Das Lagerbuch von 1667
15. Teil – Die jährlichen zu zahlenden Steuern
In diesem Teil werden jährlich zu zahlenden Steuern beschrieben.
Der editierte Original-Text ist noch mit Übertragungsfehler behaftet, da die Schrift in Teilen schwer les- und übertragbar ist. Die Textkommentare sind zur Verständlichkeit kursiv geschrieben.
Seite 446
Obermuespach Jährliche Steüern
Der Fleckh Obermuespach gibt an Öwig beständiger Herbststeür, so durchs Herrn Herrn Friderichen Hertzogen zue Württembergs von Herrn Philipp: und Johann Jacob: Gebrüedern, Graven, zue Eberstein, Anno SechZehenhundert und Eins, an Würrtemberg erkaufft worden,
Jährlich uff Martini in das Closter Reichenbach, — Ein Guldin, AchtZehen Kreüzer.
So gibt ermeltee Fleckh Obermuespach, der Marggravenschafft Baden an Herbststeür jährlich uf Martini — Ein Gulden, AchtZehen Kreüzer.
Seite 446b
Vorgedachte Herbst: oder Martini-Steüren, werden denen Hofgüethern nach, welche Ihre Waldtheil und Seegtäg haben, Umbgelegt, Und bezahlt;
Betrifft einem Hofgueth — Sechs Kreüzer, drey Heller, jn das Closter Reichenbach,
Und nach Baden auch Sibenthalben Kreüzer, zugeben.
ENTNOMMEN AUS: HAUPTSTAATSARCHIV STUTTGART, H102/63 BD. 10.
AUFGESCHRIEBEN VON HANS REHBERG.
Letzte Änderung am 14.03.21