Vogtgericht 1626

Das Vogtgericht von 1626

In diesem Teil wird das Protokoll des Vogtgerichtes vom 27. September 1626 wiedergegeben.
Zeitweise wurde das Ruggericht auch mit Vogtgericht bezeichnet, die Aufgabe hatte sich jedoch nicht geändert.
Die Vogt- und Ruggerichte fanden jedes Jahr unter der Leitung des Vogtes vom Klosteramt Reichenbach statt. Alle Bewohner konnten ihre Beschwerden vortragen und durch das Gericht klären lassen.
Diese Protokolle zeigen auch die kleinen Probleme der Obermusbacher und wir wollen sie deshalb Veröffentlichen um unseren Lesern einen Einblick in das Leben auf dem Dorf im 17. Jahrhundert zu geben.
Wichtig für den Heimatforscher sind auch die Namen der Prozessteilnehmer, da für diese Zeit vor und um den 30jährigen Krieg die Kirchenunterlagen nur unvollständig vorhanden sind.
Der Original-Text ist mit Übertragungsfehler behaftet, da die Schrift in Teilen schwer les- und übertragbar ist. Vielfach wird auch wegen der schlechten Lesbarkeit nur der vereinfachte Sinn des Protokolls übertragen. 
Die Textkommentare sind zur Verständlichkeit kursiv geschrieben.

Ab hier Originaltext: 

Vogtgericht Ge-
haltten zue Obermuospach den
27. Sbis Anno 1626 

AnklägerKlage / Urteil (Sonderzeichen)
SchulthaißMichel Klaißen, Michel Weißers, Hannß maulbertsch seeligen hündlaßner Wittib, Hannß Koch, gorgus leixen, Martin geßlers Pflegkind, Hannß leixen, Jerg Morhardt, und Lorentz waltz behaußung haben keine Kuzeter, seye gar gefahrlich. 
Diese sollen in ihre Heuder von dato an über ein Jar unfehlbar Carmmeter machen lassen oder aber ein halben Gulden Straff erlegen. 
idembegehrt weil er schon 20 Jar lang die hailige Pfleg versehen auch etlich uff 10 Jahr den Zoll versehen und  er an erstes zum Schulth: gezog word, damit er des seinig verobsaimen miß andere aber ihren guotes Scustyen Schoffen könd, dyser Ampter zue erlaßen.
Michel Weißer soll künfftigen tag Georgii beedes den Zoll und dann Auch die hailig Pflog mit (eingefügt Jerg Morhardten) versehen und deßhalb künfftig in erstattung thren versuchung zue Reichenbach erscheinen. 
idemDie gemeindt zue Undmuoßpach habe sie an Dirrenbach überfahren, wöllen
Keine Straff erleg. 
Schulheiß soll die Straff nochmahlen in güeter fordern, wo sie es nit erleg soll er sich bey mir wid omeld, so will ich dem Vogt zue Dornstätt drum zu schreiben. 
?rdt Schlecht lesbar und rechter Rand überklebtclagt Hannß leixen Haußfraw habe ihme versp?zit zue verstehn gebe alß wann er sie hätte versthr? sie hätt ihme seinen Ochßen umbbrael, so er ober e?baldt ihr widlegt mit dem fürge es werdt bei?redliches mensch des von ihme ußgeb können des?er gerd heb, er wiß nichts anders alß alles lieb? uff sie, nichts desto wenig habe sie ein dars? dermaßen ein geshroy gemacht, batz disen und drr, deß heyen geundt schilt mich so und s?sie mießen eine so verlong und wihl des gle?bleden biß sies er weisen. 
Hannß LeixSagt er wiß gleichwohl nichts anderß von disem hand? danen daß sein (morhardts) Aichner Buab solche reden von h?morhardt ußgeben, hierauff sein weiter nicht lesbar 
idemText wegen überklebten Rand nicht sinnvoll lesbar
Sebastian leixText wegen überklebten Rand nicht sinnvoll lesbar
Hannß KochDie Hallwang fahren ihnen mit vollem Weiß üb?Sumen und Thien großen Schaden.
Wann sie und die Undmuospach mehr also ?und gleichsam nit gewolt in ihre Zerungkönen fahren, solle man ihnen des nehmen und nit volg lassen bis? sie die Straff erleg.
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Entnommen aus: Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A516L Bü.6.
Aufgeschrieben von Hans Rehberg.

Letzte Änderung am 16.03.21