechszig Mark. Z.B. Schulth. Schanz
Gemeinde-Visitation (Rugggericht) am 4. November 1892:
§ 3.
Im Ortsarrest ist eine Wand schadhaft und reparieren zu lassen.
1. Randbemerkung: Ist geschehen? 2. Randbemerkung: In den nächsten Tagen geschiehts. Ist geschehen.
§.14. In den Ortsarrest ist ein Kopfpolster anzuschaffen. 1. Randbemerkung: Ist es erledigt?2. Randbemerkung: Ist geschehen.
Im Gemeinderatsprotokoll vom 25. August 1893 steht:
Von der Witwe Bohnet hier wird in Folge ihres Hofverkaufs verlangt, daß die Wohnung hier im Gemeindehaus „Schulhaus“ Ihr möchte überlassen werden und zwar jährlich für 50 Mark.
Dem Vorbringen gemäß wird von den sämtlichen bürgerlichen Collegien dahier beschlossen daß dem Wunsch entsprechend insofern zugesagt wird, daß die Wittwe Bohnet soll einen jährlichen Pacht von sämtlichen Räumlichkeiten, 4 Zimmer & Bühne, Flur & Keller und was für die Gemeinde nicht im Gebrauch stehend ist für jährlich zu 60 Mark und zwar vom 1. September 1893 an geltende Pacht und auf stets widerrufliche Weise und vierteljährliche Kündigung und wie die Wohnungen angetreten werden von der Mieterin so müssen sie in gleichem Zustand wieder hergestellt werden beim verlassen der Wohnung.
Vorstehendes Anerkannt die Mieterin Barbara Bohnet
Rugggericht
Obermusbach Oberamt Freudenstadt
Verhandelt am 22. Oktober 1895
II. Ortsarrest
Derselbe ist sehr feucht u. düster, es ist deshalb der Graben um die Außenseite des Arrest wenigstens um das 4.fache zu vertiefen.
Rugggericht
Obermusbach, Oberamt Freudenstadt
Verhandelt, den 22. April 1898
§. 1. Der Graben an der Aussenseite des Arrest ist noch etwas zu vertiefen, damit die Feuchtigkeit mehr als bisher abgehalten wird.
Randbemerkung: ist geschehen
Verhandelt den 17./18. Mai 1901
§.14.
IV Ortsarrest
2 neue Leintücher sind anzuschaffen. Die feuchte Wand ist, thunlichst auszubessern. Die Fenster sind zu reinigen.
Randbemerkung: Wird angeschaft.
VII Ortsreinlichkeit
2. An der Dunglege beim Rathaus soll durch einen Geometer festgestellt werden, ob sie nicht auf Gemeindearreal liegt.
Randbemerkung: Ist geschehen
Gemeinderatsprotokoll:
Es folgt am 21. April 1898:
Nachdem der Hausmietvertrag von Seite 144 wieder Rückgängig beziehungsweise an den Herrn Chr. Anseln, Hotelier von Stuttgart abgetreten wurde von dem Pächter Jakob Friedrich Stoll, Schneider in Freudenstadt, so denn wird heute der Hausmietvertrag von dem hiesigen Gemeindehaus, Schul- und Rathaus, was für die Gemeinde nicht gebraucht oder entbehrlich ist, an den betreffenden Herrn Chr. Anseln Hotelier in Stuttgart neu vergeben, und zwar jährlich für 60 Mark vom 1. April 1898 bis aufs weitere, auf stets, auf beiderseitigen 1/4 jährigen Kündigung, widerruflichen Weise , voraussichtlich bis 1. April 1901.
Dem Hausmieter sind die 3 ineinander gehende Zimmer Küche, Speisekammer, Keller und Holzplatz auf der Bühne und nach Umständen das Bühnen-Kämmerle zeitweise und nach Abzug des Hausmieters muß er die Miethewohnung wieder im gleichen guten Zustand herstellen lassen wie Sie ihm übergeben wurde am Aufzug 1898.
Der neue Kochherd welcher von dem Herrn Anselm angeschaft wurde, soll Eigenthum der Gemeinde bleiben nach dem Verlassen des Hausmieters.
Ferner wird die neue Verweiss und Tapetzierung sowie auf die Abänderungen der Küche mit dem Kaminschacht sowie die Rohreinrichtungen zur sämtlichen Feuerungen werden gleichfalls sämtliche entstehende Kosten von dem Hausmieter bestritten.
Vorstehendes anerkannt der Hausmieter Unterschrift Chr. Ansel Hotel Texto
Vorstehender Verpachtungsvertrag wird hier durch genehmigt auf die 3 Jahr 1898 bis 1901 pro 1. April z.B. Gemeinderat Schanz Bohnet Wörner Braun
Randbemerkung: Der nebenstehende Hausmietvertrag wurde heute d. 26. Juni 1899 mit den ein und denselben Bedingungen von 1901 pr 1. April bis 1910 jährlich für 80 Mark mit dem südlichen gelegenen Zimmer welches Georg Bohnet benützt verlängert.
Anerkannt Unterschrift Chr. Ansel Hotel Texto
Es steht auch im Gemeinderatsprotokoll am 26. Juni 1905:
Die bürgerlichen Collegien sind versammelt und wird nach der Abmachung vom 11. Juli 1904 betreffend Anbringung eines Blitzableiter auf das Schul & Rathaus welches der Gemeinde gehört, so soll mit der Besprechung mit Herrn Oberamtmann Schwarderer und einigen Gemeinderäten, daß derselbe soll womöglich alsbald angebracht werden. Demselben wurde entsprochen und wurde die Anfrage gestellt an Herrn Chr. Ansel von Stuttgart gestellt, ob er geneigt wäre als Hausmieter unserer Wohnungen im Schulhaus jedenfalls die Hälfte an den Ausgaben zu bezahlen.
Und was Herr Ansel fühlte sich nicht veranlaßt etwas zu bezahlen indem er erklärt, er habe schon große Opfer gegeben namentlich zur Herstellung des Aborts somit verbleibt nun nichts anderes übrig als die Gemeinde muß den ganzen Betrag bezahlen.
Es folgt der Eintrag am 9. April 1910:
Der Mietvertrag zwischen der Gemeinde Obermusbach und der Familie Ansel in Stuttgart betreffend der Wohnung im hiesigen Rathaus ist am 1. April 1910 abgelaufen. Die Familie Ansel sucht um Verlängerung des Vertrages bis 1. April 1911 nach.
Die bürgerlichen beschließen diesem Ansuchen zu entsprechen, und den Mietvertrag um den seitherigen Preis von 80 M bis 1. April 1911 zu verlängern.
Herr Ansel war zu diesem Zeitpunkt bereits erkrankt und so finden wir im November 1910 im Grenzer eine Anzeige über die Haushaltsauflösung.
Am 16. Juni 1911 steht im Protokoll:
Herrn Koppenhöfer in Stuttgart bietet für die Wohnung im hiesigen Rathaus auf die Dauer von 5 Jahren 100 Mark jährlich Miete und bittet um Einrichtung von 2 elektrischen Lampen. Vom Gemeinderat wird beschlossen. Dem Herrn Kappenhöfer die Wohnung auf 5 Jahre zu vermieten um den jährlichen Preis von 100 M und einen Mietvertrag in Bälde herzustellen. Zwei elektrische Lampen sollen in der Wohnung eingerichtet werden.
12. Juli 1912
Vom Gemeinderat wird beschlossen, den Elektrizitätszähler im Rathaus käuflich zu erwerben, sofern das Elektrizitäthswerk mindestens eine Garantie für 5 Jahre leitet. Gemeinderath Frey Schneider Bohnet Braun Kappler
Mit der Eingemeindung von Obermusbach nach Untermusbach wurde dann 1938 auch das Rathaus nicht mehr benötigt. Es diente dann verschiedenen Zwecken, zum Beispiel als Milchsammelstelle.
Im Jahr 1949 erhielt das Rathaus, vermutlich für die im Krieg eingeschmolzene, eine neue Glocke.
Als weiteren Dachaufbau ist eine Feuersirene montiert und hierzu an der Hauswand ein Feuerwehrmelder, der mit einer netten Geschichte verbunden ist.
Das Schul- und Rathaus wurde 1993 an Margarete Kappler verkauft, die das Haus behutsam renovierte und Künstlern zur Nutzung zur Verfügung stellt. Für die gelungene Renovierung erhielt Margarete Kappler 1998 den Denkmalschutzpreis des schwäbischen Heimatbundes.
Zum Schul- und Rathaus, sowie zum Obermusbacher Schulwesen finden sich in den Gemeinderats-Protokollen viele Eintragungen, die hier aufgelistet sind.
Teilweise aus Staatsarchiv Ludwigsburg D 38 Bü 51, KLVB1779-4) Archiv Baiersbronn Brandversicherungsbuch 1779.
Ermittelt durch Hans Rehberg
Letzte Änderung am 16.03.21