Gemeinderats-Protokoll von 1848 bis 1864
– hier die Jahre 1848 bis 1858 –
Die Jahre 1859 bis 1864 sind auf der nächsten Seite.
Im Gemeinderats-Protokollbuch sind die Beschlüsse des Gemeinderates und des Bürgerausschusses über 16 Jahre protokolliert worden.
Wir haben hier die in altdeutscher Handschrift (Kurrentschrift) geschriebenen Original- Niederschriften wiedergeben um einen Überblick über die Tätigkeiten des Gemeinderates in der Zeit von 1848 bis 1864 darzustellen. Zur Kürzung der Seitenlänge haben wir dass Buch in zwei Teile aufgeteilt.
Das Original ist Kursiv geschrieben.
Ein x entspricht einem nichtleserlichen Wort und ein ? ein nicht sicher gelesenem Wort.
Vor einer Unterschrift im Protokoll ist immer ein Kurzzeichen, wir haben an Stelle dessen das Wort „Unterschrift“ geschrieben.
Beschrieben ist im Protokollbuch immer nur eine Seitenhälfte, auf der leeren Seitenhälfte sind teilweise Ergänzungen geschrieben die wir als Randbemerkungen tituliert haben. Randbemerkungen in Bleistift wurden vermutlich von der kontrollierenden Behörde im Rahmen des Ruggerichts ausgeführt.
Obermusbach Oberamt Freudenstadt
Gemeinderaths-Protokoll
Angefangen den 9. Dezbr. 1847, beendet 1864
Königliches Oberamts Gericht und Oberamt Freudenstadt
Wird auf den gänzten Erlaß v. 23. v. M. betreffend die Anlegung eines neuen Güterbuchs folgendes Gehorsamst berichtet.
1. Die Anlegung eines neuen Güterbuchs ist hier dringend nothwendig da gar kein Güterbuch vorhanden ist, und wurde hier beschloßen ein neues Güterbuch anlegen zulaßen.
2. Dasselbe soll nach unserem Wunsch nach der Real Ortnung angelegt werden. Als Gründe stregen? hirfüra. daß die Gemeinde ganz klein und daß
b. der Besitzstands-Wechsel nicht häufig ist, ferner
c. Daß auch bei der Real Ordnung das Güterbuch nur Einen Starken Band einnehmen wird.
3. Um Anlegung eines neuen Güterbuchs haben wir den Amtsnotar Walther ersucht, welcher sich auch bereit erklärt hat, das Geschäft zu übernehmen; er wird einen Kosten Überschlag demnächst fertigen.
4. Die Zahl der zum Steuer Verband gehörigen Grundstüke macht etwa 450 bis 500 seien
5. Das Gebäudekataster ist nach Gut und zu einer Ergänzung nach Maasgabe der neueren Verordnungen tauglicht. Weil aber nicht viel Gebäude hier sind so wird es in Beziehung auf den Kosten auf Eins heraus kommen wenn die Gebäude dem neuen Güterbuch ein Verleibt werden.
6. Mit dem Güterbuch muss auch ein Summerisches Steuer Vermögens Register angelegt werden. Da ein solches noch nicht Vorhanden ist und ebenso ist.
7. eine neue Steuer Einschätzung Dringendes Bedürfniß ist, das bisher die Steuern nach Verhaltnis des Kaufs. Preises somit nach ganz unsicheren Maasstab umgelegt werden.
8. Die Gefällen und Gütter sind hier abgelöst.
Obermusbach den 9. Dezber 1847
Gemeinderath Ziefle
Verhandelt den 14. Dezber? 1848 vor beede bürgerliche Collegien.
Ueber die ?haus Gefäll hier ist seit einigen Jahren öffentlich Rechnung abzulegen. Für die Rechnungsstell wird nun durch Beschluß vom Brätigen? 30 Kreuzer pro Meter dem Verw? Actuar Pfand v. Aach, ausgelegt welcher dahier Geschäft besorgt.
Zur Beurkundung Gemeinderath Ziefle Seeger Mast Braun Wurster Hofer & Bürgerausschuß Bohnet Gotfried Frey Frey
Bemerkung der Redaktion: Die Schrift ist sehr schwer lesbar.
Verhandelt am 19 April 1849 vor dem Waisengericht
Für das minderjährige Kind des Martin Wurster Bauern, Anna Maria Wurster wird auf den Tod der Wursterschen Ehefrau, Friedruh? Braun, Bauer dahier als Pfleger bestellt und durch Hinweisung auf seine als Gemeinderath abgelegte Pflichten sogleich verpflichtet.
Unterschrift Jak. Fried. Braun
Zur Urkunde Waisenrichter Ziefle Mast Hofer
am 30. April
Wird in Betreff der Cautionsleistung des neuen Gemeindepflegers Adam Bohnet beschlossen, demsselben von Eintragung einer Caution zu entbinden, u. mit der Interaession? seiner Ehefrau sich zu begnügen.
Z. B. Gemeinderath Wurster Mast Hofer Seeger
Verhandelt am 5 Mai 1849 vor dem Waisengericht
Da Jakob Friedrich Braun zum Schultheißen gewählt worden ist, so wird an seine Stelle für das minderjährige Kind des Martin Wurster, Bauren, Namens Anna Maria Wurster der designirte Schultheiß Math. Ziefle von hier als Pfleger bestellt und zugleich verpflichtet.
Unterschrift Ziefle
Zur Urkunde Waisenrichter Braun Mast Hofer
Obermusbach Verhandelt den 31. August 1849
Heute hat man nach vorheriger Ausfertigung der Wählerliste und Bekanntmachung im hießigen Amt, die Gemeinderathswahl auf die vorgeschriebene Weiße vorgenommen und es haben die Wahlbenachrichtigten Bürger, von welchen nur Ochsenwirth Sebastian Frey wahlunfähig ist, alle abgestimmt.
Das Ergebniß ist folgendes:
Martin Seeger 11, Matheis Ziefle 12, Jakob Fried. Hofer 11, Adam Hofer 12, Johannes Mast 12, Gemeindepfleger Bohnet 9 Simmen.
Mit Stimmenmehrheit treten nun obige Sechs angeführte als Gemeinderäthe ein. Diese Wahlhandlung und richtige Abzählung der Stimmen beurkunden:
Schultheiß Braun
Obmann des Bürgerausschußes J. Bohnet
Unter dem heutigen Datum als den 11 Sebtember treten nun die oben genannten als Gemeinderäthe ein, nachdem Sie auf ihren früheren Diensteid verwießen worden sind, und Gemeindepfleger Bohnet vorschriftsmäßig verpflichtet worden ist. Die Anerkennung der auf Sie gefallenen Wahl
Gemeinderath Braun Ziefle Hofer Seeger Bohnet Mast Hofer
Verhandelt den 31 August 1849
Auf heute hat man die Ergänzungswahl der Bürgerausschüße vorgenommen das Ergebniß ist folgendes: Gottfried Frey Bauer hier wurde einstimmig als Bürgerausschußobmann gewählt und sogleich verpflichtet.
Unterschrift Gottfried Frey
Die übrigen treten nun wieder, nachdem Sie auf ihre frühere Verpflichtung aufmerksam gemacht worden sind als Bürgerausschußmitglieder ein.
Unterschrift Bohnet Frey
Verhandelt den 25 Oktober 1849 vor dem Waißengericht
Nachdem der Pfleger für die noch minderjährige zwey Kinder Regina und Franziska Frey, Töchter des Sebastian Frey Wittwer dahier kürzlich mit Todt abgegangen ist, so wird an dessen stelle Christian Hohle, Kaufmann in Grünthal wieder als Pfleger bestellt und sogleich verpflichtet.
Unterschrift C.F. Hole
Zur Beurkundung Waisengericht Braun Ziefle Seeger
Verhandelt vor dem Gemeinderath den 19. März 1850
Da auch allhier vielfältig Klagen vorkommen, daß an der Vicinalstraße von Untermusbach bis Reichenbach über die Ortsmarkung dahier alle Jahr fast alle Bäume welche an die Betreffenden Straße gesetzt wurden mutwillig beschädigt und abgeschnitten wurden, so hat der Gemeinderath zufolge Erlasses des königl. Oberamts Freudenstadt Amtsblatt No.12 beschlossen den hießigen Feldschützen, wie auch die betreffenden Weegknechte zu beauftragen diese Frevelhaften Thaten zu überwachen, und demjenigen der einen solchen zur Anzeige bringt daß derselbe gerichtlich belangt werden kann eine Belohnung von 3 Gulden auszusetzen.
Gemeinderath Braun, Ziefle, Bohnet, Mast, Seeger
Nachtrag
Verhandelt den 15. May 1848 vor dem GemeinderathIn
Gemäßheit Königlicher Verordnung vom 23. April 1848 Regierungsblatt Seite 173. Betreffend die Ertheilung einer Amnestie für Faust und Jagdvergehen, hat der Gemeinderath dahier beschlossen, sämtliche vor den 15. May 1848 geschehenen Vergehen in den Privatwaldungen nicht abzurichten, sondern dieselbe nachzulassen.
Beurkundet Gemeinderath Braun Bohnet Hofer Ziefle Mast
Nachtrag
Obermusbach den 20.May.1849
In Betreff des Jagdwesens auf hießiger Markung hat die unterzeichnete Stelle die Anfrage an den kl. Revierförster Greuling (welcher bisher die fragliche Jagd ausübte) in Reichenbach gemacht, ob da die Grundrechte in Kraft getreten sind, die Ausübung der Jagd der Gemeinde Obermusbach nicht zukomme.
Schultheiss Braun
Hierauf gibt derselbe folgende Erklärung:
Nachdem die Grundrechte bereits in Kraft erklärt sind, steht der dortigen Gemeinde allerdings dass Recht zu, die Jagd auf ihrem eigenthümlichen Grundbesitz in Selbstausübung zu nehmen, und ich bin weit entfernt dagegen eine Einsprache zu machen.
Sollte überigens die Gemeinde die Selbstadministration ihrer Jagd nicht beizubehalten gesonnen sein, und solche am Fremde oder Auswärtige zu verpachten beabsichtigen, so bitte ich mich auch zuvor in Kenntniss zu setzen zu wollen, denn wenn die Jagd nicht zu hoch käme, so würde vielleicht auch ich als Liebhaber auftreten, allein nicht aus Intresse, sondern bloss deshalb dass ich Gelegenheit hätte mit den Obermusbacher ehrenwerthen Bürgern hie und da zusammen treffen zu können.
Reichenbach, den 14. März 1848 Revierförster Greuling
die getreue Abschrift beurkundet Obermusbach den 20. May 1849
Schultheiß Braun
Nachtrag
Verhandelt vor dem Gemeinderath den 28. May 1849
Nachdem Revierförster Greuling in Reichenbach auf die Ausübung der Jagd auf hiesiger Markung verzichtet hat, so hat der Gemeinderath dahier beschlossen, dieselbe auf die Dauer von 3 Jahren zu verpachten, nehmlich vom 28. May 1849 bis den 28. May 1852.
Diesen Zweck hat man in der Gemeinde bekannt gemacht, und hat zum Aufstreich den 28.May 1849 bestimmt, wo beide bürgerlichen Colegien anwesend waren, und es hat die Jagd im Aufstreich (Aufstreich altdeutscher Begriff für Versteigerung) erhalten Adam Bohnet, Gemeindepfleger dahier jährlich um 7 Gulden auf die Dauer von 3 Jahren. In Beziehung des Verhaltens in Ausübung der Jagd hat man daß Jagdgesetz so weit es erforderlich ist bekannt gemacht.
Vorstehendes anerkannt Pächter Unterschrift J. Bohnet
Vorstehenden genehmigt Gemeindrath Braun Hofer Ziefle Mast
Obermusbach Verhandelt den 19. April 1850
Die ledige Christina Bauer, Tochter des + Jakob Bauer, Zimmermanns von hier erscheint vor dem Gemeinderath und bittet zum Behuf vorhabender Verheurathung und bürgerlicher Niederlassung in Wittlensweiler und Ausstellung eines Geburtsbriefes.
Willfahrend wird gedachter Christina Bauer mit Stimmeneinheit beschlossen zu bezeugen, dass:
1. dieselbe die eheliche Tochter abgedachten + Jakob Bauer und seiner Ehefrau Dorothea geb. Mast und laut vorgelegtem Taufschein am 24. März 1824 zu Obermusbach geboren ist.
2. das sie sich zur evang. Lutherischen Confession bekennt.
3. das sie Würtembergische Staatsbürgerin und Gemeindebürgerin in Obermusbach ist.
4. das dieselbe hinsichtlich ihres Prädikats unseres Wissens an keiner der in dem Gesetze vom 15. April 1828 Art. 19 bezeichneten Mängel leidet.
5. das was ihr Vermögen betrifft dieselbe nach glaubhaften Ausweißen von ihrer noch lebenden Mutter, die wir nach ihrem eigenen Vermögen zu Abreichung eines solchen Heirathsgut für befähigt machten, einschließlich des väterlichen Erbgutes zum Heirathgut erhällt.
Zu Liegenschaft – 0
Von ihrer noch lebenden Mutter als Heurathgut an barem Geld – 300 Gulden an sonstigen Fahrnis mit Einschluss der Kleider und Laibwäsche etwa – 100 Gulden
eigen anspartes – nichts
im Ganzen also – 400 Gulden besitzt.
6. das ihrem Austritt aus dem diesseitigen Gemeindeverband unseres Wissens kein Hinderniss im Weege steht.
diese Verhandlung bekräftigt an obigen Tage
Schultheiß & Gemeinderath, Braun, Hofer, Ziefle, Mast
Obermusbach den 17 Juni 1850
Nachdem Adam Bohnet dahier schon mehrmals gebeten hat, ihn seiner Stelle als Buterkäufer zu entlassen, so wurde willfahrend demselben fragliches Geschäft heute dem Ocißen? und Gemeinderath Ziefle dahier übertragen, und nachdem derselbe sich erklärt hat, fragliches Geschäft anzunehmen, hat der Gemeinderath sein Gutachten und Genehmigung hirzu ertheilt.
Beurkundet Gemeinderath Braun Hofer Bohnet Mast
Obermusbach den 24. Juni 1850
Verhandelt vor dem Gemeinderath
Es erscheint Johannes Frey, Taglöhner von hier und bittet um eine gemeinderäthlichen Beschluß bezüglich seiner Holzgerechtigkeit.
Demselben willfahrend wurde der Gemeinderath heute versammelt, derselbe hat sich in dieser Beziehung dahin auf unserem Vertrag vom 15. Dezember 1842 und 17. März 1843 uns berufen wonach die hießigen Waldbesitzer die Abfindungssumme mit 2500 Gulden bezahlt haben, und es haben die Aktivbürger von Obermusbach durch diese Abfindungssumme, welche als Grundstock bei der hießigen Gemeindepflege angelegt sind, und die Gemeinde davon ihre Nutznießung zieht auf alle und jede Ansprüche in dieser Beziehung verzichtet.
Und da dem königl. Oberamt dieser Vertrag vielleicht noch unbekannt ist, so folgt derselbe zur gefälligen Einsicht.
Beurkundet den 24. Juni 1850 Gemeinderath Braun Bohnet Mast Ziefle
Obermusbach den 1. Juli 1850
Da bei der hießigen geringen Bürgerzahl eine förmliche Wahl des Bürgerausschusse nicht heute vorgenommen wurden, so verbleiben die früheren Mitglieder des Bürgerausschusses.
Nur Johann Martin Seeger, Bauer dahier welcher den 26. März 1823 geboren ist, und das 27 Lebesjahr zurück gelegt hat, und die Hälfte Besitztum seines kürzlich verstorbenen Vaters käuflich übernommen hat wurde an obigen Datum als Mitglied des Bürgerausschusse aufgenommen und verpflichtet.
Unterschrift Johann Martin Seeger
Beurkundet den 2. Juli 1850 Schultheiß Braun
Verhandelt vor dem Gemeinderath
Nachdem Johann Martin Wurster bei der abgehaltenen Gemeinderatswahl durchgefallen ist, und somit deßen Stelle entlaßen wurde, so ist auch mit demselben die Stelle als Ortsfeuerschau erledigt worden.
Der Gemeinderat hat nun unter dem heutigen Datum den Schultheiß Braun mit dieser Stelle beauftragt.
Vorstehendes anerkannt Schultheiß Braun
Zur Beurkundung Gemeinderath Mast Bohnet Ziefle
Obermusbach den 16. November 1850
Verhandelt vor dem Gemeinderath
Königlichem Oberamtsgerichtlichen Auftrage zufolge wird dem Taglöhner Johannes Frey dahier von dem Gemeinderath beschloßen zu bezeugen:
1. deß derselbe unseres Wissens nach nie gestraft worden
2. Ein gutes Prädikat besitzt
3. Was die Vermögensverhältnisse des Frey betreffen ist sämtliches Liegenschaft verpfändet, und besitzt somit ausser etwas Fahrniß und Vieh wenig Vermögen. Es kann somit noch ein Vermögen von etwa 200 bis 300 Gulden angenommen werden.
Beurkundet Gemeinderath Braun Mast Bohnet Ziefle Hofer
Obermusbach den 13. Dezember 1850
verhandelt vor dem Gemeinderath
In Folge des gegen Johann Adam Bohnet, Bierbrauer dahier eingeleiteten Gantverfahren wird demselben von dem Gemeinderath beschloßen zu bezeugen
1. das gedachter Bohnet eines theils wegen ganzlicher Arbeitsscheue und auch wegen theilweise öfters vorkommenden verschwenderischen Lebenswandel in Vermögensverfall gerathen ist und
2. das die Überschuldung auch größtentheils von der gegenwärtigen Wertlosigkeit alles Eigenthums herrührt.
3. Wird als Güterpfleger Johann Adam Bohnet, Gemeinderath bestimmt.
Beurkundet Gemeinderath Braun Ziefle Hofer Mast
Obermusbach den 7. Januar 1851
Verhandelt vor dem Gemeinderath
Zufolge der Kameralamtzuschrift vom 30. Dezember v. J. im Betreff der Beschlagnahme und ex. Verwaltung des gehauenen Holzes in des Joh. Martin Wursters Waldungen stellt der Gemeinderath den Antrag; Wenn das königl. Kameralamt den den Versprechungen des gedachten Wursters nicht mehr länger nachgeben will, sondern nunmehr auf Bezahlung dringt, das Kameralamt die ex. Verwaltung des Holzes unter Zuziehung der königl. Forstbehörde wie bei anderen herrschaftlichen Holzverkäufen selbst übernehmen möchte, wobei der Gemeinderath die Unterstützung gerne gewährt. Als Grund hierfür, warum der Gemeinderath die Exakution nicht vollziehen will ist der, weil gedachten Wurster fortwährend alle Schuld in dieser Sache auf den Gemeinderath wirft und sich dabei äußert man wolle ihn nur um sein Eigenthum bringen, und deswegen mag der Gemeinderath diesen bösartigen Launen nicht länger ausgesetzt sein.
Ferner der Antrag der Forstbehörde daß dieß Frühjahr ein Quantum Holz in den verpfändeten Waldungen auf Rechnung des königl. Kameralamt solle erhauen werden hält der Gemeinderath für ganz zweckmäßig.
Ob die Verwerthung dann dem Wurster überlaßen bleibt, darüber hat das Kameralamt zu entscheiden.
Endlich noch hat man beizufügen, daß das betreffende Langholz noch alles in den betreffenden Waldungen liegt, aber von den Sägklötzen fast täglich abgeführt werden.
Beurkundet Gemeinderath Braun Ziefle Hofer Hofer Bohnet
Obermusbach Gerichtsbezirks Freudenstadt
verhandelt vom Gemeinderath
Königl. Oberamtsgerichtlicher Auftrag vom 15. d. Monats soll dem Joh. Adam Hofer ein Prädikat & Vermögenszeugnis ausgestellt werden.
Dem zu Folge wird nun von dem Gemeinderath beschlossen zu bezeugen
1. daß Adam Hofer, Gemeinderath ein gutes Prädikat besitzt, und
2. Ein Vermögen von ungefähr 4000 Gulden.
BeurkundetObermusbach den 17. März 1851 Gemeinderath Braun Ziefle Bohnet Hofer Mast
Obermusbach den 27. März 1851
Verhandelt vor dem Gemeinderath
Da schon vor einigen Jahren Johannes Hofer, Schmiedmeister von Untermusbach als Spritzenmeister dahier angestellt wurde, und demselben damals von unserer Feuerspritze zu probieren und einschmieren a.f.w. ein jährliches Gehalt von 3 Gulden gemacht gewesen sein, welcher Vertrag aber verloren gegangen ist.
So wird von dem Gemeinderath beschloßen,daß von jetzt an dem Johannes Hofer für die jährliche Behandlung und probieren dießer unserer Spritze eine jährliche fixe Belohnung von 2 Gulden ausgesetzt worden sein.
Beurkundet Unterschrift J. Hofer
Gemeinderath Schultheiß Braun Hofer Hofer Bohnet Ziefle
Verhandelt vor dem Gemeinderath an obigen Datum.
Da durch den Wegzug des Schullehrers, und durch die Erledigung unserer Schule das hiesige Schulhaus als Rathhaus wiederruflich benutzt wird und alle Verhandlungen der Gemeinde da geschehen sollen so ist jährlich auch Holz zum Einheitzen zum besagten Rathhaus nöthig geworden.
Es wird deshalb von dem Gemeinderath beschloßen das fragliche Holzbedürfniß auf folgendem Weege anzuschaffen.
Es wird jährlich von einem Bürger Klafterholz unentgeltlich beigeführt, und zwar das erste Jahr willigt Adam Hofer ein ein Klafter beizuführen, das nächste Jahr muß ein anderer Bürger ein Klafter Holz beiführen und so fort.
Beurkundet Gemeinderath Schultheiß Braun Hofer Ziefle Hofer Bohnet
Verhandelt den 15. März 1851
Königl. Oberamth Anordnung vom 10. März soll über Ochsenwirth Frey dahier ein Vorstrafen & Vermögenszeugnis ausgestellt werden.
Der Gemeinderath beschließt nun dem selben zu bezeugen
1. daß gedachten Frey zwar wegen Verfehlungen bezüglich seines Wirthschaftsbetriebs vom Königl. Oberámt Freudenstadt schon 3 mal gestraft wurde, von sonstigen Vorstrafen aber ist dahier nichts bekannt.
2. daß Ochsenwirth Frey an Vermögen besitzt ——0.
Beurkundet Gemeinderath Schultheiß Braun Ziefle Bohnet Mast Hofer Hofer
Verhandelt den 9. Juni 1851
Da bei der am 6. Juni 1851 stattgefundenen Rechnungsabhör durch das königl. Oberamt die persönliche Theilnahme an Verpachtungen über Gemeindvermögen dem Gemeindepfleger untersagt ist, so wird von dem Gemeinderath dahier beschlossen.
daß die unter dem 28. März 1849 auf 6 Jahre verpachtet Jagd wovon jetzt erst 2 Jahre verflossen sind wieder auf die Dauer von 6 Jahren frisch verpachtet werden soll, und zwar vom 9. Juni 1851 bis den 9. Juni 1857diesen Zweck hat der hiesigen Bürgerschaft und in Untermusbach bekannt gemacht und es wurde somit heute zur Aufstreichsverhandlung geschritten, und es hat selbige erhalten
Friedrich Müller, Bauer von Untermusbach
jährlich um 2 Gulden
Bedingungen sind:
1. der Pächter hat einen tüchtigen Bürgen als Selbstschuldner und Selbstzähler zu stellen.
2. das Pachtgeld muß alle jahr, und zwar auf den 9. Juli 1852 das erstemal bezahlt werden an die Gemeindepflege Obermusbach.
der Pächter Fried. Müller
der Bürg J. Bohnet
Vorstehende Verhandlung wird von dem Gemeinderath genehmigt
Obermusbach den 9. Juni 1851
Gemeinderath Schultheiß Braun Bohnet Mast Ziefle Hofer Hofer
Verhandelt d. 17. Juni 1851
Vor dem Gemeinderath u. Bürgerausschuß
In der hiesigen Gemeinde ist ein neues Güterbuch anzulegen u. es wurde schon vor mehr als 3. Jahren der Amtsnotar Walther v. Dornstetten um Besorgung dieses Gefälls angegangen. Nachdem nunmehr mit dem Geschäft begonnen werden solle, so wurde Amtsnotar Walther zu Fertigung eines Kosten-Ueberschlags veranlaßt, welchen er heute vorgelegt hat. In diesem Ueberschlag sind die Verhältnisse richtig und mehr angegeben, u. die Kosten für das Güterbuch auf 177 Gulden 43 Kreuzer veranschlagt.
Mit dem Amtsnotar Walther ist man nun übereingekommen, daß er
1. eine ganz neue Steuereinschätzung leitet,
2. das Güterbuch nach der Personal Ordnung bestehender Verordnungen gemäß anlegt, die Gebäudebeschreibung denselben einverleibt, Namen-Register u. Steuer Vermögens-Register fertigt und kurz? das Güterbuch Geschäft nöttig? bean?gt, wofür er den
3. eine ?entschädigung von 150 Gulden erhält u. sind unter dieser Summe auch die Register?kosten begriffen.
4. die zwei Güterbuch u. Steuer Vermögensregister nöthigen Tabellen u.s.w. sowie den Einband der Bücher bezahlt die Gemeinde.
Zur Beurkundung Unterschrift Amtsnotar Walther
Gemeinderath Braun Hofer Bohnet Mast Hofer Ziefle &
Bürgerausschuß Gottfried Frey Martin Seeger Frey
Verhandelt den 24. Juni 1851
Nachdem der Gemeinderath schon vielfach vom königl. Oberamt angegangen wurde, ob und was man gegen die Zutheilung vom verschiedenen Staatswald Completzen an die benachbarten Gemeinden einzuwenden wiße? Der Gemeinderath hat nun beschlossen:
Das gegen sämtliche damelte Zutheilung von Staatswaldungen an die benachbarten Gemeinden man keine Einwendungen zu machen weiß.
Beurkundet: Gemeinderath Braun, Ziefle, Hofer, Bohnet, Hofer
Obermusbach Verhandelt den 3. Juli 1851 Auf heute hat man nach vorheriger Ausfertigung der Wählerliste und Bekanntmachung im hießigen Ort die Gemeinderathswahl, verbunden mit der Wahl eines neuen Gemeindepflegers nachdem Joh. Adam Bohnet, seitheriger Gemeindepfleger um Entlaßung seiner Stelle gebeten hat auf die gesetzliche Weiße vorgenommen, und es haben die Wahlbenachrichten Bürger, wovon nur Ochsenwirth Frey und Bierbrauer Bohnet wahlunfähig sind alle abgestimmt.
Das Ergebniß ist folgendes:
Als Gemeindepfleger wurde mit großer Stimmenmehrheit Joh. Adam Bohnet, seitheriger Gemeindepfleger und auch als Gemeinderath gewählt.
Ferner als Gemeinderäthe erhielten:
Joh. Adam Hofer 7 Stimmen,
Johannes Mast 8 Stimmen,
Ziefle 9 Stimmen,
J. Fried. Hofer 8 Stimmen.
Es treten somit, oder verbleiben vielmehr die oben fünf genannten als Gemeinderäthe wieder und mit großer Stimmenmehrheit ein, und ebenfalls hat es auch mit dem seitherigen Gemeindepfleger Bohnet sein Verbleiben.
Vorstehende Verhandlung beurkundet Gemeinderath Schultheiß Braun Hofer Mast Ziefle Hofer Bohnet
Randbemerkung: Dieße Verhandlung ist ungültig
Königl. Oberamt Freudenstadt
In Beziehung der Ergänzungswahl des Bürgerausschußes hat man gehorsamst zu berichten, daß bei einer so geringen Bürgerzahl, wie es allhier der Fall ist eine förmliche Wahl des Bürgerausschußes nicht stattfinden kann.
Die Bürgerzahl beläuft sich gegenwärtig auf 12 Bürger und zwey Wittfrauen und 2 Leibgedinger, welch letztere nicht in Bürgerausschuß antreten. 2 von besagten Bürgern sind nicht wahlfähig, nämlich Bierbrauer Bohnet und Ochsenwirth Frey, weil sie sich im Gante (Insolvents) befinden. Es verbleiben somit folgende Mitglieder des Bürgerausschußes:
1. Gottfried Frey als Obmann,
2. Joh. Martin Seeger,
3. Johannes Frey.
Ferner wurde heute weiter in Bürgerausschuß aufgenommen Joh. Adam Seeger Bauer und Ochsenwirth welcher den 13. Dezember 1828 geboren ist, und somit noch nicht ganz 25 Jahre alt ist, derßelbe hat aber den 5. Juli 1851 Dispensacion von der Minderjährigkeit erlangt, und wird somit in Bürgerausschuß aufgenommen und verpflichtet.
Unterschrift Seeger
Vorstehendes anerkannt Bürgerausschuß G. Frey, Frey, Seeger
Abschrift
Verhandelt vor der Unterpfandsbehörde dn 15. August 1851
Köngl. Oberamtsgericht Freudenstadt
In Beziehung der K. kameralamtlichen Klage wegen der Bürgschaftsschuld des J. Martin Wurster dahier im Betrag von noch 5086 f 53 x nebst Zinsen vom 6. Januar 1848 zu 5 % hat nun zufolge köngl. Oberamtsgerichtlichen Anordnung gemäß folgendes gehorsamst zu berichten.
1. Daß dem Kameralamt keine andere Versicherung gegeben werden kann, die Ligenschaft des gedachten Wurster für andere Schulden und für das Muttergut der Tochter I. Ehe sämtlich verpfendet ist.
2. Von dem bis jetzt abgeführten Holz steht keine Forderung mehr im Ausstand, daß selbiges könnte mit Beschlag belegt werden.
3. Kann auch der Käufer nicht ausgemittelt werden, da Wurster seine Schnittware bald an diesen bald an jenen Käufer verkauft.
Es bleibt somit nichts andere übrig, als daß dem Wurster sein bereits gehauenes Holz welches zu Sägklötze aufbereitet ist mit Beschlag belegt werde welches die Unterpfandsbehörde auch laut der angeschloßenen Urkunde besorgt hat. Jedoch stellt man wiederholt den Antrag, daß es am zweckmäßigsten sein würde, wenn das Kameralamt die vorhandenen Sägklötze zum Verkauf bringen würde, überhaupt wäre es ganz zweckmäßig wenn sich das Kameralamt zum größten Theil mit seiner beträchtlichen Forderung durch einen baldigen Holzhieb bezahlt machen würde. Denn es ist bekannt, daß bei Wurster wegen seiner Umstände das Vermögen nicht zu, sondern abnimmt.
Jedenfalls aber macht sich die Unterpfandsbehörde für die Kameralamtliche Forderung nicht verbindlich.
Obermusbach, den 15. August 1851
Unterpfandsbehörde Braun
Obermusbach den 22. Sept. 1851
Verhandelt von dem Waißengericht.
Nachdem Johannes Hofer, Müller in Grünthal, welcher früher Pfleger war für Johannes Mast von Obermusbach, welcher jetzt und schon seit einigen Jahren in Amerika, welcher gegenwärtig noch ein Vermögen von 480 f besitzt, so wird heute durch Beschluß des Waißengerichts Johann Adam Seeger, Ochsenwirth als Pfleger bestellt, und betreffendes Geld 340 f baar, und einen Schuldschein von Eva Klumpp über 140 f, zur Pflegschafts-Verwaltung übergeben und heute verpflichtet.
Unterschrift Seeger
zur Beurkundung Waißengericht Braun, Ziefle, Bohnet, Hofer
Verhandelt den 16. Oktober 1851
Da das Straßenmaterial über die hiesige Vicinalstraße zwischen der Markungsgrenze Untermusbach und Reichenbach größtentheils zu Ende ist, so wird von dem Gemeindrath beschlossen.
Das die Beifuhr an gutem Straßenmaterial auf das Jahr 1852 wieder im Weege des Abstreichs nach Roßlast soll angesdchafft werden.
Zur Abstreichsverhandlung wird der 28 Oktober Nachmittags 1 Uhr bestimmt.
Gemeindrath Braun, Bohnet, Mast, Ziefle, Hofer
Verhandelt den 16. Oktober 1851
vor dem Gemeinderath
Nachdem der Bauer Johann Martion Wurster wegen seines verschwenderischen Lebenswandel und aus sonst zureichenden Gründen der Verwaltung seines entsetzt wurde, oder sich freiwillig seiner Vermögensverwaltung begeben hat, so wird zu Folge köngl. Oberamtgerichtlichen Beschluß die Wahl eines Pflegers für gedachten Wurster vorgenommen. Hierzu wurde von dem Gemeinderath einstimmig gewählt Johann Adam Hofer, Gemeinderathsmitgied von Obermusbach.
Adam Hofer hat die Pflegschaft für gedachten Wurster angenommen, und wurde sogleich verpflichtet.
Unterschrift Hofer
zur Beurkundung Gemeinderath Braun, Zifle, Mast, Bohnet
Randbemerkung: Diese Verhandlung ist ungültig, da das köngl. Oberamtsgericht den Adam Bohnet nicht als Pfleger angenommen hat.
Nachtrag
Zehentenablösungssache
Abschrift vom Anmeldeprotokoll
Obermusbach
Oberamt Freudenstadt
Verhandelt den 14. August 1849
Das königl. Kameralamt Dornstetten bezieht nach dem Zehentpacht-Contragt den Großen Zehenten von allen im Bau befindlichen Aekern auf der ganzen Markung.
Den kleinen Zehenten in derselben Ausdehnung wie ihn die Stadtpfarrei Dornstetten, in deren Besitz derselben früher war bezogen.
Und den Sovalzehenten.
Zu Vollziehung des Art. 58 des Zehentablösungsgesetzes Reg.Blt. von 1849 Pos. 28 hat nun die Pflichtigen zur Verhandlung eingeladen, alle melden die Ablößung an.
Die Einwilligung desen bekräftigt mit ihren Unterschriften
Es folgen die Unterschriften, 14 an der Zahl.
die getreue Abschrift beurkundet Schultheiß Braun
Das die in diesem Protokoll unterzeichneten den größten Theil der Zehentenmarkung besitzen
Beurkundet Gemeinderath
Nachtrag Zehentablösungssache
Abschrift
Beschluß wegen der Übername der Ablösung auf die Gemeinde und den Geschäftsführer
Verhandelt den 14. August 1849
Sämtliche Mitglieder des Gemeinderaths und Bürgerausschusses beschließen einstimmig: es soll die Ablösung sämtlicher Zehenten, welche von den Pflichtigen angemeldet worden auf die Gemeinde übernommen werden, die sich nach art. 7 des Gesetzes wieder an die Pflichtigen hält.
Zu Folge des Art. 42 werden 3 Geschäftsführer bestellt und dazu gewählt
1. Schultheiß Braun
2. Matheus Zuefle
3. Joh. Adam Bohnet, Bauer
Zur Beurkundung
Gemeinderath Bürgerausschuß
7 haben unterzeichnet haben 4 unterzeichnet
Obermusbach
Verhandelt den 11 November 1851
Da schon seit mehreren Jahren das Waisengerichtspersonal nicht mehr vollständig besetzt ist, so wird in Folge Königl. Oberamtsgerichtlichen Erlaßes vom 30 Oktober d.J. die Wahl dreyer Waißenrichter vorgenommen auf die Dauer von 3 Jahren Regblt. 1843 S 377 Art 4.
Hierzu wurden gewählt:
1. Gemeinderath Ziefle mit 4 Stimmen,
2. Johannes Mast Gemeinderath mit 5 Stimmen,
3. Jak. Fried. Hofer, Gemeinderath mit 5 St.,
sämtliche Gewählte erklären sich zur Annahme der auf sie gefallenen Wahl mit ihren Unterschriften: Ziefle Mast Hofer
Vorstehende Verhandlung beurkundet Gemeinderath Braun Bohnet Mast Ziefle Hofer Hofer
Randbemerkung: In Folge der der Vergantung des Jak. Fried. Hofer am 3 November 1852, bei welchen ein großer Theil der Gläubiger nicht befriedigt wurde wird beschloßen den Waißenrichter Jak. Fried. Hofer von seiner Stelle zu entlaßen.
den 5 November 1852
Gemeinderath Braun Ziefle Mast Bohnet Hofer Seeger
Obermusbach den 17 November 1851
Verhandelt vor dem Gemeinderath
Da das Königl. Oberamtsgericht Freudenstadt den unter dem 16 Oktober d.J. gewählten Güterpfleger Adam Hofer nicht angenommen, auch die Bitte des Gemeinderaths die Pflegerbestellung für gedachten Wurster noch mehr aufzuschieben, oder ganz aufzuheben nicht erhört wurde, so wurde heute wieder zu einer Wahl geschritten.
Mit Stimmenmehrheit wurde gewählt Johann Adam Bohnet, Gemeinderpfleger in Obermusbach. Bohnet hat sich aber erklärt, die auf ihn gefallene Wahl nicht anzunehmen.
Beschluß des Gemeinderaths das Königl. Oberamtsgericht hirvon zur weiteren Verfügung in Kenntniß zu setzen.
Gemeinderath Braun Ziefle Mast Hofer
Verhandelt den 24.November 1851
vor dem Gemeinderath und Bürgerausschuß
Zufolge köngl. Oberamtlichen Erlaßes vom 19. Nov. Amtsblat. Pos. 94 nach Artikel 9 des Gesetzes vom 6. Juli 1849, Regblt. Seite 281 sind die Ergänzungswahlen der Gemeinderäthe jedesmal im Dezember vorzunehmen.
Der Gemeinderath und Bürgerausschuß beschließt, daß für dießes Jahr und in Zukunft der 18. Dezember zur Ergänzungswahl des Gemeinderaths-Colegium bleibend bestimmt sein soll.
Gemeinderath Braun, Mast, Bohnet, Hofer, Ziefle
Bürgerausschuß G.Frey, Seeger, Frey
Obermusbach Oberamt Freudenstadt
Verhandelt vor dem Gemeinderath
Da die Zehntablößung durch Vermittlung der Gemeinde bewerkstelligt wird, so wird beschlossen daß man sich mit der Kautionsleistung des Zehntkaßiers Bohnet welche derselbe als Gemeindepfleger durch Intercession seiner Ehefrau bestellt hat begnüge, wenn beide sich dahin erklären, daß jene Kaution sich auch auf die Zehntverwaltung erstrecken soll.
Die Einwilligungs-Unterschriften Bohnet, Christina Bohnet
Beschluß
das köngl. Oberamt um die Genehmigung zu bitten.
den 8. Dezember 1851 Gemeinderath Braun, Mast, Ziefle, Hofer
Obermusbach Oberamt Freudenstadt
Verhandelt den 18. Dezember 1851
Zufolge köngl. Oberamtlichen Erlaßes vom 19. November 1851 und nach dem Gesetz vom 10. Juli 1849 Regblt. Seite 38 hat man heute nach vorheriger Bestetigung der Wählerliste die Ergänzungswahl des Gemeinderaths vorgenommen. Da nun ein Gemeinderathsmitglied vor 1 1/2 Jahren mit Tod abgegangen ist, und somit das Gemeinderaths-Colegium gegenwärtig und aus 5 Mitglieder besteht, so hätte also nun ein Gemeinderath durch das Loos auszutreten, und 2 Mitglieder neu zu wählen mit der Bestimmung, daß nach dem Gesetz die austretenden, oder welche durch das Loos austreten müßen wieder gewählt werden dürfen.
Die Wahl geschieht auf die Dauer vonn 6 Jahren, und es hat alle 2 Jahre 1/3 durch das Loos auszutreten. Bei der heutigen Loosziehung ist durchgefallen und hat auszutreten
Matheis Ziefle
Gewählt wurde wieder
Matheis Ziefle mit 9 Stimmen
Joh. Martin Seeger mit 6 Stimmen
Weitere Stiiem erhielten Adam Seeger 2 Stim., Gottfried Frey 3 Stim..
Es sind somit Ziefle und Martin Seeger als gewählt zu betrachten, dieselbe haben sich zur Annahme der Wahl bereit erklärt.
Unterschrift Ziefle Seeger
Vorstehende Verhandlung beurkundet
Gemeinderath Braun, Mast, Bohnet, Hofer, Hofer
Obmann des Bürgerausschußes G. Frey
Verhandelt dem 27. Dezember 1851
Nachdem nun in der festgesetzten Frist von 8 Tagen keine Einwendungen gegen die Wahl sowie gegen die Gewählten gemacht wurden, so wird Ziefle auf seinen früheren Diensteid verwiesen und Johann Martin Seeger beeidigt.
Unterschrift Seeger
zur Beurkundung Gemeinderath Braun Ziefle Hofer Hofer Mast
Letzte Änderung am 21.12.21