Gemeinderat Protokoll 1848 Teil 1

Verhandelt den 10. Janner 1856
Für die Kinder der Wittwe der Dorethea Bauer für welche Jak. Fried. Hofer als Pfleger bestellt war, welch letzterer aber vor 2 Jahren nach Amerika ausgewandert ist wird heute Matheis Ziefle Gemeinderath als Pfleger bestellt und sogleich verpflichtet.
Zur Beurkundung Waißengericht Braun Mast Bohnet
Die Annahme der Wahl Unterschrift Ziefle 

Verhandelt den 1. Feber 1856
Auf den Grund ausgestellten Vermögenszeugniss wonach dem Joh. Martin Döttling, Schuhmacher von Durrweiler, welcher hier sich ein Gut durch Kauf erworben hat und sich hier gänzlich niedergelassen hat ein Vermögen von 700 Gulden bezeugt ist, wird solcher heute als Bürger auf und angenommen gegen das gesetzliche Bürgergeld und Entrichtung von 3 Gulden
Gemeinderathssportel Regblt: vom Jahr 1835 Art 32 Seite 521.
Gemeinderath Braun Mast Bohnet Ziefle
Randbemerkung in Blei: Bürgerausschuß 

Verhandelt den 23 Feber 1856
Heute an obigen Datum wurde ein Wald Feldschütz und Nachtwächter gedingt in der Person des Jakob Schübel von Haiterbach unter folgenden Bedingungen:
1. Wird derßelbe als Wald und Feldschütz für die ganze Ortsgemarkung angestellt und demßelben die Gewißenhafte Obhut über dießelbe anvertraut.
2. Als Orts und Polizeidiener wird demßelben alle Geschäfte zur möglichsten Gewissenhaftigkeit zur Pflicht gemacht.
3. Als Nachtwächter hat derßelbe von Martini an von Abends 11 bis Morgens 3 Uhr zu wachen bis Georgi, von Georgi aber bis Martini von Abends 10 Uhr bis Morgens 4 Uhr zu wachen.
4. Als Mößner hat derßelbe Morgens, Mittags und Abends zu läuten, wobei demßelben keine besondere Belohnung gebührt, dagegen aber das Wohnrecht unentgeltlich auf dem Rathshauße eingeräumt ist, dagegen gebührt demßelben bei Leichen die Regulativmäßige Gebühr, wie solche im Stiftungsprotokoll beschrieben ist.
Die Belohnung wird folgendermaßen reguliert wobei sich Schübel selbst zu verköstigen hat, und von seiner Dienstherrschaft sonsten nichts anzusprechen hat.
Als Waldschütz 60 f,
Feldschütz 10 f,
Amtsdiener 10 f,Nachtwächter 10 f,
zusammen 90 f.
Der Dienst beginnt den 1. April 1856 und ist vorläufig gültig auf 1 Jahr.
Bedingungen sind folgende:
Dem angestellten Waldschützen wird zur Pflicht gemacht die ihm anvertrauten Ämter mit möglichster Gewißenhaftigkeit zu versehen ferner hat Schübel das Recht seinen Dienst auf 4 Wochen zu kündigen, dagegen haben die Vorgesetzten Bauerschaft das Recht dem Schübel auf 4 Wochen zu kündigen. Schübel darf seine Familie unter keinen Umständen hier Aufenthalt geben. Ferner gebührt dem angestellten Wald & Feldschützen die Hälfte der einbringlichen Strafen und als Ortsdiener die Regulativmäßigen Gebühren. Das nöthige Brennholz erhält Schübel unentgeltlich.
Unterschrift der Waldschütz Jacob Schübel
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Ziefle Mast Bohnet Seeger
& Bürgerausschuß Seeger Schneider Frey
1. Randbemerkung: Das nöthige Brennholz erhält Schübel unentgeltlich
2. Randbemerkung: Der angestellte Jakob Schübel wird der Vorschrift gemäß bei seiner Verpflichtung an den Art. 408 des Strafgesetzbuches ausdrücklich belehrt. Unterschrift Schübel 

Verhandelt den 24. May 1856
Da der Pacht des Farrenhalten bis zum 23. April d.J. abläuft, auch der gegenwärtige Farren dem Schaugericht nicht entsprochen hat, so wird das Farrenhalten wieder auf Georgii 1856 bis Georgii 1860 also auf 4 Jahre unter den vom 23. May 1853 Gemeindeprotokoll blt. 40 enthaltenen Bedingungen verpachtet, mit der Ausnahme, daß der Gemeinderath nicht mehr den Wenigstnehmenden als Farrenhalter annehmen wird, sondern denjenigen, von welchem zu erwarten steht, daß er einen tauglichen Farren anschafft, und die geeignete Fütterung und Behandlung zu erwarten ist.
Unter dießen Bedingungen fordert:
Matheis Ziefle jährlich 80 f,
Joh.Adam Seeger 70 f,
Joh. Martin Wurster 65 f,
Michael Schneider 60 f,
Joh. Martin Wurster 58 f,
Ochs. Adam Seeger 57 f,
Ziefle 56 f,
Schneider 55 f,
Adam Seeger 54 f,
Michael Schneider 53 f,
Martin Wurster 52 f,
Michael Schneider 50 f,
Martin Wurster 49 f.
Da von dem letzten Steigerer Johann Martin Wurster die geeignete Anschaffung und Behandlung eines tauglichen Farren zu erwarten steht, so wird von dem Gemeinderath & Bürgerausschuß beschloßen, dem Martin Wurster das Farrenhalten auf die 4 Jahre von Georgii 1856 bis Georgii 1860 zu übertragen um jährlich 49 f neun und vierzig Gulden.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Mast Seeger Bohnet
& Bürgerausschuß Seeger Frey Schneider 
Der Farrenhalter Unterschrift Wurster 

Verhandelt den 7. April 1856
Durch Beschluß der Bürgerlichen Colegien soll dies Jahr wieder für die hiesige Ortmarkung ein Maulwurf und Steudelmäusfänger (Wühlmausfänger) aufgestellt werden, hierzu hat sich gemeldet Gottlieb Binz von Rodt, und da derselbe mit diesem Geschäft umzugehen weiß, so wird beschlossen demselben betreffendes Geschäft auf das Jahr 1856 unter folgenden Bedingungen zu übertragen.
Binz hat mit dem Geschäft sogleich zu beginnen, und solange damit fortzufahren, bis die Felder von besagtem Ungeziefer völlig gereinigt sind.
Die Belohnung wird folgender Maßen reguliert.
Neben dem, daß gedachter Binz, solange er hier mit besagtem Geschäft zu thun hat die Kost unentgeltlich von den hiesigen Bauern erhält, erhält derselbe aus der Gemeindcasse bis Martini 16 Gulden, wovon die Hälfte bis 1. Juli, die andere Hälfte bis Martini d. Jahres ausbezahlt wird.
Da endlich die auswärtigen Güterbesitzer keine Kost reichen, so ist der angestellte Mauser Binz befugt, von denselben eine Fanggebühr von der Steudelmaus 2 Kreuzer und vom Maulwurf 3 Kreuzer einzuziehen.
der angestellte Mauser Unterschrift G. Benz
Gemeinderath Braun  Ziefle Mast Bohnet 
& Bürgerausschuß  Seeger   Schneider    Frey   

Randbemerkung: Vorstehender Vertrag mit dem Mäusefänger Binz wird auf 1857 hiermit verlängert 

Nachtrag am 27.März 1861
Die unentgeltliche Verköstigung ist den Bauern lästig, so das der Mäusefänger Binz sich selber verköstigen soll und hierfür 20 Gulden zusätzlich erhält. 

Obermusbach den 9. März 1856
Da Matheis Ziefle hier unter den 22. Febr. d.J. der Württembergsch-Privat-Feuer-Versicherungsgesellschaft zum Behuf seiner Versicherung gegen Feuerschaden seiner frühere Versicherung gegen Feuerschaden welche auf Seite 62 d. Protokoll eingetragen ist, weßentlich abgeändert hat, so wird nach dem Antragsbogen Pos. 527 Urkunde Pos. 105, 941 deßen Gegenstände zur Versicherung hier neu aufgenommen wie folgt:
2. Bücher 24 f,
3. Gemälde, Kupferstich 7 f,
4. Betten und Bettgewand 350 f,
5. Kleider und Leibweißzeug 280 f,
6. Leinwand & Tischzeug 150 f,
7. Schreinwerk 250 f,
8. Küchengerschirr 78 f,
9. Faß und Bandgeschirr 30 f,
10. Gemeiner Hausrath 250 f,
11. Fuhr und Bauergeschirr Pflüge Eggen und Schlitten 200 f,
12. Getränke 0 f,
13. Mundvorrath 260 f,
14. Brennholz 0 f,
15. Hornvieh 0 f,
Transport (Zwischensumme) 1879 f
16. Pferde 0 f,
17. Schaffe 0 f,
18. Schweine 0 f,
19. Frücht 600 f,
20. Stroh 400 f
,21. Futter 400 f,
Summe 3279 f.
Hiervon wie vorstehend bemerkt 1 Viertel in Selbstversicherung.
Genehmigt 3279 f
Gemeinderath Braun Seeger Mast Bohnet 

Verhandelt den 14. Juli 1856
Zufolge K. Oberamts-Erlaßes vom 9. d.M. und den bestehenden Bestimmungen gemäß die Bürgerausschußwahl betreffend hat der gehorsamst Unterzeichnet zu berichten, daß bei einer solchen geringen Bürgerzahl wie solche hier besteht eine förmliche Wahl des Bürgerausschußes nicht vorgenommen werden kann.
Der Bürgerausschuß besteht gegenwärtig aus folgenden Mitgliedern:
1. Johann Adam Seeger als Obmann
2. Johannes Frey
3. Michael Schneider
Dießelben haben sich heute zu Protokoll erklärt, daß sie auch fernerhin im Büergerausschuß verbleiben.
Unterschrift Seeger Frey Schneider
Zur Beurkundung Schultheiß Braun
1. Randbemerkung in Blei: Beeidigung,
Gemeinder auf den früher abgelegten Eid.
2. Randbemerkung: Betreffende Bürgerausschußmitglieder wurden auf ihren früher abgelegten Diensteid hingewießen. 

Verhandelt den 1. Sept. 1856
vor dem Gemeinderath & Bürgerausschuß
Jakob Schübel, unter dem 25. Febr. d.J. gedingte und am 1. April in Dienst eingetretene Wald und Feldschütz u.s.w. erscheint heute vor dem Gemeinderath und trägt vor, daß er mit seiner Besoldung von jährlichen 90 f sich nicht betrogen könne, vielweniger seiner Familie welche besteht in einer Frau und  drey Kinder einige Unterstützung zu geben möge.
Der Gemeinderath & Bürgerausschuß hat nun heute das Vorbringen des Schübel geprüft, und seinen Vertrag als begründet befunden, da er begreiflich ist, daß ein Mann mit täglichen 14 – 15 Kr. nicht wohl bestehen kann, zumalen die Nebeneinkünfte so gering sind, daß dießelbe vast nicht berechnet werden dürfen.
Man hat sich nun dahin verständigt und beschloßen, da Schübel in jeder Hinsicht ein Man ist, dem die Waldungen, wie auch seine übrigen Ämter mit Ruhe anvertraut werden dürfen vom 1. Sept 1856 an statt jährlich 90 f nunmehr 110 f also 20 f mehr aus der Gemeindecaße zu bewilligen. Im Übrigen aber soll es bei den Bedingungen vom 25. Febr. 1856 Blt 72 sein Verbleiben haben.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Ziefle Bohnet Seeger
& Bürgerausschuß Seeger Schneider Frey 

Verhandelt den 28. Okt. 1856
Da in dem Ruggerichtsbuch für hier unter Seite 3 die Viehschau aus 2 Sachverständige Männer zu bestellen sind, so wurden heute zu diesem Zweck aufs neue gewählt
Gemeinderath Ziefle und Jahannes Mast, Gemeinderath und sogleich verpflichtet.
Unterschrift Ziefle Mast
Ferner für die hiesige Ziegelhütte wurde zur Ziegelschau ebenfalls Gemeinderath Ziefle und Gemeinderath Mast bestellt.
Unterschrift Ziefle Mast
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Ziefle Bohnet
Randbemerkung in Blei: Beeidigung, „sogleich verpflichtet“ wurde mit Blei unterstrichen 

Bemerkung der Redaktion: Es folgt 8 Monate Protokollpause. Grund unbekannt. 

Verhandelt den 24. Juni 1857
Da auf den kommenden Juli die Wahl des Bürgerausschußes wieder gesetzlich zu geschehen hat, so wird dem königl. Oberamt Freudenstadt, durch dießen Protokoll-Auszug angezeigt, daß wegen der geringen Bürgerzahl hier eine förmliche Wahl nicht stattfinden kann, vielmehr die drey alteren Ausschußmitglieder im Bürgerausschuß verbleiben, blos der neu eingetretene Bürger Johann Martin Döttling, Schuster 33 Jahre alt wurde heute in Bürgerausschuß aufgenommen und sogleich verpflichtet.
Unterschrift Döttling
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Ziefle Bohnet Mast
Randbemerkung: wie oben wurde „sogleich verpflichtet“ mit Blei unterstrichen. 

Verhandelt den 24. Juni 1857
Da die 2 jährige Dienstzeit des Gemeindepflegers Mast mit dem 1. Juli d.J. abläuft, so wurde heute die Wahl des Gemeindepflegers vorgenommen, zuvor aber die Besoldung auf die nächsten 2 Jahre folgender Maßen reguliert:
Da die Besoldung seit 2 Jahren auf 30 f festgesetzt war und die Einnahmen und Ausgaben sich jährlich gegen 2000 f belaufen, auch der Geldeingang bei den vielen Auswärtigen Steuerpflichtigen viele Mühe kostet, so wird beschloßen von dem Gemeinderath und Bürgerausschuß. daß die fixe Besoldung des Gemeindepflegers auch ferner bei 30 f zu belaßen seie.
Einstimmig wurde der seitherige Gemeindepfleger Joh. Mast wieder gewählt, und auf seinen früheren Diensteid hingewießen.
Annahme der Wahl auf 2 gestrichen neu 3 Jahre Unterschrift Mast
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Mast Bohnet Ziefle
& Bürgerausschuß Seeger Schneider Döttling Frey
1. Randbemerkung: Die nachträgliche Annahme der auf den Gemeindepfleger gefallene Wahl auf drey Jahe bis 1. Juli 1860. Unterschrift Mast
Die Ausdehnung der Wahl auf 3 Jahre beurkundet
Gemeinderath Braun Ziefle Bohnet,
Bürgerausschuß Seeger Döttling Schneider Frey
2. Randbemerkung in Blei: Cautions versättx?  

Verhandelt den 29. Juni 1857
In Betreff des projektierten Straßenbaues durch das Glattthal nach Sulz wurde heute nach Anhörung des Gemeinderaths und Bürgerausschuß einstimmig beschlossen.
Daß das vom königl. Oberamt Freudenstadt unter dem 27. d. Monats bei der Amtsversammlung gestellten Antrag, wonach die hiesige Gemeinde zum Neubau dieser Straße einen Beitrag von 150 Gulden geben soll, aus der Gemeindecasse unter der ausdrücklichen Bedingung zu bewilligen seie, daß man sich hiermit von allen weiteren Kosten, nahmentlich den Unterhaltungskosten verwahrt wissen will.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Ziefle  Mast  Bohnet  
& Bürgerausschuß  Seeger  Schneider  Döttling   Frey 

Obermusbach Gerichtsbezirks Freudenstadt Verhandelt den 11. August 1857
Für die 2 zwey minderjährige Kinder des Johann Adam Bohnet, Bauer und Wittwer hier:
1. Johann Adam Bohnet, geb. den 12. Dezember 18372. Christina geboren den 15. Januar 1845 wurde heute Johann Adam Seeger, Ochsenwirth hier als Pfleger bestellt und sogleich verpflichtet. Unterschrift Seeger
Zur Beurkundung Waißengericht Braun Mast Ziefle 

Verhandelt den 18. Sept 1857
In Betreff des K. Oberamts-Erlaßes vom 2. diß Monaths den Straßenbau durch das Glattthal betreffend hat der Gemeinderath von betreffenden Erlaß Kenntniß genommen und sich damit einverstanden erklärt.
Die bewilligten Beiträge von 150 f sollen folgender Maßen aus der dißeitigen Gemeindecaße bezahlt werden.
50 f auf den 1. Juli 1858, 50 f auf den 1. Juli 1859 und 50 f auf den 1. Juli 1860.
Zur Beurkundung Braun Ziefle Bohnet Mast Seeger 

Verhandelt den 9. Novber 1857
Königl. Oberamtlichen Auftrag vom 6ten d.M. zufolge soll dem Johann Adam Bohnet ein Prädikats-Vermögens und Vorstrafenzeugniß ausgestellt werden.
Der Gemeinderath beschließt zu bezeugen:
1. daß gedachter Johann Adam Bohnet, ein ganz gutes Prädikat besitzt,
2. derßelbe an Vermögen 30000 f besitzt und noch mehr zu hoffen hat,
daß 3tens derßelbe noch nie gestraft wurde auch in dem dießeitigen Strafregister nicht vorgemerkt ist.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Mast Ziefle Seeger 

Verhandelt den 18. Dezber 1857
Zufolge des Gesetzes vom 6. Juli 1849 Regblt. Seite 281 sind die Ergänzungswahlen der Gemeinderäthe jede 2 Jahre in Monath Dezember vorzunehmen.
Durch Beschluß der beeden Colegien wurde unter den 24. November 1851 der 18. Dezember zur Ergänzung der Gemeinderathswahl festgesetzt. Nach vorheriger Anfertigung der Wählerliste hat man auf heute die Gemeinderathswahl festgesetzt, und dabei zuerst beschloßen, daß wegen der geringen Bürgerzahl hier das Gemeinderaths-Colegium auf 4 Mitglieder zu belaßen. Es hätte nun 1/3tel also 1 Mitglied aus dem Gemeinderaths auszutretten mit der Bestimmung, da0 der ausgetretende wieder gewählt werden darf, und deßen Diensteid auf 6 Jahre gültig ist.
Durch das Loos hat auszutreten Johann Adam Bohnet.
Mit großer Stimmenmehrheit 8 Stimmen wurde wieder gewählt Johann Adam Bohnet, so daß das Gemeinderaths-Colegium außer dem Schultheißen besteht aus folgenden Mitgliedern, Matheis Ziefle, Johannes Mast, Joh. Martin Seeger Johann Adam Bohnet. 
Vorstehende Verhandlung beurkundet Gemeinderath Braun Mast Seeger Bohnet Ziefle
& Bürgerausschuß Seeger Frey Schneider Döttling
Randbemerkung: Bohnet hat sich zur Annahme der Wahl bereit erklärt und wurde auf seinen früheren Diensteid hingewießen. Unterschrift Bohnet 

Verhandelt den 18. Dezber 1857
Es wird heute von den bürgerlichen Colegen einstimmig beschloßen eine Schäferei aufs nächste Jahr zu entrichten unter gewißen Beschränkungen wo der Schäfer hüten darf und daß vorläufig die Zahl der Schaafe 90 bis 100 St. betragen darf. Der Pacht geschieht vorläufig auf 1 Jahr vom 1. Januar 1858/59 und soll an den Meistbietenden verpachtet werden jedoch unter der Bedingung daß sich der Gemeinderath die Wahl vorbehält, welchem Steigerer der Gemeinderath die Schaafweide übertragen wird.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Mast Ziefle Bohnet Seeger
& Bürgerausschuß Schneider Frey Döttling
Randbemerkung in Blei: Ist die Schaeferei? x verpaßt? 

Verhandelt den 24 Feber 1858
Aus Veranlaßung der heute stattfindenden Inventualtheilung der am 17. Januar d.J. gestorbenen Ehefrau des J. Fried. Braun Schultheiß hier Rosina geb. Mast wurde für die 4 minderjährigen Kinder daßelben
1. Elisabethen 16 Jahre alt,
2. Joh. Martin 13 Jahre alt,
3. Jak. Friedrich 5 Jahre alt,
4. Christina 3 1/2 Jahre alt,
Johann Martin Seeger Bauer und Gemeinderath hier als Pfleger bestellt und sogleich verpflichtet.
Unterschrift Seeger
Zur Beurkundung Waißengericht Ziefle Mast Bohnet
Randbemerkung in Blei: bis hirher Ruggericht vom 2 August 1858 

Obermusbach Verhandelt den 24 August 1858
In Folge des am 1. d.M. erfolgten Ableben des Gemeinderathsmitglied Johann Martin Seeger Bauer hier erscheint dem Gemeinderath der Ersatz eines Mitgliedes wieder als gebotten zumalen der Gemeinderath schon einige Jahre nur aus 4 Mitglieder ohne den Schultheißen besteht.
Man hat nun der versammelten Bürgerschaft zur Wahl aufgefordert und es haben die Wahlpflichtigen Bürger alle abgestimmt. Das Ergebniß ist folgendes:
Johann Adam Seeger erhielt 8 Stimmen,
Michael Schneider erhielt 1 Stimme.
Es ist somit Johann Adam Seeger bisheriger Obmann des Bürgerausschußes als gewählt zu betrachten.
Die Annahme der auf ihn gefallenen Wahl Unterschrift Seeger 

ferner
Da der Obmann des Bürgerausschußes Johann Adam Seeger zum Gemeinsrath gewählt wurde, so wurde sogleich zur Wahl eines Obmann des Bürgerausschußes geschritten.
Das Ergebniß ist folgendes:
Michael Schneider erhielt als Bürgerausschußobmann 7 Stimmen und Johann Martin Döttling 2 Stimmen, es ist somit Schneider als gewählt zu betrachten.
Die Annahme der auf ihn gefallenen Wahl Unterschrift Schneider
Vorstehende Verhandlungen beurkunden Gemeinderth Braun Ziefle Mast Bohnet
& Bürgerausschuß Seeger Schneider Döttling Frey
Den 6. Sebtember 1858 wurde der Bürgerausschußobmann beeidigt. z.B. Schultheiß Braun 

Randbemerkung: Verhandelt den 6. September 1858
Nachdem in der gesetzlichen Frist von 8 Tagen keine Einwendungen gegen die gültigkeit betreffender Wahl vorgebracht wurde, so wurde heute der neu gewählte Gemeinderath Johann Adam Seeger in der vollen Sitzung des Gemeinderaths und Bürgerausschußes vorschriftsmäßig beeidigt.
Unterschrift Seeger
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Seeger Bohnet Mast
& Bürgerausschuß 

Den 25. August 1858
Aus Veranlaßung eines beabsichtigten Holzhiebes im dißeitigen Gemeindewald beschließt der Gemeinderath, da das ausgege? Holz großtheils eine Durchforstung bildet den angemeldeten Hauer Adam Haist von Reichenbach und Johannes Bäuerle v. Untermusbach für das Clafter Buchenholz 1 f 12 Kr. Holzmacherlohn zu bewilligen. Ferner für das Stimmele? einer Buche werden 5 Kr. bewilligt.
Zur Beurkundung Braun Mast Seeger Ziefle Bohnet 

Der 2. Teil von 1859 bis 1864 auf der nächsten Seite.

Ermittelt und aufgeschrieben von Hans Rehberg.

Letzte Änderung am 21.12.21