Lagerbuch 1667 Teil 146

Das Lagerbuch von 1667
14-6. Teil – Gebräuche und Gewohnheiten –
– Vom Fische angeln-

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In diesem Teil werden Gebräuche und Gewohnheiten beschrieben. Da dieser Teil sehr lang ist wurden die vorhandenen Untertitel zur Aufteilung verwendet. 
Der editierte Original-Text ist noch mit Übertragungsfehler behaftet, da die Schrift in Teilen schwer les- und übertragbar ist. Die Textkommentare sind zur Verständlichkeit kursiv.

Obermuespach Des Fleckhens Alte Gebräuch und Gewohnheiten   

Seite 444b

Der erste Teil dieser Seite steht im vorherigen Kapitel. 

Gemeine Verkündigung-Fischen- 

Das ohnnötige fischen in der Gemeindt eigenem Bach solle bey empfindtlicher Straff verbotten sein, hergegen wann der Bach ab: und außgeschlagen würdt, -alle Jahr bey Zeiten Und wo müglich vor Georgii, ußerhalb sonderbahren notfalls, beschehen solle- von der 

Seite 445 

Gemeindt zue Obermusbach ins gemein gefischt werdten.    

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ENTNOMMEN AUS: HAUPTSTAATSARCHIV STUTTGART, H102/63 BD. 10.

AUFGESCHRIEBEN VON HANS REHBERG.

Letzte Änderung am 14.03.21