Gemeinderat Protokoll 1848 Teil 1

Verhandelt den 16. Janner 1854
Zufolge königl. Oberamtgerichtlichen Erlaßes vom 27. Dezber 1853 Amtsblt. Nor. 104, die Feststellung der Gebühren des Gemeindediener betreffend, hat der Gemeinderath zu beachten, daß der jeweilige Gemeindediener durch eine fixe Belohnung von 10 f aus der Gemeindecaße belohnt wird, und derßelbe für die Eröffnungen von Ladungen, Verfügungen und Beschlüßen an die Parteien in Schuldsachen, sowie für die Bemühungen bei den den Gemeinderäthen überlaßenen Rechtsgeschäften der streitigen und nicht steitigen rechtspflege nichts anzusprechen hat, sondern fragliche Geschäfte zu seinen ordentlichen Verrichtungen gehören.
Für seine übrige Bemühungen aber wurde heute durch Beschluß des Gemeinderaths folgendes Regulativ festgesetzt, daß der Gemeindediener aus Anlaß von Theilungen, Inventuren, Vermögensübergabe, des Pfandwesens, Pflegerechnunggebühren u.s.w. ein Taggeld also bei einem vollen Tag 24 Kr. als Belohnung ausgesetzt seie, ferner bei gerichtlichen Erkenntnißen über Ligenschaftsverkäufe von jeden Kauf unter 100 f, 4 Kr. über 100 f, 6 Kr., über 1000 f 12 Kr. von jedem Tausend.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Ziefle Seeger Mast Bohnet  

Verhandelt den 10. März 1854
Johannes Hofer, Müller von Grünthal welcher schon seit einigen Jahren Pfleger der Jak. Friedrich Hoferschen Kinder hier war, hat schon oftmals um die Entlassung seiner Pflegschaft gebetten. Deßen Wunsch entsprechend wurde heute die Wahl eines neuen Pfleger vorgenommen hierzu wurde mit großer Stimmengleichheit gewählt, Johann Adam Seeger, Ochsenwirth und sogleich verpflichtet.
Da in neuerer Zeit von dem verganteten Jak. Friedrich Hofer auffallend viel Gegenständ  verschleudert wird, welche Eigenthum der Hoferschen Kinder sind, so wird dem neuen Pfleger Seeger aufgegeben derartigen Unfug mit allem Nachdruck zu begegnen.
Zur Beurkundung Waißengericht Braun Mast Ziefle Bohnet
Randbemerkung: Die Eröffnung des nebenstehendem, daß alle Veräußerungen von Hofer ohne Zustimmung des neuen Pfleger als nichtig angesehen werden und keine Gültigkeit hat.
Unterschrift Hofer
Die Annahme der Wahl, der Pfleger Unterschrift Adam Seeger 

Verhandelt den 6. April 1854 vor dem Gemeinderath & Bürgerausschuß
Schon seit meheren Jahren haben die hisigen Güterbesitzer die Mulwürfe und Feldmäuße auf ihre Lasten durch einen hirzu Verständigen fangen laßen. Da aber seit 2 Jahren durch einige Gantungen und durch einen Verkauf eines der Größten Bauerngüter hier sehr viele Güterstücke an Auswärtige verkauft wurden, so ist seit neuerer Zeit in dießer Beziehung ein auffallender Schaden entstanden, da die auswärtigen Feldbesitzer hier jegliches äußerst schadhaftes Ungeziefer nicht fangen laßen, und somit bedeutender Schaade an den Gütern verursacht wird. Man hat sich nun von der Notwendigkeit überzeugt, daß ein Mann aufgestellt werde, dem die Säuberung der Mäuße und Maulwürfe auf der ganzen Rats-Markung übertragen werde, hirzu hat sich gemeldet, Matheis Wähele von Carlsbach, und man ist mit demßelben dahin überein gekommen, daß er bei einem Fleiß und angewandter Mühe bei Vertilgung genannten Ungeziefer jährlich eine fixe Belohnung von 15 fünfzehn Gulden aus der Gemeindecaße alle Jahr auf Martini erhalten solle. Dießer Beschluß solle dem K-Oberamte zur Genehmigung vorgelegt werden.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Mast Ziefle Bohnet, Bürgerausschuß Seeger 

Verhandelt den 13. April 1854 vor dem Waißengericht
Johann Adam Seeger, Ochsenwirth hier als Pfleger der Jak. Friedrich Hoferschen Kinder wird hiermit ermächtigt von H. Schultheiß Kappler von Igelsberg 300 f aufzunehmen  und davon nachstehende Schuld zu bezahlen.
1. 250 f nebst Zins dem Waldhornwirth Stikel in Freudenstadt welcher betreffende Summe behufs der Auswanderung des Joh. Adam Hofer nach Amerika angelehnt hat.
2. Steuern Brandcaßengeld und Zehenden im Betrag von cirka 35 f der Gemeindepflege, der Rest zur Saatfrucht.
Dieße Anweisung ist so lang gültig bis der Pfandschein ausgestellt ist und dem Schultheißen Kappler eingehändigt.
Die Einwilligung des Pflegers Unterschrift Joh. Adam Seeger
Waißengericht Braun Ziefle Bohnet Mast 

Verhandelt den 10. Juni 1854
Königl. Oberamts-Auftrag Folge soll dem Martin Wurster ein Prädikatzeugniß ausgestellt werden.
Beschluß zu bezeugen:
1. Daß gedachter Wurster wegen Genuß geistreicher Getränke und auch wegen Bürgschaften phisisch und moraliz zu Grunde gerichtet ist und namentlich sich in neuerer Zeit dem Schnapstrinken so auffallend ergeben hat, so daß er nicht nur für seine Umgebung äußerst gefährlich ist, sondern sich es angewöhnt hat, daß derßelbe in solchem Zustand seinen alten Vatter und seiner Ehefrau tätlich angreift und mißhandelt begleitet mit den schräklichsten Flüchen.
2. Wurde gedachter Wurster vom 27. Febr. bis 1. Merz 1851 nach der Strafliste Blt. 45 wegen notorischen Saufen und beständigen Händeln mit seinem Eheweib und seinen Eltern zu 2tägigen Arrest im Oberamtsgefängniß verurtheilt, welche Strafe er dorten erstanden hat.
3. An Vermögen besitzt derßelbe 0.
4. Zu hoffen 0.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Bohnet Ziefle 

Verhandelt den 19. Sebt. 1854
Zufolge Erlaßes des K.Oberamt Freudenstadt vom 11 d.M. betreffend die Unterstützung der Hagelgeschädigten der Gemeinde Glatten Loßburg Rodt Lombach Dieterwiler beschließt der Gemeinderath & Bürgerausschuß daß neben einer zu veranstalteten Haußcoleckte 8 f aus der Gemeindecaße hier zu verwilligen seien.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Seeger Bohnet Ziefle Mast
& Bürgerausschuß Seeger Frey 

Verhandelt den 19. Sept. 1854
Heute wurd von dem OberamtsRichter das von dem Güterbuch Commißär Weyrich erfertigte neue Güterbuch bestehend aus 2 Bänden geprüft u. nachdem dasselbe als durchaus den betreffenden Vorschriften genau? gefertigt erfunden? worden war, durch Gemeinderath zu sorgfältiger Aufbewahrung übergeben.
Sodann wollte? zur Wahl neuer Waißen Richter geschritten werden, es ergab sich aber, daß von den 5. GemeindeRathsMitglieder einer Adam Hofer gestorben, welcher noch nicht ersetzt ist. Abwesend war bei der heutigen Verhandlung Gemeinde Rath Joh. Mast, Darselb geben die übrigen drei Gemeinde Räthe einstimmig die Erklärung ab, daß sie die bisherigen drei provisorischen Waisen Richter Gemeind Rath Ziefle, Bohnet u. Mast als solche für die nächste dreijährige Periode definitiv gewählt haben wollen?, worauf die beiden x vor dem Oberamts Richter auf ihre als Gemeind Räth geleisteten Diensteid verwiesen worden sind u. dem Schultheißen aufgegeben wurd, dem abwesenden Gemeind Rath Mast unter Hinweißung auf seinen Diensteid die ? Fristung zu nehmen.
Zur Beglaubigung Oberamts Richter Bauer
Gemeinderath Braun Ziefle Bohnet Seeger
Bemerkung der Redaktion: Dieses Protokoll wurde vom Oberamtsrichter geschrieben mit einer schwer lesbaren Schrift. 

Verhandelt den 2. Okt. 1854
Durch Beschluß der bürgerlichen Colegien soll die Wald und Feldschützenstelle und Flegenschätzstelle erledigt, und zwar soll dieße Stelle auf längere Zeit erledigt bleiben.
Es wird daher von den bürgerlichen Colegen beschloßen
1. Da sich Schultheiß Braun auserbetten hat die Ortsschätzstelle selbst zu übernehmen, und durch seine Ehrhalten pflichtgemäß besorgen zu laßen, wofür demßelben für seine Bemühnung als Schätz jährlich 10 f vom 10. Okt. 1854 an aus der Gemeindecaße bewilligt wird, jedoch aber in stets wiederruflicher Weiße.
2. Das Läuten des Morgens, Abends und Mittags soll ebenfalls verakkondiert werden an den Wenigstnehmenden, hierzu hat sich gemeldet Johann Adam Bohnet, Bauer hier, welcher das Läuten auf besagter Zeit auf 1 Jahr übernimmt um 8 f. Acht Gulden, welche ebenfalls aus der Gemeindecaße bewilligt werden.
Die Einwilligung Unterschrift Bohnet
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Mast Bohnet
Bürgerausschuß Seeger 

Verhandelt den 28. Oktober 1854
Die Bachfaßung durch den Ort  ist mit gegenwärtig so mit Morast angefüllt, daß die Häußer des Martin Seeger und Matheis Ziefle ganz im Naßen stehen, und es haben dießelben bei dem Schultheißenamt, um Abhilfe gebeten.
Dieße Sache wurde nun heute vor dem Gemeinderath zur Sprache gebracht und beschloßen die Reinigung betreffender Bachfassung im Weege des Abstreichs zu verakkondieren.
Auf Ausschreiben ist erschienen Gottlieb Schöttle aus Untermusbach und man wurde mit denßelben einig, daß derßelbe die Bachfassung um 9 f auszuputzen habe. Der ganze Gemeinderath hat in vorstehenden Akkord eingewilligt.
Zur Beurkundung Braun Bohnet Ziefle Seeger
Randbemerkung mit Bleistift geschrieben:
Bis hierher Ruggericht vom 2. November 1854 

Verhandelt den 8. Dezember 1854 
Zur Herstellung der Candel durch den Ort, ist ein Kostenvoranschlag zur Beiführung der Steine von Freudenstadt, pro Quadratruth zu 3 f 30 kr festgesetzt.
Da aber dieße Beifuhr der  Steine für die Gemeinde große Kosten verursachen würde, so hat sich Johann Adam Seeger, Ochsenwirth hier, welcher Steine vorrätig hat, anerbotten die Quadratruthe Steine um 1 f 36 kr anzuschaffen. Dabei wird die Bestimmung nach aufgenommen, daß man sich vorbehält, an den Überfahrsstellen heute Steine aus der Freudenstadt, oder sonst woher zu beziehen.
Die Einwilligung Unterschrift Joh. Adam Seeger

Ferner wurde man mit dem Pflasterer Kecht von Freudenstadt laut Akkord dahin einig, daß derßelbe die laufende Ruthe, wie solche im Überschlag ausgeschrieben ist mit Einschluß der Planierungsarbeiten um 1 f 45 kr fertigt.
Ferner
Wurde heute zur Wahl eines Orts und Waldschützen geschritten, und da Gottlieb Benz 46 Jahre alt, gebürtig aus Rodt, ein gutes Prädikat aufzuweißen hatte, und derßelbe mit den ortlichen Verhältnißen schon ziemlich bekannt ist, so wurde derßelbe von der versammelten Bürgerschaft einstimmig gewählt. Demßelben wird die unentgeltliche Bewohnung des Rathhaußes eingeräumt, dafür hat aber derßelbe das Läuten Morgens, Mittags und Abends zu versehen, und überhaupt auch das Mäßnergeschäft wovon demßelben bei Leichen der Bezug der Regulatievmäßigen Bebühren zukommt.
Als Belohnung erhält derßelbe bei der Selbstverköstigung
1. als Ortsdiener 10 f
2. als Nachtwächter 10 f
3. als Feld und Waldschütz 50 f,
zusammen 70 f jährlich, als Ortdiener hat derßelbe den Regulatievmäßigen Bezug für besondere Bemühungen und Aufwartungen. Als Feld und Waldschütz den 1/3tel der einbringlichen Strafen.
Der Dienst beginnt am 10. Dezember 1854 und ist gültig auf 1 Jahr. Dabei aber wird die Bestimmung nach aufgenommen, daß gedachtem Benz eine 4 wöchige Aufkündigung zusteht, und umgekehrt der Dienstherrschaft.
Dem Benz wird zur Pflicht gemacht, die ihm anvertraute Ämter mit aller Gewißenhaftigkeit zu versehen, indem bei groben Verfehlungen deßen Dienstentlaßung herbeigeführt würde.
Der angestellte Schütze Gottlieb BenzDießes
BeurkundetGemeinderath Braun Ziefle Bohnet Seeger Mast
Bürgerausschuß Frey Schneider
Randnotiz: ferner da in neuester Zeit der Bettel auf die bedauerlichste Weiße überhand nimmt, so hat Benz die Verpflichtung, auf Verlangen seiner Vorgesetzten dießelben aus dem Ort zu jagen. 

Verhandelt d. 27 Dezb. 1854
Auf den Grund ausgestellter Geburtsbriefe des Johann Michael Schneider von Reichenbach welchem neben einem guten Prädikat und Vermögen von 4000 f und seiner Ehefrau Chatarina eine gebohr. Kühnle von Egenhausen welche gleichfalls neben einem guten Prädikat ein Vermögen von 2200 f bezeugt ist und welche sich hier ein Hofgut durch Kauf erworben haben, werden solche hiermit in das hießige Bürgerrecht auf und angenommen gegen die Entrichtung der Bürgeraufnahmegelder für den Mann 12 f, für die Frau 6 f und Erteilung der Sportel im Betrag von 3 f. Regblt. vom Jahr 1833 Art. 32, Seite 521.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Ziefle Bohnet Seeger Mast
Nachträglich hat der Bürgerausschuß sein Gutachten betreffender Bürgeraufnahme abgegeben. Bürgerausschuß
Randbemerkung mit Bleistift: C/O Bürgerausschuß Uebergabe an den Gemeinderath 

Verhandelt den 27. Dezember 1854
Da die Anschaffung von Feuerlöschgerätschaften schon seit einigen Jahren die Gemeindecasse nicht unbedeutend in Anspruch nimmt, so wird von dem Gemeinderath beschlossen daß jeder neu eintretende Bürger 1 Gulden zu den Feuerlöschgerätschaften beizutragen habe, und der Betrag von dem Gemeindepfleger zum Einzug zu bringen seie.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Ziefle Bohnet Seeger Mast
1. Randbemerkung: Den 30 Decber 1854 dem Gemeindepfleger zum Einzug übergeben
1. Randbemerkung mit Bleistift: Bürgerausschuß Uebergabe an den Gemeinderath 

Verhandelt den 27. Dezber 1854
Da es wegen der geringen Bürgerzahl hier an Mitgliedern des Bürgerausschußes mangelt, da gegenwärtig zwar noch drey Bürgerausschußmitglieder bestehen, wovon aber ein Mitglied beständig krank ist, so wird heute der neu eingetretene Bürger hier, Johann Michael Schneider in den Bürgerausschuß aufgenommen und sogleich verpflichtet.
Unterschrift Michael Schneider
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Ziefle Bohnet Seeger Mast 

Verhandelt den 24. Feber 1855
Bei dem am 3. November 1854 abgehaltenen Ruggericht hat das königl. Oberamt unter anderem zum Regeß gelegt,
– das gemeinderäthliche Erkenntniß über die Versicherung beweglichen Vermögens gegen Brandschaden ist auch in daß Gemeindeprotokoll aufzunehmen. –
Dem zu Folge hat man schon längst die Antragebogen des Matheis Ziefle und Friedrich Braun von hier von dem Agenten der Württembergischen Mobiliarversicherungsgesellschaft H. Kaufmann Beiteman in Freudenstadt zurück erbeten.
In den Antragsbogen des Matheis Ziefle Par. 1567 hat derselbe in seinem Wohnhaus Nr. 3 folgende Gegenstände zur Versicherung angegeben:
Pätreit 7 Gulden
Bettgewand und Leimweißzeug 600 Gulden
Kleider 150 Gulden
Schreinwerk 250 Gulden
Zinngeschirr 25 Gulden
Kupfergeschirr 12 Gulden
Stubenuhr 3 Gulden
Messing 25 Gulden
Küchengeschirr 15 Gulden
Fuhr und Bauerngeschirr 200 Gulden
Gläser 15 Gulden
Bücher 24 Gulden
Scheuergeschirr 34 Gulden
sonstiger Hausrath 250 Gulden
Fass und Bandgeschirr 30 Gulden
Heu und Stroh 800 Gulden
Früchten 600 Gulden
Früchte Mundvorrat zum Gebrauch 260 Gulden
in Summe 3300 Gulden 
Wir die unterzeichneten Mitglieder des Gemeinderaths hier beurkunden hiermit, daß Matheis Ziefle, Schultheiß hier unzweifelhaft noch im Besitz des angegeben Werthes fraglicher Gegenstände ist.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Bohnet Mast Seeger
1. Randbemerkung: Abgeändert Eingetragen dießes Buchs auf Blatt 75.
2. Randbemerkung: Den 12 März 1861 auf Johann Martin Ziefle als neuen Besitzer übertragen jedoch unverändert, da Ziefle bei der Übernahme des Guts im Besitz der ganzen Fahrniß gebleben ist 

d.d. 24. Febr. 1853
Deßgleichen hat Jakob Fried. Braun, Bauer in der Versicherungsurkunde Par. 1048 f, folgende Gegenstände bei der Würtemberg Mobilar -Versicherungsgesellschaft versichert.
Bette und Bettgwand 200 f
Bücher 20 f
Kleider und Laibweißzeug 200 f
Leinwand und Tischzeug 200 f
Schreinwerk 200 f
Küchengeschirr 40 f
Gemeiner Hausrath 100 f
Fuhr und Bauerngeschirr mitEinschuß der Wägen Pflüge
Egen und Schlitten 100 f
Mundvorrath 200 f
Früchte 300 f
Stroh 40 f
Futter 100 f
Flachs & Hanf 50 f
Handwerkszeug 50 f
zusammen 1800 f
ab 1/4 zur Selbstversicherung mit 450 f
Restversichert 1350 f
Beglaubigt mit 1800 f
.Obermusbach den 24 Febr 1855 Gemeinderath Ziefle Mast Seeger Bohnet 

Verhandelt den 23 Merz 1855
Zur Herstellung der Candeln über den Überfahrstellen zwischen dem Hauße des Johannes Mast und dem Bach, ferner zwischen dem Hauße des Johannes Mast und Martin Wurster, und bei dem Hauße des Gottfried Frey zusammen 3 Quadrathruth an Pflästerer Hecht von Freudenstadt gibt die Steine per die laufende Ruthe um 30 Kr. welche aber in der Freudenstadt im dortigen Steinbruch abgeholt werden müßen.
Unterschrift Hecht
Ferner wurde heute fragliche Steine der laufende Ruthe auch von Freudenstadt hirher zu führen verakkondiert mit der Bestimmung, daß betreffende Steine längstens in 8 Tagen hier an Ort und Stell sein müßen etwa 7 laufende Ruthen welche im Akkord vorgeschrieben sind.
Es fordert für die Ruthe
Johannes Mast 3 f 30 kr
Michael Schneider 3 f
Fried. Braun 2 f 42 kr
Michael Schneider 2 f 39 kr
Ziefle 2 f  33 kr
Schneider 2 f 30 kr
Mast 2 f 27 kr
Schneider 2 f 24 kr
Mast 2 f 21 kr
Schneider 2 f 18 kr
Ziefle 2 f 15 kr
Verbleibt dem Matheis Ziefle um 2 f 15 kr. die laufende Ruthe
Unterschrift Ziefle
Dießen Akkord genehmigt Gemeinderath Braun Mast Bohnet Seeger
& Bürgerausschuß Schneider Seeger 

9. April 1855
Zu den 2 Dohlen von der Straße an gegen das Rathhaus also eine Dohle mit 20 Fuß lang bei dem Hause des Gemeinderath Bohnet und mit 16 Fuß lang bei dem Hause des Gemeindepfleger Mast wurde heute die Beschaffung der Steine zu den Wiederlager im Abstreich verakkoddiert.
Es fordert Johann Adam Seeger, Ochsenwirth hier für den auf beiden Seiten meßenden Fuß laufend 15 Kreuzer, so daß beide Dohlen für das Steinbeifahren und anschaffen derselben 9 Gulden beträgt.
Unterschrift der Akkordant Seeger
Randbemerkung: mit einem Auszug 
ferner
Wurde heute im Akkord mit dem Maurermeister Hornberger von Reichenbach über Herstellung betreffender Dohlen abgeschloßen in der Art, daß die Dohle bei dem Hause des Adam Bohnet mit Steindeckel gedeckt werden solle, dagegen die Dohle bei dem Hause des Gemeindepfleger Mast solle mit Fleggen bedeckt werde, welche der Akkordant nicht driken darf.
Ferner wird das ausgraben ebenfalls damit in Akkord vergeben.
Bei der Abstreichverhandlung wurden selbige Dohlen heute um 12 Gulden im Akkord gegeben.
J.Heintal
Genehmigt Gemeinderath Braun Mast  Ziefle Bohnet
& Bürgerausschuss  Seeger Schneider                                    
Randbemerkung: mit einem Auszug 

Verhandelt den 17ten April 1855
Durch Beschluß der bürgerlichen Colegien soll auf dießes Jahr wieder ein gemeinschaftlicher Maulwurffänger und Mäußefänger auf die hießige Ortsmarkung bestellt werden.
Hirzu hat sich gemeldet Joh. Georg Rothfuß von Grömbach
und es wurde beschloßen demßelbe den Mäuse und Maulwurffang für dießes Jahr von heute an bis Martini d.J. zu übertragen, daß  wenn derßelbe die Felder von betreffenden Ungeziefer gehörig säubert derßelbe bis Martini d.J. erhält als Belohnung 16 f sechszehn Gulden.
Wenn derßelbe aber seine Schuldigkeit nicht thut, so bekommt derßelbe Abzug. Die Kost hat derßelbe von der Bauernschaft unentgeltlich in der Art, daß derßelbe 3 Tag bei einem Bauer in Kost geht. Die Bezahlung geschieht auf Martini d.J., es wird aber auch eine entsprechende Abschlagszahlung bewilligt, in 3 bis 4 Wochen, wenn ein großer Theil des Ungeziefer gefangen ist.
Den Akkord steif und fest zu halten. Unterschrift Rothfuß
Gemeinderath Braun Mast Ziefle Seeger
Randbemerkung in Blei: Gemeinderath 

Obermusbach verhandelt den 9. Juli 1855
Zufolge K. Oberamts-Erlaßes vom 1. Juli d.J. zu Folge die Bürgerausschuß-Wahl betreffend. Wird durch den gehorsamst Unterzeichneten folgender Bericht erstattet, daß bei einer solchen geringen Bürgerzahl, wie solches hier der Fall ist, eine förmliche Wahl nicht vorgenommen werdn kann.
Der Bürgerausschuß besteht gegenwärtig aus folgenden Mitgliedern:
Joh. Adam Seeger als Obmann.
Weiter Mitglieder sind
Johann Frey, Taglöhner
Michael Schneider, Bauer
Dießelben haben erklärt, daß sie auch fernerhin im Bürgerausschuß verbleiben.
Unterschriften Seeger Frey Schneider
Zur Beurkundung Schultheiß Braun
1. Randbemerkung in Blei: Beeidigung
2. Randbemerkung: Betreffende Bürgerauschußmitglieder wurden auf ihren früheren Diensteid ausdrücklich hingewiesen. 

Die Felder von betreffenden Ungeziefer Gehörig gesäubert wird, derßelbe in Besagter Zeit bis Martini als Belohnung erhält. 

Verhandelt den 13 Juli 1855
Johann Mast, Gemeindepfleger hier hat schon mehrmals um Entlaßung seines Amtes gebetten. Es hat sich nun heute die Bürgerschaft versammelt um eine Wahl eines Gemeindepflegers vorzunehmen.
Auf eindringliches Anhalten des Schultheißen und der überigen Bürgerlichen Colegien hat sich der Gemeindepfleger Mast dahin erklärt, daß wenn mit der Besoldung aufgebeßert werde, er sich dazu entschließen wolle, die Gemeindepfleger Stelle wieder auf 2 Jahre anzunehmen.
Der Gemeinderath und Bürgerausschuß hat nun das Vorbringen des Mast in Erwägung gezogen, und es wurde allseitig anerkannt, daß der Gemeindepfleger gegenwärtig mehr als noch zu viel zu thun und zu besorgen hat, als die früheren Gemeindepfleger in der Zeit als die Gemeindepfleger Besoldung auf 21 f reguliert wurde, was hauptsächlich dem Geldeingang bei den so vielen auswärtigen Steuerpflichtigen zuzuschreiben ist.
Der Gemeinderath und Bürgerausschuß beschließt nun,
daß die Besoldung des Gemeindepfleger vom 1. Juli 1855 an statt bisher auf 21 f auf 30 f dreizig Gulden erhöht werden soll.
Das K. Oberamt soll durch einen Protokollauszug um die gütige Genehmigung gebetten werden.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Bohnet Seeger Ziefle
& Bürgerausschuß Seeger Schneider Frey
1. Randbemerkung in Blei: Nach dem Gesetz vom Juli 1849 ist der Gemeindepfleger erwählt auf 2 Jahr auf x. In Ablös Rezeß? von 1858.
2. Randbemerkung: Die Annahme der Wahl auf 2 Jahre Unterschrift Mast 

Verhandelt den 28. Juli 1855
In Betreff der Caucionsleistung des Gemeindepflgers Mast, welcher im Etatsjahr 1854/55 die Gemeindepflegestelle hier verwaltete, wird von dem Gemeinderath beschloßen, denßelben von der Einlegung einer Caucionsleistung zu entbinden und sich mit der Intersession seiner Ehefrau sich zu begnügen.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Ziefle Bohnet Seeger 

Verhandelt den 25. August 1855
Da die 2jährige Dienstzeit des Gemeindepfleger Mast am 1. Juli 1854 zu Ende gewesen ist, der Rechner aber das Amt eines Gemeindepfleger noch länger zu verwalten sich entschloßen hat, so wird von dem Gemeinderath beschlossen, den Rechner Johannes Mast auch auf das nächste Jahr vom 1. Juli 1854/1855 zu belaßen.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Ziefle Seeger
Randbemerkung in Blei: Sollte immer wenigsten auf 2 Jahr gewählt werden. Gesetz v Ju 1849. 

d.d. 1. Okt. 1855 vor dem Gemeinderath
Auf dem Gemeindeeigenthum bei der sogenannten Beehwiesen befinden sich seit vielen Jahren 2 Kohlplatten welche alljährlich von Einheimischen und Fremden zum Kohlen benützt werden.
Da seither kein Kohlplattenzinß entrichtet wurde, so wurde unter dem heutigen beschloßen,
daß jeder der einen Kohlhaufen auf unßerem gedachten Gemeindeeigenthum brennt oder brennen läßt, der Eigenthümer des Holzes von jedem Kohlhaufen in die Gemeindecaße hier sogleich zu entrichten hat den Betrag mit 40 Kr. Vierzig Kreutzer. Dießer Vertrag muß fest gehalten werden.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Ziefle Mast Bohnet  

Obermusbach Verhandelt den 22. Okt. 1855
Aus Veranlaßung mehrfacher Aufforderungen und nahmentlich des K. Gemeinschaftl. Oberamt Freudenstadt vom 6. d. Monats. Amtsblt. No. 81 die Sparsamkeit der ärmeren Volksklassen betreffend. Wurde heute die gesammte Bürgerschaft versammelt und genannter Erlaß nicht nur publiciert, sondern auch die hiesigen Bauern dazu aufgefordert die Dienstboten zum Sparen anzuhalten.
Dabei wurde von sämtlichen Bauern welche immer 3 bis 6 Dienstboten Jahr aus und ein halten müßen die Verpflichtung aufgenommen und bewilligt, keinen Dienstboten seie er mänlichen oder weiblichen Geschlechtes mehr auf und anzunehmen, der sich nicht beim Dienstantritt verpflichte einen Theil seines Lohnes in die Sparkasse zu legen.
Der Schultheiß oder ein Gemeinderathmitglied sind recht gerne bereit dieße Ersparnisse zu übernehmen und anden Ort der Bestimmung an die Oberamtspflege einzusenden, und dem Sparer den Sparkassenschein zur Hand zu schaffen.
Zur Beurkundung Schultheiß Braun Ziefle Mast Bohnet Wurster 

Verhandelt den 30. Novber 1855
Zufolge des im Regierungsblt. Par. 22 vom 27. Okt. 1855 erschienen  Gesetzes und zu Folge K.Oberamts-Erlaßes in Par. 93 d. Amtsblt. wurde heute nachdem die Regelung der Jagd der Bürgerschaft gehörig zubliciert wurde zur Verpachtung der Jagd unter den im Regblt. enthaltenen Vorschriften verpachtet. Dießes Vorhaben hat man hier und der Umgebung in benachbarten Orten bekannt gemacht und sofort zur Verpachtung unter folgenden Bedingungen Geschritten.
1. Der Pachtschilling muß alle Jahr nach der Verfallzeit in die Gemeindecaße bezahlt werden.
2. Der Pacht fängt an den 1. Dezember 1855 und endet den 30. November 1858 also auf 3 Jahre gültig.
Unter dießen Bedingungen bietet jährlich Johann Adam Bohnet, Bauer in Obermusbach 2 f zwey Gulden.
Der Pächter Unterschrift Johann Adam Bohnet
Beschluß
da Bohnet in keinem der Art 8 und 9 des Gesetzes ausgesprochenen Mängel leidet, vilmehr ein gutes Prädikat besitzt, demßelben die Jagd zu übertragen.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Ziefle Mast Seeger
1. Randbemerkung neben 2.: Gültig vom 1 Decber 1855/58
2. Randbemerkung/Protokoll

Verhandelt den 1. December 1858
Da mit dem heutigen Tag der Jagdpacht zu Ende geht, und der Gemeinderath auf erstatteten Vertrag des Jagdpächter Johann Adam Bohnet demßelben die Jagd noch bis zum 1. Juli 1859 gegen das bisherige Pachtgeld welches pro Jahr auf 2 f sich beläuft also auf 7 Monathe noch 1 f 10 Kr. beträgt aus dem Grund eingegangen ist, weil in der Regel die Jagdscheine vom 1. Juli zu 1. Juli lauten, auch in der Gemeindepflege schiklicher ist. Beschloßen dem Bohnet die Ausübung der Jagd noch bis zum 1. Juli 1859 um 1 f 10 Kr. zu belaßen.
Beurkundet Gemeinderath Braun Seeger Ziefle
Die Einwilligung Unterschrift Bohnet

Verhandelt den 18. Decber 1855
Zufolge des Gesetzes vom 6. Juli 1849 Regblt. Seite 281 sind die Ergänzungswahlen der Gemeinderäthe jede 2 Jahre im Monath Dezember vorzunehmen.
Durch Beschluß der beeden Colegien wurde unter 24. November 1851 der 18. Dezember zur Ergänzung der Gemeinderathswahl jede 2 Jahre festgesetzt.
Nach vorheriger Anfertigung der Wählerliste hat man nun heute auf die vorgeschriebene Weiße die Gemeinderathswahl vorgenommen, und dabei zuerst beschlossen, daß wegen der geringen Bürgerzahl  das Gemeinderathscolegium bis auf weiteres auf 4 Mifglieder zu bestimmen.
Es hätte sich um 1/3tel also 1 Gemeinderath dem Loos auszutreten zu unterwerfen, mit Ausnahme des Matheis Ziefle, welcher unter dem 18. Dezember durchs Loos ausgetreten war aber sogleich wiedergewählt wurde, deßen Dienstzeit somit auf 6 Jahre gültig ist. Der austretende darf wiedergewählt werden.
Im Loos ist durchgefallen Johannes Mast.
Derßelbe wurde aber wieder mit allen, mit Ausnahme seiner eigenen Stimme, wiedergewählt.
So daß das Gemeinderathscolegium wie bisher besteht aus: Matheis Ziefle, Joh. Adam Bohnet, Joh. Martin Seeger und Johannes Mast.
Randbemerkung: Johannes Mast hat sich auch zur ferneren Annahme der Wahl bereit erklärt. Unterschrift Mast 

Verhandelt den 21 Dezber 1855
Es wird von dem Gemeinderath beschloßen, daß von nun  an bis auf weiteres folgende Lokalfeuerschauer gewählt sein sollen.
1. Schultheiß Braun hier.
2. Maurermeister Joh. Georg Hornberger von Reichenbach.
Die Belohnung wird folgendermaßen reguliert. Dem Maurermeister Hornberger erhält mit Einschluß der Reißeentschädigung per Umgang oder Tag 1 f 30 Kr.
Schultheiß Braun pro Umgang oder Tag 36 Kr.
Laut Rezeßes vom 2. August 1858 gebührt dem Schultheiß 1 f.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Ziefle Bohnet Mast
1. Randbemerkung in Blei: Beeidigung
2. Die Beeidigung durch den Gemeinderath Unterschrift Schultheiß Braun, Maurermeister Hornberger 

Letzte Änderung am 21.12.21