Ruggericht

Die Vogt- und Ruggerichte
von 1608 bis 1665

In dem Lagerbuch von 1427 wurde die Gerichtsbarkeit von Obermusbach bzw. dem Kloster Reichenbach beschrieben. Diese Form der Gerichtsbarkeit war in gleicher Form auch im Waldgericht, dem Untermusbach angehörte, vorhanden. 
Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Gerichtsbarkeit der Klosterdörfer der älteren des Waldgedings angepasst wurde. Das Gericht von Obermusbach tagte einmal jährlich unter der Leitung des Vogts vom Kloster Reichenbach oder seinem Stellvertreter. Es behandelte alle geringfügigen Vergehen und die Beanstandungen in der Gemeindeverwaltung.
Alle Bürger mußten an dieser Gerichtsveranstaltung teilnehmen und konnten bzw. mussten ihre Beschwerden hier vorbringen. Dies führte oft dazu, dass auf eine Beschwerde oder Klage eines Bürgers über einen Nachbarn als nächster Gerichtspunkt dann die Antwort in Form einer Klage in entgegengesetzter Richtung kam.
Alle größeren Vergehen wurden an das Klostergericht in Reichenbach verwiesen.
Die oft ausgesprochenen Geldstrafen wurden unterschiedlich verteilt, die dafür verwendete Richtlinie ist nicht bekannt, vielfach erhielt das Strafgeld die Gemeindekasse oder die Armenkasse der Gemeinde. Andere Strafgelder wurden aufgeteilt, so dass die Hälfte das Kloster und die andere Hälfte die Gemeinde erhielt. In seltenen Fällen erhielt auch die Schutzherrschaft Eberstein/Baden einen Teil des Strafgeldes.
Nach Übernahme des Klosters durch die Württemberger änderte sich im Laufe des 30jährigen Krieges die Gerichtsform. Die Gerichte wurden gemeinsam mit den anderen Klosterdörfern abgehalten und der Namen änderte sich von Vogtgericht in Ruggericht.
Die Ruggerichte gab es dann jedoch bis ins 19. Jahrhundert, sie wandelten sich jedoch im Laufe der Zeit in fast reine Gemeinderevisionen. In den Protokolle des 19. Jahrhunderts finden sich zwar immer noch die Fragen an Beschwerden aus der Bürgerschaft, es wurden diese allerdings in den wenigsten Fällen noch gemacht. Überwiegend wurde nur noch der Zustand der Gemeinde bezüglich ihrer Einrichtungen wie Straßen, Grenzen und Gebäude, sowie die Buchführung des Schultheißen und Rechners kontrolliert. 
Von 1608 bis 1665 liegen noch Vogtgerichts-Protokolle aus Obermusbach im Hauptstaatsarchiv in Stuttgart. Diese Protokolle sind zum Teil schlecht lesbar, so das es sinnvoll erschien eine Zusammenfassung zu erstellen. Diese Zusammenfassung soll hier veröffentlicht werden.
Die allerdings lückenhaften Original-Übersetzungen von 1608 bis 1665 können hier eingesehen werden. 
Außerdem findet sich hier das Ruggerichts-Protokollbuch ab dem Jahr 1870 aus dem Gemeindearchiv. 

Die Vogt- und Ruggerichte von Obermusbach,
ein Auszug aus den Protokollen von 1608 bis 1665. 
Aus der Zeit vor dem 30jährigen Krieg:
9. Juni 1608
Es wird viel gestritten, so beschwert sich Schultheiß Hans Gree, dass Lorenz Waltz und Jacob Weisser zu viel Wein getrunken haben und dabei geflucht und übel geredet haben.
Schlimmer noch, Bernhardt Schwemblin und Mattheus Leix haben sich auf dem Weg nach Horb gestritten und geschlagen. Hierbei hat Mattheus dem Bernhardt erzählt, dass er mit seinem Weib ins Heu gegangen ist.
Bei einem weiteren Termin haben sich Bernhardt Schwemblin und Claus Leix von Schopfloch gestritten, wobei der Hans Wiß versucht hat den Streit zu schlichten. Der Leix habe aber nicht nachgelassen und den Seeger sogar mit der Axt bedroht. Dann habe der Leix noch die Tröge zerschlagen.
Auch Hans Maulbretsch und Philip Gree haben sich gestritten und beschimpft.
Auch wurde Klage über die Untermusbacher geführt, die Bäume im Obermusbacher Wald gefällt haben.
Außerdem fahren sie während der Wachstumsphase über das Feld von Hans Maulbretsch und verderben seine Frucht.
Aufgezeigt wird auch, dass die viele Grenzsteine umgefallen sind und nicht wieder aufgestellt werden.
Unzulässiger Weise dörren und brechen die Frauen des Dorfes den Flachs in ihren Backöfen im Ort und nicht auf dem Feld. 
Zu diesen Klagepunkten werden überwiegend Geldstrafen vehängt. Hierbei wird sich bei dem Urteil über den Streit auf dem Weg nach Horb die Verkündigung der alten Weitreiche zur Hilfe genommen. Hiernach ist bis zum Bittelbronner See der Prior von Reichenbach für seine Bürger zuständig und die Strafe für Händel sind 2 Gulden und 1 Tübinger.
Das Strafgeld der Untermusbacher wird zwischen dem Kloster und der Gemeinde Obermusbach geteilt.
Ansonsten gibt es noch Ermahnungen, die Grenzsteine gemeinsam wieder aufzustellen und den Hanf auf dem Feld zu brechen.

27. September 1609
Hans Maulbretsch beschwert sich das Michael Plöchlin und Hans Gree ihre Wassergräben nicht sauber halten und die Straße bei Regen überschwemmt wird.
Die Magdt von Jacob Weisser hat zwischen den Hirten von Jacob Klaiß und Waltz gesessen. Anscheinend etwas unanständiges.
Wieder gibt es Streitigkeiten und es werden Beschimpfungen von Conradt Herr und dem Seeger angeklagt.
Jacob Weisser hat leichtsinniger Weise erzählt, daß seine Frau den Kleinen Zehnten nicht korrekt abgerechnet hat. Da er dies aber bei der Verhandlung leugnet wird dieser Klagepunkt eingestellt.
Die Gemeinde wird beschuldigt ihre Wälder und die Wege nicht richtig zu pflegen.
Der Kirchenbesuch von Conradt Herr und Theus Geislers Weib ist mangelhaft. 
Es werden Geldstrafen verhängt und als Besonderheit muss die Magd sich für einen Tag ins Narrenhaus stellen. Ersatzweise kann sie auch eine hohe Geldstrafe von 10 Gulden bezahlen, bei einer Magd übersteigt das allerdings vermutlich ihre Mittel.

Wir wissen nicht wo dieses Narrenhaus stand.

28. Juli 1610
Der Schultheiß Hans Maulbretsch klagt den Kirchenhirten an, das er mit seiner Ehefrau vor seiner Hochzeit Beischlaf gehalten habe. Dies hat eine hohe Strafe von 8 Tagen Gefängnis für den Ehemann und 4 Tage für die Ehefrau zur Folge.
Der Philip Gree hält den Stauwehr vor der Sägmühle nicht in einen ordnungsemäßen Zustand. Er erhält eine Frist zur Reparatur und eine Strafe.
Der Schultheiß beklagt auch das die sonntägliche Wache und die Nachtwache nicht mehr ausgeführt wird.
Der Jacob Wiß ist nicht zum Vogtgericht erschienen mit der Begründung, das er auch in Hallwangen ein Haus habe und an diesem Tag in Hallwangen ist.
Das Gericht fordert ihn auf, sich für ein Dorf zu entscheiden und in diesem Dorf seinen Hauptwohnsitz zu nehmen.
Gall Häberlin hat mit Michel Plöchlin Streitigkeiten wegen eines Waldstückes, das er mit Plöchlin getauscht hat.
Bernhardt Schwemblin wird beschuldigt an einem Feiertag gefischt zu haben.
Er muss Strafe in die Armenkasse zahlen und außerdem eine besondere Strafe, da das Fischen ein Herrschaftsrecht ist.
Auch gibt es Streitigkeiten über das Ehrenamt, so behauptet der junge Schweickert, dass der Bernhardt Schwemblin es nicht Wert ist ein Richter zu sein.

8. Mai 1611
Der Schultheiß Hans Maulbretsch klagt an, dass Hans Lach aus Hallwangen, der als Knecht bei Conradt Herr arbeitet, vor seiner Hochzeit mit seiner Frau Beischlaf gehalten hat.
Desgleichen Michel Leix mit seiner bereits verstorbenen Frau.
Auch hier gibt 8 bzw. 5 Tage Gefängnis.
Es wird der mangelhafte Kirchenbesuch von Conradt Herr und Theus Leix beklagt.
Dies führt zu 5 Schilling Strafe.
Die Buben von Jacob Klaiß, Conradt Herr, Lorentz Waltz unnd Philip Gree haben dem Gall Häberlin auf seiner Fruchttruhe 7 1/2 Viertel Gerste gestohlen. Diese wurde inzwischen durch schlechtere Frucht ersetzt.
Dies wird mit 5 Schilling und Schadenersatzzahlung bestraft.
Es wird beantragt die Kinder von Hans Geißler in eine Pflegschaft zu geben. Es scheint so, dass Hans Geisler in diesem Jahr verstorben ist.  Hans Schwemblin und Bles Schwemblin auf dem Storschen Hof sind die Kinder zur Pflege am 7. Mai 1611 zugeordnet worden.

26. Oktober 1612
Der Schultheiß klagt an:
Die ganze Gemeinde besuche die Gottesdienste schlecht und es werde im Wald alles gestohlen.
Auch der Pfarrer von Grüntal beschwert sich wegen des Gottesdienstbesuchs.
Der Lorentz Weisser habe zwei Stück Wisen ohne Genehmigung an den Philip Gree verkauft. Das Gericht empfiehlt wegen des Walddiebstahls einen Jäger einzustellen.
Philip Gree beschwert sich dass das Pferd vom Plöchlin in seinem Wald großen Schaden anrichtet und das die Buben vom Waltz seinen Apfelbaum geschüttelt und ihm die Äpfel gestohlen haben.
Das Gericht bestimmt: Die Buben sollen morgen in das Narrenhäuschen in Reichenbach gestellt werden.

4. Oktober 1613
Schultheiß Hans Maulbretsch klagt an:
Jacob Gree der Knecht von Hans Klaiß hat ungerechtfertigt einen Stamm Holz im Gemeindewaldstück Stutzwald geschlagen.
Lorentz Waltz sagt hierzu dass es 4 Stamm waren.
Jacob Weisser und Philip Gree haben gestritten und gerauft. Dies bestätigt auch der Seeger.
Hans Leix verpachtet ein Stück Acker auf dem Flurstück Reitacker ohne Genehmigung der Gemeinde an Hans Wiß, desgleichen Hans Kohler an Michel Schneider ein Stück in der Igelsberger Madt.
Lorentz Waltz beschwert sich das Jacob Gree seine Frau ihn beschimpft „der Hagel solle ihn alten Dieb erschlagen“, weil er sie von sich gestoßen habe nachdem sie ihn laufend angegoscht habe. 

23. Mai 1615
Michael Plöchlin, Conradt Waltz, Conradt Herr und Basti Leix ihre Weiber haben sich Übel miteinander beschimpft.
Zur Strafe zahlt jede 5 Schilling in die Armenkasse.
Philip Gree klagt das Jacob Weisser seine eiserne Schaufel gestohlen und das Zeichen daran weggeschlagen hat.
Jacob Weisser will dies nicht zugestehn und sagt, sein Tochtermann Michel, der Schmid zu Hörschweiler, habe ihm die Schaufel gegeben.
Er klagt auch, das der Philip Gree bei Nacht in seine Wiese fahre und das ohne Wissen der Gemeinde Taglöhner angestellt werden.
Bernhardt Schwemblin bringt schlechte Pferde und Vieh ohne Urkunde in den Ort. Falls er das weiterhin macht, dann soll er 3 Pfund Strafe zahlen.
Sebastian Leix halte Theus Geislers Kinder schändlich und übel.
Das Gericht ermahnt ihn und seine Frau ernstlich.

Hier fragt es sich, sind dies die Kinder von Hans Geisler aus dem Gerichtsprotokoll von 1611 oder sind weitere Eltern einer anderen Geislerfamilie gestorben.

Gall Häberlin beschwert sich, das bei seinem Haus auf und ab gefahren wird obwohl dies nicht so in der Verkündigung des Ortes steht. Außerdem mache man durch seine Felder einen Fußweg zur Mühlhalden den er nicht dulden muss.
Theus Leix sagt, der Lorentz Weisser habe vor 7 Jahren in seinem Haferfeld einen markgräflichen Hirsch geschossen. Ebenso sagt der markgräfliche Jäger Leonardt Rechberg, das der Weisser einen markgräflichen Hirsch geschossen habe.
Lorentz Waltz beschwert sich, das der Lorentz Weisser seine Ochsen die Weiler Steig Gasse hinaus getrieben und hierbei in den Feldern von Ihm und dem Klaiß einen Schaden verursacht hat. 

14. September 1616
Jacob Kohler aus Grüntal und Perlin von Untermusbach haben im Gemeindewald Bäume gefällt.
Bernhardt Schwemblin hat einen Acker nach außerhalb ohne Genehmigung der Gemeinde verpachtet.
Hans Braun beschwert sich, dass der Knecht von Dick Schweicker aus Dornstetten mit Holz über sein Feld und Heu gefahren ist. Nachdem er den Knecht dies Verboten hatte, wurde er vom Knecht beschimpft und beleidigt.
Philip Gree sagt, dass die Igelsberger neue Wege bauen um durch den Weiler Wald zu fahren.
Dies soll künftig beim Hofgericht angeklagt werden.
Philip Gree sagt auch, das Hans Koch seine Frau, die Magdt des Plöchlin mit Tochter und von Lorentz Waltz die Tochter und der Bub ihm am Kirschenbaum im Dürrbach die Zweige abgebrochen und den Baum arg verwüstet haben. Er verlangt 2 Viertel Korn als Schadensersatz.
Desgleichen haben Gall Häberlin Bube und der Bube von Hans Braun ihm Äpfel bei der Sägmühle gestohlen.
Die Buben sollen sich ins Narrenhäuschen stellen.

25. September 1617
Der Pfarrer beklagt sich, das die Mittagspredigt schlecht besucht wird.
Lorentz Weissers Frau behandle in ihrem Haus Schwager und Ehemann schändlich.
Conradt Kleinnielch, Schweinehirt sagt, das Lorentz Waltz kürzlich von Dornstetten heimgekommen ist seine Frau und Tochter schlimm beschimpft hat. Die haben ihn darauf hin Schelm, Dieb und Lumpen genannt, mit den Stein nach ihm geworfen und gedroht ihn mit einem Schwert in Stücke zu schlagen.
Der junge Phlip Gree sagt, das Jacob Weisser seinen Sohn Lorentz mit einem Spieß bedroht hat.
Jacob Wiß beschwert sich, dass Bartlen Hiespen, Hans Klaißen sein Knecht, ihn einen Wetzstein gestohlen hat und ihn deshalb einen Dieb genannt hat.
Bartlen Hiespen sagt, er habe den Stein im Schopf gefunden.
Er muß 2 Tage und Nächte in den Turm.

22. Oktober 1618 – Beginn des 30jährigen Krieg
Jacob Weisser beschwert sich, dass sein Sohn Lorentz und seine Frau ihn und seine Frau schlecht behandelt.
Philip Gree sagt, die Taglöhner nehmen sich das Restholz von der Sägmühle.
Dies ist ihnen bei Strafe verboten.

22. Oktober 1619
Hans Braun hat entgegen der Warnung des Schultheißen mehrere Ausländer beherbergt. Als Strafe gemäß Landordnung soll er 1 Pfund Heller zahlen und keine solche Leute mehr aufnehmen. Bei Wiederholung wird er vor Gericht gestellt.
Hans Braun hat trotz Warnung am Sonntag Getreide zur Mühle gefahren.
5 Schilling Strafe in die Armenkasse.
Hans Braun hat entgegen der Verkündigung ein Feld an die Igelberger verpachtet und nicht vorher in der Gemeinde angeboten.
Zahlt 1 Pfund Heller Strafe.
Jacob Pfaff von Igelsberg hat Jacob Wiß einen Hund genannt.
Hans Waltz hat bei einem Tanz den Knecht von Michel Weisser mit einem Dolch bedroht.
Blesi Schwemblin beantragt einen neuen Pfleger für die Kinder von Theus Geislier, da Bernhardt Schwemblin gestorben ist.

26. September 1620
Es werden ohne Genehmigung der Gemeinde Taglöhner eingestellt.
Ohne Wissen der Obrigkeit soll niemand gemäß Landordnung Taglöhner beherbergen oder anstellen.
Philip Gree beklagt sich, dass die Weiber und Mägde von Hans Koch, Gorguß Leix, Gall Häberlin und Lorentz Weisser ihm das Gras auf den Brachfeldern gestohlen haben.
Jacob Klaiß beklagt sich, dass es etliche unsaubere Zimmer und Küchen gibt. Außerdem klagt er an, dass es ihm nicht gestattet wird im Frühling und Herbst das Wasser vom Seegmühlewehr in seine Wiese laufen zu lassen, obwohl ihm das entsprechend Verkündigung zusteht.
Hans Kohler beklagt sich über Gall Häberlin, der hat ihn einen Hundsfot genannt, nachdem er den Sohn von Häberlin, der einen Stein in seinen Garten geworfen hat, gezüchtigt hat.
Strafe: der Bub einen Tag ins Narrnhaus und der Vater 5 Schilling in die Armenkasse.

27. September 1624
Der Schultheiß Hans Maulbretsch klagt an:
Jerg Morhardt hat ein Faß voll Wein gekauft und vorher nicht den Schultheißen gefragt.
Die Jugend wird von den Eltern nicht dazu angehalten, die Schule zu besuchen. Auch werden die Kinder nicht ordentlich für den Predigbesuch angekleidet.
Der Feuerbeschauer Michel Weisser beklagt, dass der Sohn des Schultheißen und die Weiber von Michel Klaiß den Hanf bei den Öfen brechen.
Ist entschuldigt weil genehmigt.
Es wird beklagt, dass es zuviel Ziegen im Ort gibt.
Es wird festgelegt: Keiner soll mehr als 1 Ziege halten, die keine Kühe haben dürfen 2 Ziegen halten.
Lorentz Waltz beschwert sich, das der Schultheiß seine Schweine nicht durch einen Hirten bewachen lasse, sondern sie frei im Ort laufen lasse.
Hier ordnet das Gericht an, das er die Schweine unter einen Hirten oder er im Stall halten soll.
Jerg Morhardt klagt den Schultheißen an, dass er den Ziegler Bartlin von Dieterweiler blutig geschlagen hat.
Soll vor Gericht geklärt werden.
Martin Geßler klagt, das zu viel Gänse im Ort gehalten werden, die auf den Feldern Schaden anrichten. Geßler klagt auch, das die Kälber nicht gut gehalten werden und Schaden anrichten.
Der Schultheiß beklagt sich über Michel Weisser, das er ihm bei der Seegmühle einen Stammschenkel von seinem geschnittenen Trog gestohlen hat, auch habe er unter das Holz für die Herrschaft faules und schlechtes Holz und unter die Frucht des Zehnten halbgesäuerte und schwache Früchte gemischt.
Umgekehrt beschwert sich nun Michel Weisser über den Schultheißen Hans Maulbretsch, das dieser ihn einen Hund genannt habe.

5. August 1625
Der Schultheiß klagt an das Lorentz Weisser im Ortswald ohne Genehmigung einen Baum gefällt hat. Den Baum haben die Gemeindemitglieder allerdings dann gemeinsam zu Pfahlholz bearbeitet. Er hat sich entschuldigt.
Strafe jedoch 3 Schilling, zur je Hälfte an das Kloster und den Ort.
Jacob Klaiß klagt das er von den Schulden der Heiligenpflege nicht eintreiben kann. Die Schuldner sollen auf dem Reichenbacher Markttag alle ihre Schulden bezahlen, falls dies nicht geschieht sollen sie sich am nächsten Tag im Kloster einfinden und von dort nicht mehr hinweggelassen werden bis sie ihre Schulden bezahlt haben.
Jerg Morhardt klagt das ihm die Jungen auf seine Kirschbäume steigen großer Schaden zugefügt.
Urteil: Er soll die untersten Äste entfernen und jeder der dann noch Früchte holt soll mit 5 Schilling bestraft werden.
Der Schulmeister von Grüntal beschwert sich, das die Jugend nicht regelmäßig in die Schule besucht.
Hierfür ist eine Strafe festgelegt worden und über jemand innerhalb des nächsten Jahres diese Klage wieder kommt, so soll derjenige die Strafe zahlen.
Der Schultheiß klagt, das ihm Michel Weisser bei der Seegmühle einen Stammschenkel von seinen geschnittenen Trögen weggenommen hat. Außerdem hat er unter das Holz für die Herrschaft faule und verdorbene Teile gemischt. Auch unter die Früchte der Zehentenzahlung hat er halbgesäuerte und schwache Frucht gemischt.

27. September 1626
Der Schultheiß klagt an, das Michel Klaiß, Michel Weißer, Hans Maulbretschs Witwe, Hans Koch, Gorgus Leix, Martin Geßlers Pflegekind, Hans Leix, Jerg Morhardt und Lorentz Waltz ihre Behausungen keinen Kamin haben, das sei sehr gefährlich.
Das Gericht sagt, sie sollen innerhalb eines Jahres einen Kamin machen lassen oder einen halben Gulden Strafe zahlen.
Der Schultheiß sagt, er habe 20 Jahre die Heiligen Pfleg versehen, dazu 10 Jahre den Zoll und sei als erster zum Schultheiß gezogen worden.
Vermutlich nach dem Tod von Schultheiß Hans Maulbretsch. Da er seine Arbeit vernachlässigen muß, andere aber voll ihre Arbeit verrichten können, beantragt er, dass man ihn dieses neue Amt erlasse.
Das Gericht beschließt, Michel Weisser soll ab Georgii den Zoll und die Heiligenpflege mit Jerg Morhardt durchführen.
Hans Koch sagt, die von Hallwangen und Untermusbach fahren über seine Felder und richten großen Schaden an.

1628
Jacob Klaiß beanstandet das kein Waldschütz vorhanden ist. Er schlägt Gall Häberlin vor.
Dieser wird daraufhin vereidigt.
Die vor 2 Jahren beanstandeten fehlenden Kamin seien noch nicht gemacht.
Wer noch keinen Kamin hat, soll ihn bei Strafe von 1 Pfund Heller innerhalb eines Jahres bauen lassen.
Bei der Seegmühle wird Holz gestohlen.
Jerg Morhardt klagt, das ihm die Frucht auf dem Aischbach durch die Kirschpflücker verdorben wird. Der Jacob, der Bub des verstorbenen Hans Braun habe in seinem Garten Kirschen abgebrochen.
Soll ein Tag und ein Nacht im Narrenhäuschen büßen.

29. August 1645 in Igelsberg, gemeinsam Igelsberg, Obermusbach und Schernbach
Zu Anfang der Verhandlung werden den drei Orten ihre Weitreichen-Grenzen, Rechte und Gerechtsamkeiten vorgelesen und sie an ihre Pflichten und Eide erinnert. Ein jeder soll die Straftaten in der Gemeinde und der Nachbarschaft treu und ungefährdet anzeigen.

Schultheiß Conradt Clauß klagt an, das Thomann Bonnats Sohn zu Himmelfahrt gemeht hat.
Soll zur Strafe der Kirche „Unser lieben Frauen“ in Musbach 1 Heller Strafgeld geben.
Christian Weisser sagt, der Schultheiß Conradt Claß sollte vor 2 Jahren bei 2 Schilling Strafe seinen Kamin ausbessern. Hat dies bis jetzt nicht gemacht.
Michael Seeger sagt, das der Schultheiß Conradt Claß habe ihm verboten einen Wagen mit Heu nach Dornstetten zu verkaufen. Außerdem klagt er, das die Schultheißen von Igelsberg und Musbach in der Kirche ständig schwätzen.
Thoman Bonnath beklagt sich, das Michael Zifflin seinen Sohn einen Jungfux genannt und ihn fast geschlagen hat.

1. November 1665 – der 30jährige Krieg ist seit 17 Jahren zu Ende.
Christ Klaiß klagt, der Christ Haist zu Obermusbach hat vergangenen März 3 Pferde von der Herde in seinen Acker laufen lassen. Die haben ihn großen Schaden angerichtet.
Michael Züfflin bringt an, es wäre notwendig, das die Hecken an der Gasse entfernt werden damit die Wege besser austrocknen. 

ENTNOMMEN AUS: HAUPTSTAATSARCHIV STUTTGART, A516L BÜ.6 UND 9. AUFGESCHRIEBEN VON HANS REHBERG.

Letzte Änderung am 04.01.23