Vogtgericht 1665

Das Ruggericht von 1665

In diesem Teil wird das Protokoll des Ruggerichtes vom 1. November 1665 wiedergegeben. Vor dem 30jährigen Krieg wurde das Ruggericht auch mit Vogtgericht bezeichnet, die Aufgabe hatte sich jedoch nicht geändert. Nach dem Krieg und der endgültigen Übernahme des Kloster Reichenbach durch die Württemberger war die Württembergische Verwaltung so stark eingeführt, dass aus dem Vogtgericht das Ruggericht wurde.
Das Ruggericht wurde in Württemberg bis ins 19. Jahrhundert beibehalten, wobei es letztendlich in eine Visitation des Oberamtes verwandelte.
Die Vogt- und Ruggerichte fanden jedes Jahr unter der Leitung des Vogtes vom Klosteramt Reichenbach statt. Alle Bewohner konnten ihre Beschwerden vortragen und durch das Gericht klären lassen.
Diese Protokolle zeigen auch die kleinen Probleme der Obermusbacher und wir wollen sie deshalb Veröffentlichen um unseren Lesern einen Einblick in das Leben auf dem Dorf im 17. Jahrhundert zu geben.
Wichtig für den Heimatforscher sind auch die Namen der Prozessteilnehmer, da für diese Zeit vor und um den 30jährigen Krieg die Kirchenunterlagen nur unvollständig vorhanden sind.
Der Original-Text ist mit Übertragungsfehler behaftet, da die Schrift in Teilen schwer les- und übertragbar ist. Vielfach wird auch wegen der schlechten Lesbarkeit nur der vereinfachte Sinn des Protokolls übertragen. 
Die Textkommentare sind zur Verständlichkeit kursiv geschrieben.
Nicht richtig lesbare Teile sind mit einem Fragezeichen gekennzeichnet. 

Ab hier Originaltext, der auf Grund der schlechten Schreibweise mit Editierfehlern behaftet ist: 

Igelsberg
Muspach u. Schernbach
Rug Gericht 

Gehalten durch Amandum Johann Wilhelm Schlotterbeckhen, Schaffnern, BeyWehsandt Herr Casparen Brendern Pfarrers allhier Uff Mittwochden 
1. Novemder Anno 1665

Woebey kondeist die ?eßel Landtag?.
Und andere auch Closters Ordnung
aller Hand abgangene Mandata Und
Befehl, wie nicht weniger Closters
Weidraichen und Gerechtsahmen verlassen,
darumben die Rugungen
eingezogen und folgender Massen
Decitiel? Worid?. 

Urteil / AnklägerKlage / Urteil (Sonderschrift)
Illensperg
Es wird als Auszug nur der Obermusbach betreffende Teil editiert.
 Jacob Weisser
Sollen denn Weeg ohne weiteres anden, solcher gestalten machen, daß mann zue sohmen? wandlen könde.Die von Mußpach solten nach gegebenem Amtlichen Beschaidt vom vorigen Schaffner Ellichen? Pläckhen? in den Meedern Zu Besessrung des sumpfigen Weegs legen, geschehe aber nichts, köndte der Weeg aber niemandt gebrauchen. 
Christ Klaiß klagt.
Christ Haist solle Christ Claißen dißen erkhandten Schaden mit Frucht od geltt abtrag.Christ Haist zu Ober Muspach hätte vergangene Mähzling? 3 Ros von der Terdt lauffen lassen, die hätten Ihm in seinem Haber Ackher Schad gethon, welcher uff 2 Schilling vorschätz word. mit bitte Ihm dafür Ihm Zue Restitution anzuhalten. 
 Obermuspach
Der Schultheiß solle von Jedem so uber Alters Herkoumen und Schleichen? gebe auch sein? ohin mit und zu zu Unordenlichen Hin und Her fahren, des Vichs bestellen? würdt, Zersten? oder aber sollßen dißmahlen die Gemein? an der ausgangnen .. Schilling erleg. Christ Weisser Schultheiß klagt wegen der  Kuppel? Waidt des es gar Unordenlich damit Zugehe und Immerzu Einer dem Andern damit Zu Schaden gehe. 
gulden straff eingezihen von der Straff gerärttig? sein und Zahlung den thail oder
Georg Morhardt
8 Schilling 20 Kreuzer StraffIst ausgestooy?bringt den Verkauff zwischen dem Schulthaissen Zu Illensperg Schern und Schernbach Auch des Hanß Michal Braunen Sohn. Michael Seeger O.Georg Mast       O.Georg Raiblin   O. 
Es solle hirmit ein Jeder, der Seinig Ahn Weeg und Strassen Außhawen, oder der Schulthaiß kan Jedem 5 Schilling Strafff erfordern.Michael Züfflin bringt Ahn, es Wehre Nottürftig, das man die Heckhen Ahn der Gassen hinrecht hawen damit die Weeg besser Austruckhneten. Christ Winter — .O.Hannß Bonath — .O.Hannß Seeger — .O.Georg Raiblin — .O. 
Wer ins khünftig angebracht werd sollte, daß Er über diße Felder gefahren, soll ohnachläßig gestraft werd.Conrad Clauß klagt O. mann fahr Ihme imer Zue Hey mit denn Plockheren über seine Felder, verderbe sie ihme Übel damit, mit Pitt? es alzue sollen. Michäel Bonath — .O.Jacob Clauß —— .O. 
Schernbach 
Wird nicht editiert.
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Entnommen aus: Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A516L Bü.9.
Aufgeschrieben von Hans Rehberg.

Letzte Änderung am 16.03.21