Kaufbuch II von 1856

Kaufbuch II. Band von 1856 bis 1881

Im Kaufbuch wurden alle Kaufhandlungen betreffend Höfe und Grundstücke festgehalten. Hierzu gehörten auch die (Erb-)Kaufverträge die als Testamente anzusehen waren.
Diese (Erb-)Kaufverträge verhinderten, das die zu dem Hof gehörigen Grundstücke auf die Erben aufgeteilt wurden.
Der Hoferbe kaufte den Eltern den Hof mit Grundstücken ab und die Eltern zahlten dann offensichtlich die Geschwister aus. Der Hoferbe hatte zusätzlich die Eltern zu versorgen und ihnen Wohnrecht zu geben.
Es werden hier nicht alle Kaufverträge übertragen, sondern nur einige Beispielhafte. Der Originaltext wurde inklusive der Schreibweise der damaligen Zeit und der Schreibfehler beibehalten. Originale Übertragungen sind kursiv geschrieben.   

19.Januar 1856 
Kauf und Ehevertrag der Familie Döttling
Es hat sich heute durch Gottes Schickung zugetragen, daß Dorothea Wittwe des schon längst verstorbenen Jakob Bauer, Zimmermann hier mit Einwilligung des Pflegers der abwesenden Kinder Matheiß Ziefle hier und mit Einwilligung des Tochtermann Nußkern in Wittlensweiler und des volljährigen Sohns Johann Georg ihre gesamte Ligenschaft wie solche hiernach beschrieben ist verkauft an ihre Tochter Ester Bauer, und ihren nunmehrigen Bräutigam Johann Martin Döttling, Schuhmacher von Durrweiler.
Gebct: Blt:8 Ein zweystockigtes Wohnhaus mit Scheuer und Stallung und Keller unter einem halben Ziegel und halben Schindeldach am Igelsberger Weg.
Einem Holzschopf beim Haus unter einem Ziegeldach.
Eine Backhütte beim Haus.
Güter.
Gütbuch I Thl.:
Blt 2:  5/8 Morg. 21,5 R. in Bachwießen neben dem Weeg und Adam Seeger.
Blt.3b:  5 1/8 Morg 3,7 R. in den Glatt neben Adam Bohnet und Christian Bauer von Kälberbronn.
Blt 4:  4 6/8 Morg 0,3 R. in den Bukelichten Maad neben Johannes Frey und der Bauerschaft.
Blt 5:  4/8 Morg. 12,2 Rath in Eichenäkern neben Jak. Fried. Hofer und Martin Wurster.
Blt 5b:  1 3/8 Morg 40,2 R. in Auchtäker neben dem Weeg und Matheis Ziefle.
Blt 6: 7/8 Morg 47,6 R. in Eichenäker neben Adam Bohnet und Adam Seeger.
Blt 6b: 1 1/8 Morg 5,1 R. in den Sebasteansmaad neben dem Weeg und Simon Levi von Rexingen.
Bedingungen sind folgende:
1. Sämtliche Gebäude und Ligenschaft gehen mit allen Rechten, wie auch mit allen Lasten auf die Käufer über.
2. Steuern und sonstige Abgaben wie solche auch heißen mögen gehen vom 1. Juli Januar 1856 an auf die Käufer über bis dahin bezahlt Verkäuferin diese Abgaben.
3. Acis und Erkenngeld bezahlt Käufer. 

Als Leibgeding dingt sich Verkäuferin aus so lange sie lebt den unbeschränkten Wohnsitz im Haus in der hintern Stube für sich und den noch ledigen Sohn Johann Georg Bauer, und zwar für letztern so lange derselbe unverheurathet ist.
Verkäuferin hat das Recht zur Benutzung der hinteren Stubenkammer und einer Bühnekammer nach ihrer Wahl.
Ferner das unbeschränkte Recht in der Küche zu kochen, ferner Platz im Keller zur Aufbewahrung der nöthigen Gegenstände. Auch hat Käufer der Verkäuferin das nöthige Brennholz zum Kochen, Waschen und Backen und überhaupt was das Bedürfniß an Brennholz ist, unentgeltlich anzuschaffen.
Was den Leibgeding an Früchten und sonstigen Lebensbedürfnißen betrifft, so sind Käufer und Verkäuferin miteinander dahin überein gekommen, daß Käufer der Verkäuferin anstatt den Früchten u.s.w. jährlich so lange Verkäuferin lebt, 20 Gulden zu bezahlen hat und zwar das erste mal auf Martini 1856 und jede weitere Jahre auf Martini. Dabei wird aber die Bestimmung nach aufgenommen, daß Käufer der Verkäuferin alle Frühjahr wenigstens ein halbes Viertel Feld zu geben haben, worauf die Verkäuferin Erdbirnen steken kann, und ebenfalls müßen die Käufer der Verkäuferin von Martini an täglich zwey Schoppen Milch bis Georgii, von Georgii an aber bis Martini an täglich vier Schoppen Milch geben.
Ferner wird die Bestimmung nach aufgenommen, daß wenn Verkäuferin erkranken möchte, die Käufer derselben die Wasch unentgeltlich zu besorgen hätte.
Ferner müßen die Käufer der Verkäuferin Tuch mit dem ihrigen unentgeltlich blaichen.
Die Käufer haben dasjenige Feld welches die Verkäuferin zu Erdbirnen benutzen will gehörig zu düngen, und wenn Verkäuferin nichts mehr arbeiten kann, so haben Käufer der Verkäuferin die Erdbirnen unentgeltlich ins Haus zu schaffen. Auch hat Verkäuferin das Recht ein Ländchen im Gemüsegarten zu benützen.
So ist der Kauf geschehen um die Summe von 1350 Gulden für die Ligenschaft, auch ist unter dießem Kaufpreiß auch sämtliches Vieh und Geschirr Mobiliar inbegriffen blos mit Ausnahme nachfolgender Gegenstände welche Verkäuferin für sich eigen behällt:
2 Pfannen nach ihrer Wahl, 2 große Bahnen, zwey Betten sammt Bettladen wovon eines dem noch ledigen Sohn gehört. Zwey Trug und einen Kasten.
Verkäuferin hat das Recht in Gemeinschaft mit dem Käufer die vorhandene Frucht zu genießen, überhaupt so lange Verkäuferin und Käufer gemeinschaftlich die Kost genießen, dürfen Käufer keinen Leibgeding reichen.
Auf den Grund vorstehenden Vertrags haben sich Ester Bauer und Johann Martin Döttling entschloßen einander das Versprechen der heiligen Ehe zu geben. 

Der Bräutigam erhält von seinem Vatter als Heurathguth – 600 Gulden, eigenerspartes – 100 Gulden.
Verkäuferin läßt ihrer Tochter Ester am Kauf abgeben – 300 Gulden,
zusammen beeden beibringen – 1000 Gulden.
Bleibt also noch Rest am Kauf 350 Gulden.
An diesen 350 Gulden haben Käufer der Verkäuferin 150 Gulden von Georgii 1856 an mit 5 % von Hundert zu verzinsen, die weiteren 200 Gulden bleiben einstweilen unverzinslich stehen, bis Verkäuferin mit Tod abgeht, oder bis sich der noch ledige Sohn Joh. Georg verheurathet, im letzterem Fall müßen diese 200 Gulden von den Käufer ausbezahlt werden. Alles vorstehende bekräftigt mit ihren Unterschriften und den anwesenden Zeugen, nachdem die Neuverlobten Johann Martin Döttling und Ester Bauer ihrem Ehecontragt durch Handtreue öffentlich beschließen.
Unterschriften
Verkäuferin Dorothea Bauer, deren Beistände Walz, Nußkern, Joh. Georg Bauer, der Pfleger der abwesenden Kinder Matheis Ziefle
Käufer Joh. Martin Döttling, Ester Bauer, Zeugen Mäder, Lutz, Schultheiß Braun 

Auf Vorlesen wird vorstehender Vertrag nach seinem ganzen Umfang anerkannt, und von Käufer und Verkäufer nichts eingewandt Kraft unserer Unterschriften
den 1. Febr 1856
Verkäufer Dorothea Bauer
Käuferr Johann Martin Döttling Esther Döttling 

Über vorstehenden Kauf wird heute mit dem Anfügen gerichtlich erkannt, daß da Verkäuferin schon mehrmals ihre gesamte Ligenschaft zur Verkauf ausbieten lies, ein so hoher Kauferlös niemals erzilt wurde, und die Kinder mit ihrem väterlichen Vermögen abgefunden sind, und solches laut Bescheinigung vollständig erhalten haben, so nimmt man keinen Anstand über vorstehenden Kaufcontragt das gerichtliche Erkenntiniß aus zusprechen.
Den 1. Febr 1856 Gemeinderath & Waißengerichth Braun Bohnet Ziefle Wurster 

Randmerkung zur Berechnung der Gebühren
Acis Berechnung
Kaufschilling beträgt 1350 Gulden
Hirvon ab für Vieh 300 Gulden
Rest 1050 Gulden
Hirzu den leibgeding der Verkäuferin welche 64 Jahre alt ist und deren Leibgeding sich jährlich 37 Gulden 10 Kreuzer beläuft also auf 11 Jahre 409 Gulden
Zusammen 1439 Gulden 
Hirvon der Braut Heurathguth 300 Gulden
Rest 1159 Gulden   

Acis aus 1159 Gulden zu 1 % 11 Gulden 36 Kreuzer
Erbgeld? 3 Gulden 12 Kreuzer
Kaufeintrag 36 KreuzerSchätz 12 Kreuzer
Zusammen 15 Gulden 36 Kreuzer  

8. September 1856 
Bei der heute den 8. Sepber 1856 stattfindenden Realtheilung des verstorbenen Johann Martin Seeger lediger Bauer hier wird hier zur Notitz gemacht, daß deßen gesammte Ligenschaft auf seinen Bruder Johann Adam Seeger übergegangen ist.
Zur Beurkundung Schultheiß Braun  

1. May 1858 

Es verkauft Johann Michael Schneider Bauer hier an die Gemeinde Obermusbach seine sogenannte Calsinierhütte nebst einigen Fuß Platz von seinem Feld soviel als nöthig ist  zur weiteren Errichtung einer für die Gemeinde nöthigen Spritzenremiße wie solche Schneider bisher beseßen hat, auch in der Karte IV bezeichnet ist um die Summe von 36 Gulden gegen gleich baar Bezahlung aus der Gemeindecasse und unter folgenden Bedingungen:
1. Betreffendes Gebäude nebst dem noch dazu erforderlichen um einige Schuh betregenden Feldes geht mit allen Rechten wie auch mit allen Lasten auf die Gemeinde über und bleibt sofort Eigenthum der Gemeinde.
2. Acis bezahlt der Verkäufer, dagegen Erkenngeld und Schreibgebühr bezahlt die Gemeindepflege als Käufer.
Dießen Vertrag wollen Käufer und Verkäufer festgehalten wißen.
Den 1. May 1858
Verkäufer Michael Schneider  Käufer Gemeindepfleger Mast  

29. Januar 1859 
Kauf und Ehevertrag
Es hat sich heute durch Gottes Schikung zugetragen, daß Johannes Frey Bauer mit Einverständniß seiner Ehefrau Margaretha eine geb. Ziefle ihre gesamte Ligenschaft und Besitzthum sowohl auf hießiger als auch Untermusbacher Markung ohne Ausnahme verkaufen an ihren Sohn Johannes Frey und seine Braut Friederika Schneider von Heselbach-
Die Ligenschaft besteht aus:
1/8 Morg 35,5 Rath Ein zweystokigtes Wohnhaus mit Scheuer, Stall Schopf und gewölbten Keller unten im Dorf neben Adam Hofer Wittwer. Lt. Anschlag 2000 Gulden.
Ein Wasch und Backhauß eben daselbst. Lt. Anschlag 50 Gulden.
Auf den Rest des Vertrages wird hier verzichtet.  

21. Februar 1859 
Nach einer von dem Gemeinderath Untermusbach erstatteten Anzeige vom 21. Febr 1859 hat Johannes Hofer Schmiedemeister von da an seinen Sohn Jakob Friedrich Hofer Schmied seine gesamte Ligenschaft verkauft, worunter auf Obermusbacher Markung
8 1/8 Morg 26,0 Rath Wald im Reichenbacher Wald mitbegriffen ist, dieses Stük Wald wurde von dem Gemeinderath Untermusbach taxiert zu 50 Gulden.
Auf die weitere Darstellung wird verzichtet.  

15. Juli 1859 
Johannes Nußkern, Gemeindepfleger in Untermusbach hat unter den 16. Juli verkauft an Friedrich Hornberger Bauer in Untermusbach seinen auf Obermusbacher Markung liegenden Streueplatz, Güterb.d.Ausw. Blt. 280, 5 6/8 Morg 23,3 Rath im Bäumle, neben Johannes Mast und der Bauerschaft von und um die Summe von 150 Gulden gegen sogleich baare Bezahlung.
Die Steuern und Abgaben gehen vom 1. Juli 1859 auf den Käufer über. Der Kauf ist, ohne Reuzeit abgeschloßen und wurde heute von den Contrahenten nach seinem ganzen Umfang anerkannt und hirnach auf deutliches Vorlesen unterschrieben.
Käufer Friedrich Hornberger
Verkäufer Johannes Nußkern  

24. Juli 1859 
Auf Blt. 23 d. Kaufbuch (8.September 1856) ist die Bemerkung gemacht, daß bei der am 8. Sepber 1858 stattgefundenen Realteilung des + ledigen Bauer Johann Martin Seeger, daß deßen gesamte  Ligenschaft auf seinen Bruder Johann Adam Seeger hier übergegangen sei.
Derselbe hat nun folgende Ligenschaft zu Gunsten seines Schwagers Matheis Armbruster Kinder in Grünthal wieder verkauft.
Auf die weiteren Verkaufspunkte wird verzichtet.  

16. April 1860 
Es verkauft Friedrich Klumpp Wittwe hier mit Zustimmung ihrer Anverwandten an Friedrich Mast, Bauer von Unteriflingen ihr gesamtes Besitzthum welches besteht:
Güterb.I.Band Blt 106b: 24,7 Ruth ein zweystokigtes Wohnhauß mit Scheuer Stall und gewölbten Keller unter einem Dach mitten im Dorf, neben dem Weeg und Johannes Mast. Bwt. Ansch: 2100 Gulden.
Auf die Beschreibung der Äker und des Leibgeding wird verzichtet.
Käufer Friedrich Mast, Barbara Mast
Verkäuferin Eva Klumpp, deren Beiständer Kristian Maulbethsch  

2. Juli 1860 
Unter dem 9. Juli 1860 verkauft Johann Adam Seeger, Ochsenwirth hier zu Gunsten seiner Schwester Kinder des Matheis Armbruster v. Grünthal an Jakob Friedrich Hofer jung Schmiedemeister und Friedrich Kälber Hauer beede von Untermusbach:
6 3/8 Morg 20,0 Ruth im Brand neben Matheiss Ziefle und Johannes Mast um die Summe von 360 Gulden.
Unterschriften Käufer Kübler Hofer
Verkäufer Seeger  

2. Juli 1860 
Es verkauft am 10. Juli 1860 Johann Adam Seeger, Ochsenwirth hier zu Gunsten seiner Schwester Kinder des Matheis Armbruster in Grünthal, welche den Erlös erhalten an
Gustaf Werner in Reutlingen
2 2/8 Morg 20,5 Ruth im Eselsteig neben Adam Bohnet und Martin Wurster um 325 Gulden.
Unterschriften Verkäufer Seeger
Käufer als Bevollmächtigt v. Werner, Matheis Armbruster  

2. Juli 1860 
Abschrift: Die Erben des + Matheus Ziefle`schen Eheleute verkaufen an Kaufmann Schoenhut in Altensteig, Traubenwirth Maier in Altensteig, Schultheiß Kappler in Igelsberg, Kronenwirth alt Fezer in Palzgrafenweiler und Gottlieb Burkhardt von Wörnersberg die Hälfte von 61 5/8 Morg 8,0,Ruth Waldung  im Stuzwald. 
Ferner verkaufen sie an Friedrich Kappler, Schultheiß von Igelsberg Gebäude G.B.I 221: 2/8 Morg 29,1 Ruth. Ein 2 stokigtes Wohnhaus mit Scheuer, Stall, Schopf, Schweinestall unter einem Ziegeldach. Eine Kellerhütte mit gewölbten Keller. Ein Back u. Waschhaus unten im Dorf neben Johannes Frei u. Jac. Fr. Hofer.
Zusätzlich Wiesen und Äker.
Der Gesamtpreis beträgt für alles 28424 Gulden. Ferner verkaufen die Erben bzw. die Pfleger der Erben an den Sohn und Miterben Johann Martin Ziefle hier folgendes Gebäude:
1/8 Morg. 41,1,Ruth. Ein 2stok. Wohnhaus mit Scheuer, Stall u. Schöpfen unter 3/4 Ziegel 1/4 Schindeldach. Ein Wasch u. Backhaus mit Pottaschensiederei. Eine Kellerhütte mit Ziegeldach mitten im Dorf, neben dem Weg u. Martin Seeger.
Zusätzlich Garten, Wiesen, Äker und Wald für einen Gesamtpreis von 19000 Gulden.
Der Käufer muß seinen ledigen Geschwistern unentgeltlich eine Wohnung zu geben.  

1. April 1861 
Verhandelt am 11./13. März 1861
Anwesend Schultheiß Braun, Gemeindrath Mast 

Johann Martin Wurster Bauer dahier hat unter dem 25. Februar 1861 mit seiner Tochter verheurathet an Johann Adam Klumpp in Reichenbach mit Zustimmung ihres Ehemann folgenden Vergleich abgeschloßen.
Wurster übergibt seinem Tochtermann nachfolgende Güterstüke und Hausantheil womit dieselben mit dem Muttergut, welches ihr laut Eventualtheilung vom 19. April 1849 angewiesen wurde im Betrag von 7040 Gulden 46 Kreuzer mit welchem sie nun völlig mit dem Muttergut abgefunden sind.
Nach vorgelegtem Vollmachts-Vertrag vom 27. Febr. 1861 verkaufen Veit Hirschfelder und  E.A. Fröhlich beede von Rexingen als Bevollmächtigt für Adam Klumpp und deßen Ehefrau Anna Maria eine geb. Wurster die ihnen als Heurathgur zugetheilte hinach beschriebene Ligenschaft unter folgenden Bedingungen:
1. Ist der Kaufschilling beim gerichtlichen Erkenntniß baar zu bezahlen, auch hat jeder Steigerer einen zahlungsfähigen Bürgen welcher als Selbstschuldner und Selbstzähler zu haften hat zu stellen.
2. Sämtliche durch diesen Kauf entstehend Kosten als Accis, Erkennungsgeld, Schreibgebühr etwaige Pfandeinträge sowie auch die vorkommende Vermeßungskosten haben die Käufer allein zu bezahlen.
3. Steuern und sämtliche Abgaben gehen vom 1.Juli 1861 an auf die Käufer über.
4. Die Ligenschaft und Gebäudeantheil werden mit allen Rechten wie auch mit allen lasten verkauft, und die nahmentlich bei den Waldungen im Rechtsstreit wegen Holznutzung anhängig ist, so haben die Käufer des Waldes die etwa per Morgen erwachsende Kosten von der Zusage des Verkaufs an zu übernehmen.
5. Alles in den Waldungen und Streuetheil zu Boden liegende Holz gehört nachdem Martin Wurster.
6. Haben die Käufer auf die gesetzliche Reuzeit zu verzichten und zwar nach ihrem ganzen Umfang, nahmentlich aber auf die der Verletzung des Zwangs und des Betrugs.
7. Jeder Steigerer bleibt an sein Angebot gebunden, auch wenn noch mehreren Aufstreichsverhandlungen stattfinden sollten.
8. Die Genehmigung des Verkaufs wird sich sowohl im Einzelnen als im ganzen unbedingt von den Verkäufer vorbehalten. 

Vorstehende Verhandlung beurkundet mit dem Anfügen, daß der Inhalt der Vertragsurkunde den erschienenen Käufern nach seinem ganzen Umfang wörtlich vorgelesen wurde und denselben als richtig anerkannt haben.
Zur Beurkundung Schultheiß Braun
Auf die Auflistung der einzelnen verkauften Grundstücke wird verzichtet.  

18. April 1861 
Verkauft hat Johannes Mast, Bauer und Gemeinderath hier an
Johann Martin Ziefle, Bauer hier einen halben Sägtag, oder denn 24ten Theil an der Obermusbacher Bauernsägmühl um 180 Gulden gegen baar Bezahlung und unter folgenden Bedingungen:
1. Ziefle tritt mit dem heutigen Tag in den vollen Genuß des Sägmühltheils ein.
2. Die Mühlkosten gehen von Georgii 1861 auf den Käufer über, die Steuern und Abgaben aber erst vom 1. Juli 1861 an.
3. Accis und Erkenngeld bezahlt der Käufer allein. 
Dießen Vertrag wollen die Contrahenten fest gehalten wißen unter Verzichtleistung des Jerthums der Verletzung und des Betrugs.
Verkäufer Johannes Mast
Käufer Johann Martin Ziefle
Auf wörtliches und deutliches Vorlesen haben die Contrahenten den Kauf als gültig anerkannt.
Unterschriften Verkäufer Johannes Mast, Käufer Johann Martin Ziefle 

29. August 1861 
Laut vorgelegtem Kaufbrief verkauft
Matheis Armbruster, Rothgerber in Grünthal
an Veit Hirschfelder in Rexingen
6 5/8 Morg 42,0 Ruth im Maueräker neben Adam Seeger um die Summe von
550 Gulden.
Auf die weitern Vertragsbedingungen wird verzichtet. 

Eingetragen den 29.August 1861
Veit Hirschfelder v. Rexingen
verkauft laut Kauf vom 22 August 1861 an
Johann Martin Ziefle Bauer in Obermusbach
6 5/8 Morg 42,0 Ruth im Maueräker neben Adam Seeger um die Summe von
800 Gulden.
Auf die weitern Vertragsbedingungen wird verzichtet.  

Letzte Änderung am 21.12.21