Gemeinderat Protokoll 1864 Teil 1


Eingetragen den 18 Janer 1868
In Folge Wegzugs des Schultheißen Jak. Fried. Braun, Bauer & Schultheißen hier aus seinem Wohnhaus Nr. 1 in Nr. 16 Gebct. Blt. 23, erklärt der Schultheiß Braun der Würth.-Feuerversicherungsgesellschaft sein Mobilia unter kleiner Abänderung in Gemeinderathsprokl. v. 1848 unter Blt. 110 folgendes zur Versicherung:
1. Gold und Silber mit Inbegriff von Taschenuhren u.s.w. und Ausschluß von Geld – 50 f,
2. Bücher – 20 f,
3. Gemälde, Kupferstich u.s.w. – 10 f,
4. Betten & Bettgewand – 600 f,
5. Kleider und Leibweißzeug – 400 f,
6. Leinwand und Tischzeug – 300 f,
7. Schreinwerk – 400 f,
8. Küchengeschirr – 100 f,
9. Faß und Bandgeschirr . 30 f,
10. Gemeinder Hausrath mit ?griff v. Spiegel & Uhren – 100 f,
11. Gaisen, Wägen, Pflüge, Egen, Schlitten, Sattel und Reitzeug, Ochsengeschirr – 300 f,
12. Baumansfahrniß, nehmlich
Scheunen und Handgeschirr – 100 f,
Getränke – 0 f,
Mundvorrath – 300 f,
Brennmaterial Holz – 100 f,
19, Schweine . 40 f,
20. Früchte – 400 f,
21. Stroh – 200 f,
22. Futter – 400 f,
23. Saamen – 10 f,
24. Flachs und Hanf – 50 f,
Summe 3910 f.
Beglaubigt mit 3910 f.
Den 18 Janer 1868 Gemeinderath Seeger Schneider Kappler Ziefle

Verhandelt den 10 Febru 1868
Der seitherige Mäußefänger Gottlieb Binz ist gestorben, und da die Felder der Amtsmarkung fürchterlich mit Mäuße und Maulwürfe heimgesucht werden, so wird beschloßen auf das Jahr 1868 wieder einen gemeinschaftlichen Mäusefänger aufzustellen, deßen Belohnung mit 40 f aus der Gemeindecaße bezahlt wird. Hirzu hat sich gemeldet Johannes Seeger aus Untermusbach, und Gottlieb Schöttle, es wird beschloßen dem Johannes Seeger dieße Verrichtung auf das Jahr 1868 zu überlaßen, wobei noch angefügt wird, daß bei einem gehörigen Fleiß eine Aufbeßerung in Aussicht gestellt wird.

Ferner bringt der Ortsvorstand den Aufruf des K. Gemeinschaftl. Oberamts vom 29 v. M. die Bitte für die Heildorfer Abgaben unten zur Sprache, ob nicht aus der Gemeinde oder Stiftungscaße ein Beitrag für dießelben bewilligt werde. Es wird hirbei beschloßen daß zu oben genannten Zweck fünf Gulden aus der Stiftungscaße verwilligt werden.
Zur Beurkundung Gemeinde & Stiftungsrath Braun Seeger Schneider Bohnet Kappler
& Bürgerausschuß Bohnet Mast Döttling

Verhandelt den 20 März 1868
Bei der heutigen Sitzung des Gemeinderaths theilt der Schultheiß den Waißenrichtern zuerst mit, daß durch Erlaß des K. Oberamtsgericht Freudenstadt in Folge höherer Anordnung bei vorkommenden Theilungsfällen die Erben zur Erfüllung ihrer Obliegenheiten die Daionacionen von den gestorbenen Inhaber an den betreff. Ordensschatz zurück zu geben.
Ferner trägt der Schultheiß vor, daß in Folge unvorhergesehener Ausgaben bei der Gemeindepflege, worunter nahmentlich der mit Blech beschlage Thurm auf dem Rathhauß mit ca. 70 f und der Anschaffung von Beulion? der ganzen Ortsmarkung mit 50 f gehört ein Deficit vorhanden ist ob man nicht in dem Gemeindewald etwa 20 bis 30 Stamm Holz verkaufen könnte und nicht nur diese unvorhergesehene Kosten zu deken, sondern auch noch etwas auf die Güterweege, welche sehr schlecht sind etwas zu verwenden, der Gemeinderath und Bürgerausschuß beschließt, etwa für 200 f Holz fällen zu laßen, und hirzu den königl. Revierförster um deßen Auszeichnung zu ersuchen.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Bohnet Schneider Seeger Kappler
& Bürgerausschuß Bohnet Mast Döttling

Verhandelt den 8 Juni 1868
Zufolge des Gesetzes vom 26 März d. J. betreff. die Wahlen der Städte und Oberamts-Bezirke für den Landtag und der Vollziehungsverfügung hirzu vom 20 April d.J. Regblt. Par. 14 & 17 wurde gemäß Art 1 des Gesetzes die Ortswahlkommision bestellt.
Gesetzlich besteht dießelbe
a. aus dem Ortsvorsteher Schultheiß Braun und Gemeindepfleger Schneider.
b. von dem vereinigten Gemeinderath und Bürgerausschuß wurden auch folgende 3 Mitgliedr bestellt:
1. Georg Kappler Gemeinderath
2. Joh. Adam Bohnet Gemeinderath
3. Joh. Martin Ziefle Gemeinderath.
Vorstehende Verhandlung ?kundet
Gemeinderath Braun Schneider Ziefle Bohnet Kappler
& Bürgerausschuß Bohnet Döttling Mast

Verhandelt den 8 Juni 1868
Da mit dem 1 Juli der Accord der Straße über die Ortsmarkung von der Markungsgrenze Untermusbach bis zu der Gränze Reichenbach wieder abläuft, so wird in heutiger Sitzung beeder Colegien über die fernere Unterhaltung betreffender Straße Berathung gepflogen.
Nach reichlicher Überlegung kam man zu der Entschließung, daß die Aufstellung von 2 Weegknechten gar zu kostbillig wäre, es solle vielmehr die Straße, welche seither gut unterhalten wurde wieder auf eine Reihe von Jahren in Stüker wie bisher im öffentlichen Aufstreich verpachtet werden.
Die Verpachtung geschieht auf sechs Jahre vom 1 Juli 1868 bis 1 Juli 1874 und es soll dieße Accordverhandlung im Amtsblatt bekannt gemacht werden.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schneider Kappler Bohnet Ziefle

Verhandelt den 10 Juni die Verpachtung der Jagd abläuft, so wird in heutiger Sitzung des Gemeindraths & Bürgerausschuß beschloßen, solche wieder auf die nächsten 6 Jahre nehmlich vom 1 Juli 1868/74 im Weege des öffentlichen Aufstreichs, welches Vorhaben im Gränzer bekannt gemacht werden solle am 24 Juni verpachtet werden soll, jedoch unter ausdrücklichem Genehmigungs-Vorbehalt des Gemeinderaths.

Ferner bringt der Schultheiß zur Sprache, daß das Sträßchen gegen dem Rathhauß schlecht seie, und zu deren Herstellung wieder 6 Roßlasten Kalksteine erforderlich seien.
Es wird beschloßen dieße Steine im Weege des Abstreichs am 24 Juni zur Beifuhr und Schlagen & Einwerfen zu vergeben.
Zur Beurkundung Gemeindrath Braun Bohnet Schneider Kappler
& Bürgerausschuß Bohnet Döttling Mast

Verhandelt den 24 Juni 1868
Nachdem unter dem 8 Juni d.J. beschloßen wurde die Straße über die Ortsmarkung in Accord zu geben, so wurde heute nachdem solches im Ort bekannt gemacht wurde zur Abschreichs-Verhandlung geschritten und folgende Bedingungen zu Grunde gelegt:
1. Betreffender Accord fängt den 1 Juli 1868 an und dauert bis 30 Juni 1874 also auf sechs Jahre.
2. Jeder Steigerer, welcher Straßentheile steigert und erhält hat für des erforderliche Material bestehend in Kalk oder Granitsteinen selbst zu sorgen auf seine Kosten, dießelben müßen jedes Jahr vorschriftmäßig nach Vorschrift des Kl. Oberamtsweegmeister oder auch des Schultheißen ausgeführt und auf die äußerste Gränze auf Haufen mit 7 Ct gesetzt werden, jedesmal so verkleinert werden, daß solche durch den Controllring fallen und bei geeigneter Witterung, jedesmal im Herbst etwa im Oktiober oder Anfand Novber jedes Jahr eingeworfen werden müßen.Ferner das Morastabziehen und wegschaffen deßelben, Gaubenausschlags, Nebenweege gehörig nach Vorschrift ganzustellen auch der Baumsatz ist in den Accord mit begriffen.
3. Jeder Übernehmer hat einen tüchtigen Bürgen als Selbstschuldner und Selbstzähler zu stellen welcher für die Pacht Verbindlichkeit eben so gut wie der Pächter zu haften hat.
4. Wenn ein Übernehmer eines Weegcomplex seine Schuldigkeit nicht thut, oder die vorgeschriebene Defegte nicht rechtzeitig erledigt daß daß Execucion angeordnet wurde, so hat der Bürge wie der Accorddant alle Kosten zu tragen.
5. Die Ausbezahlung des Steigerungspreißes geschieht wenn alle Defegte erledigt sind und die Straße in Ordnung ist jedes Jahr auf den 1. Juli und zwar am 1 Juli 1869 das erste mal.
6. Jeder Steigerer bleibt an sein Angebott gebunden, dagegen behält sich der Gemeinderath die Entschließung über die zu oder Nichtzusage noch unbedingt 4 Tage bevor, welche Entschließung auch dahin ausgedehnt wird, ob man den Wenigstnehmenden oder einen Vorgehenden als Accorddanten annehmen will.
Unter dießen Bedingungen, welche den erschienenen Liebhaber deutlich vorgelesen wurde, wird ausgebotten:
Anmerkung Redaktion: In der Regel gibt es drei Bieter, wobei die ersten zwei mit Bleistift am Rand geschrieben sind.
Ist dies nachträglich geschehen, um die Versteigerung nachvollziehbar zu machen?

Von par 0 bis Par 4 nebst der Zweigstraße gegen Untermusbach mit 92 Ruth
Joh. Georg Kappler 17 f
Adam Seeger v. Untermusbach 17 f
Kappler 16 f
Unterschrift Kappler Bürg Mast
Von Par 4 bis 8 sind es 83 Ruth
jung Fried Hofer v. Untermusbach 15 f
Daniel Haist 18 f
20 f erhalten Fried Hofer hier
Unterschrift Haist Bürg Hofer
Von Par 12 bis zur oberen Brüke durch den Ort sind es 78 Ruth
j Adam Bohnet 20 f
Braun 19 f 30
jung Adam Bohnet 16 f 30
Unterschrift j Bohnet Bürg Bohnet
Von der Brüke bis zu Par 14 sind es 59 Ruth 5 Schuh
Pächter Rentschler 22 f
20 f 30 Fried Hornberger
alt Adam Bohnet 21 f
Unterschrift A. Bohnet Bürg Bohnet
Von Par 14 bis par 19 sind es 109 1/2 Ruth
33 f Cheistian Seeger
Ad Seeger 30 f
Franziska Seeger Wittwe
Georg Kappler hier 33 f
Unterschrift Kappler
Mast
Von Par 19 bis 24 sind es 108 Ruth
Fried Kübler  28 f 30
Braun 29 f 30
Johannes Frey hier um 29 f 30
Unterschrift Frey Bürg Schulth. Braun
Von Par 24 bis Par 31 sind es 150 Rzth
30 f Georg Kappler
Döttling 29 f 30
Georg Kappler um 28 f
Unterschrift Kappler Mast
Von Par 31 bis 37 sind es 133 Ruth
32 f 30 K Joh Mast
alt Mast 34 f
jung Johannes Mast 34 f
Unterschrift Mast Kappler
Von Par 37 bis Par 43 sind es 112 Ruth
Die Sutterdohle muß der Accordant auf seine Kosten welche im Accord mit begriffen ist herstellen laßen.
Schwemmle 44 f
Fried Kappler 30 f
Rentschler 29 f
Pächter Rentschler 30 f
Unterschrift Rentschler Kappler
Von Par 43 bis Par 48 sind es 130 Ruth
Fried Kübler 30 f
Schulth. Braun 28 f
Johannes Frey 28 f
Unterschrift Frey Bürg Schultheiß Braun
Von Par 48 bis Par 54 sind es 135 Ruth
Braun 30 f
Johannes Frey um 30 f
Unterschrift Frey Bürg Schultheiß Braun
Von Par 54 an bis Par 60 sind es 132 Ruth
30 f Schwemmle hier
Ziefle 28 f
Mathäus Rentschler 27 f 30
Unterschrift Rentschler Kappler
Von Par 60 an bis Par 65 sind es 111 Ruth
35 f Fried Hofer hier
Kappler 37 f 30
Adam Schittenhelm v. Untermusbach 40 f
Unterschrift Schittenhelm Hornberger
Von Par 65 an bis Par 70 sind es 100 Ruth
33 f Adam Schittenhelm
Schneider 35 f
Anderens Schneider v. Reichenbach um 35 f
Unterschrift A Schneider Bürg Schulth. Braun
Vorstehende Verhandlung wird hirmit Genehmigt,
den 24 Juni 1868
Gemeinderath Braun Bohnet Schneider Kappler Ziefle
& Bürgerausschuß Bohnet Mast Döttling 

Verhandelt den 29 Juni 1868
In Folge des am 30 Mai d.J. erfolgten Ableben des Joh. Adam Seeger Ochsenw & Gemeinderath hier ist deßen Stelle als Gemeinderath, da es ohne den Schultheißen nur 4 Milglieder wären wieder zu besetzen.
Hirzu hat man den heutigen Tag bestimmt, und sämtliche wahlfähige Bürger hirzu eingeladen. Es wird beschloßen, daß ob es gleich eine Auserordentliche Wahl ist dießelbe doch auf die ordentliche Zeit auf 6 Jahre nehmlich bis zum 18 Decber 1873 gelten soll.
Bei der sofort erfolgten Abstimmung unter 9 Bürger war das Resultat, daß jung Joh Mast geb. 17 April 1840 mit 8 stimmen von 9 abgegebenen Stimmen gewählt wurde.
Die Annahme der auf ihn gefallenen Wahl. Unterschrift Mast
Vorstehende Verhandlung und richtige Abzählung der Stimmen beurkundet
Gemeindepfleger Schneider Bürgerausschußobmann Bohnet

Verhandelt am gleichen Tage
Durch die Beförderung des Bürgerausschußmitglied Joh. Mast wird die telle eines Bürgerausschuß erledigt, deren Wahl sogleich vorgenommen wird.
Bei der sofort erfolgten Abstimmung erhielten Friedrich Hofer Bauer hier 8 Stimmen, alt Joh. Mast 1 Stim von 9 abgegebenen Stimmen, es ist somit Hofer in den Bürgerausschuß gewählt. Die Annahme des auf ihn gefallenen wahl. Unterschrift Hofer
Es besteht somit jetzt folgende Gemeinderäthe ohne den Schultheißen: Joh. Adam Bohnet, Joh. Martin Ziefle, Gemeindepf. Schneider, Georg Kappler, Johannes Mast.
Der Bürgerausschuß: Obmann Joh. Adam Bohnet, Fried. Mast, Martin Döttling, Friedrich Hofer.
Vorstehende Verhandlung beurkunden Gemeinderath Braun Schneider Bohnet Ziefle Kappler & Bürgerausschuß Bohnet Döttling Mast
Nachdem gegen die Gültigkeit dießer Wahl keine Einwendungen gemacht wurde, wurde Joh. Mast in heutiger Sitzung des Gemeinderaths feierlich beeidigt. Unterschrift Mast
Die Wahl ist gültig bis 18 Decber 1873
Zur Beurkundung den 25. Juli 1868
Gemeinderrath Braun Bohnet Kappler Schneider
2 Juli 1 Ausg K.Obe.

Verhandelt den 13 August 1868
Aus Veranlaßung der heute stattfindenen Inventualtheilung des + Ochsenwirth Johann Adam Seeger, wird für die sechs minderjährigen Kinder, nehmlich
Friederike Barbara geb. den 15 Juni 1854,
Johann Martin geb. 15 Mai 1856,
Maria geb. 2 August 1859,
Joh. Adam geb. 20 Mai 1862,
Carolina geb. 5 Juni 1865,
heute Christ. Fried. Hole, Kaufmann in Grünthal als Pfleger bestellt und sogleich verpflichtet. Unterschrift C. F. Hole
Zur Beurkundung Waißengericht Braun Bohnet Kappler

Verhandelt den 19 Oktber 1868
Der Ortsvorstand verliest der versammelten Bürgerschaft den Erlaß des Königl. Ministerium Abth. für Straßen und Wasserbau die Erbauung einer Straße von Freudenstadt über Igelsberg nach Besenfeld Betreffs.
Da nach einem K. Oberamth. Ausschreiben am Freitag den 30 d. durch den He. Oberbeamten eine Verhandlung deßwegen auf dem Rathhauß in Freudenstadt gepflogen wird, wozu von hier aus 3-4 Bevollmächtigte abgesendet werden sollen, so wurde in heutiger Sitzung dieße Personen gewählt, nehmlich Schultheiß Braun, Gemeindepfleger Schneider, alt Adam Bohnet, dießelben erhalten die Vollmacht, in dießer Angelegenheit zu handlen nach ihrem Gutdünken, deßen Ergebniß von den sämtlichen Colegien hirmit zum Voraus genehmigt wird.
Zur Beurkundung die bürgerlichen Colegien, Schultheiß Braun Bohnet Bohnet Schneider Kappler Mast Mast Döttling

13. November 1868
In der heutigen Sitzung beider Colegien verlies der Ortvorstand verschiedene Aufruf der Cannstatter zur Errichtung eines Standbildes für den höchstseeligen König Wilhelm.
Im Hinblick auf die Motive wie den edlen Zweck den die Cannstatter im Auge haben beschließt der Gemeinderath im Einverständnis des Bürgerausschusse zu gedachten Zweck fünf Gulden aus der Gemeindecasse zu bewilligen.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Schneider Bohnet Kappler Mast
Bürgerausschuß Bohnet Döttling

Verhandelt den 13 Novber 1868
Nach einem Ausschreiben des K. Amtsnotariat Dornstetten vom 10. d. M. soll für den in Amerika wohnenden Jakob Fried. Mast von hier ein Pfleger aufgestellt werden, nachdem der frühere Pfleger Ochsenwirth Joh. Adam Seeger schon vor einem halben Jahr gestorben ist.
Bei der heute erfolgten Abstimmung erhielt Gemeinderath Johannes Mast die meisten Stimmen, und ist somit als Pfleger gewählt, derßelbe wurde sogleich verpflichtet. Unterschrift Mast
Zur Beurkundung Waißengericht Braun Bohnet Kappller Schneider

2. Februar 1869
Durch das Ableben der Adam Hofer Witwe ist den Kindern des Joh. Adam Hofer auf dem Frutenhof hier bürgerlich eine bedeutende Erbschaft angefallen. Die Kinder sind aber beinahe noch alle minderjährig und es muß deshalb für diesselben ein Pfleger bestellt werden, dem die Gelder zur Verwaltung übergeben werden können.
In heutiger Sitzung wurde nun als Pfleger gewählt
Michael Schneider, Gemeindepfleger welcher sogleich verpflichtet wurde.
Unterschrift Schneider
Zur Beurkundung Gemeinderath & Waisenausschuß Braun Bohnet Kappler

24. Februar 1869
Der Güterweg bei dem Hause des Joh. Adam Bohnet, welcher auch zugleich zur Sägmühle führt ist gänzlich unfahrbar. Es wurde beschlossen 12 Roßlasten Kalkstein beizuführen zu lassen, welche heute im öffentlichen Abstreich verakkondiert wurden, wobei die Hälfte die Sägmühlgesellschaft die Hälfte die Gemeindecasse bezahlt.
Dieselbe hat zur Beifuhr erhalten Joh. Adam Bohnet, den Haufen zu 7 lt um 29 Kreuzer.
Unterschrift Bohnet
Zugleich wird das schlagen und einwerfen im Accord gegeben, und erhällt solche den Roßlast zu 10 Kreuzer Jakob Schneider hier.
Unterschrift Schneider
Weiter wurde beschlossen, den Accord des Mäusefängers Johannes Seeger von Untermusbach zum fangen der Maulwürfe und Steudelmäuse auf das Jahr 1869 mit 40 Gulden zu verlängern.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Bohnet Kappler Ziefle Mast

Den 20 Mai 1869
Aus Veranlaßung der heute stattfindenden Inventualtheilung des am 22 April 1869 gestorbenen Friedrich Mast geweßener Bauer hier wird für das noch minderjährige Kind
Catarina geboh. den 8 August 1868
der Gemeinderath j Johannes Mast als Pfleger bestellt und sogleich verpflichtet. Unterschrift Johannes Mast
Zur Beurkundung Waißengericht Braun Bohnet Schneiderden

21 Mai 1869
Der Christina Bohnet, welche sich nach Hallwangen verheurathen will, wird bezeugt daß dießelbe ein freies Vermögen von 10.000 f besitzt.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schneider Mast Kappler

22. Juni 1869
Bei der heutigen Sitzung der bürgerlichen Colegien bringt der Schultheiß zur Sprache, daß 1 Farren nicht genüge, und daß es der Wunsch der meisten Bürger ist, das ein großer und kleiner  oder jüngerer Farren nebeneinander bestehe.
Die bürgerlichen Colegien welche heute dieser Wunsch vorgetragen wurde beschliessen, daß ein zweiter Farren hier angeschafft werden soll, jedoch nicht auf gänzliche Gemeindekosten, sondern ein jeder Bauer hier soll gehalten sein 2 Jahre lang einen Farren zu halten, dem ein jährliches Wartgeld mit 15 Gulden aus der Gemeindecasse bewilligt wurde, und für den Sprung eines Stück Viehes 6 Kreuzer zu erheben berechtigt seie. Selbstverständlich ist, daß nach 2 Jahren die Unterhaltung eines solchen Farren wieder auf einen anderen übergeht.

Ferner bringt der Ortvorstand den schlechten Zustand der Schule in Untermusbach zur Spache, daß unßere Kinder nicht nur nichts lernen, sondern besonders zur Winterzeit die kleinen Kinder welche täglich den Weeg nach Untermusbach machen müßen voll zu Grunde gehen, Überdieß war die Kinderzahl hier als die Schule mit der in Untermusbach vereinigt wurde eben 5, während gegenwärtig 19 Kinder von hier die Schule in Untermusbach besuchen.
Die bürgerlichen Colegien beschliessen die Einleitung zu treffen, daß wieder eine Schule auf das Spätjahr hier errichtet wird, und wir mit einem tüchtigen Lehrer versehen werden.
Die Regelung der Besoldungsverhältnisse soll unter Mitwirkung unseres Hl. Pfarer Eyth geschehen.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Bohnet Kappler Mast & Bürgerausschuß Bohnet Döttling Frey

Verhandelt den 24 Juni 1869
Nach Anfertigung der Wählerliste, welche seit den 15 Juni auf dem Rathhauß somit 8 Tage öffentlich ausgelegt geweßen wurde unter dem Vorsitz des Ortsvorstehers, des Obmann des Bürgerausschußes, und zwey weiterer Mitglieder die Ergänzungswahl des Bürgerausschußes vorgenommen.
Da es aber gegenwärtig nur 12 Activbürger sind, so ist ein Wechsel des Bürgerausschußes hier gar nicht möglich, spondern die Wahl erstreckt sich nur, daß für den am 22 April d. J. gestorbenen Bürgerausschuß-Mitglied Friedrich Mast, ein anderer gewählt wurde.
Bei der sofort erfolgten Abstimmung, bei welcher sich 10 wahlfähige Bürger beteiligt haben war daß Ergebniß, daß
Joahnnes Frey, Taglöhner hier mit 10 Stimmen gewählt wurde. Die Annahme der Wahl und die Beeidigung. Unterschrift Frey
Es besteht somit der Bürgerausschuß:
1. Joh. Adam Bohnet, als Obmann
2. Joh. Martin Döttling
3. Crist. Fried. Hofer
4. Joh. Frey
Zur Beurkundung Schulrheiß Braun, ObM. des Bürgerausschuß Bohnet, Döttling

5. Oktober 1869
Für die durch Brand verunglückten im September d. Jahres in Dornstetten wurde in Folge mehrerer Aufrufs wonach 13 arme Familien obdachlos geworden sind und deren Noth notorisch groß ist, eine Unterstützung mit 7 Gulden aus der Gemeindecasse verwilligt.
Gemeinderath Braun Kappler Schneider Mast Ziefle
Bürgerausschuß Bohnet Döttling Hofer

30. November 1869
Zufolge K. Oberamts Anschreiben vom 20. November wonach zur  Erledigung der Diferenzen mit der Hirschkkopfstraße neben dem Schultheißen noch 2 weitere Mitglieder aus den bürgerlichen Colegien als Bevollmächtigte am Samstag, den 4. Dezember auf dem Rathhaus in Freudenstadt zu erscheinen haben wurde gewählt
Gemeindepfleger Schneider, Gemeinderath Kappler.
Diesselben erhalten die Vollmacht in dieser Angelegenheit nach ihrem Gutdünken zu handeln, deren Ergebnis von den bürgerlichen Colegien zum voraus genehmigt wird.
Zur Beurkundung
die bürgerlichen Colegien, Schultheiß Braun Mast Ziefle Bohnet Hofer Döttling

Verhandelt den 18 Decber 1869
Zufolge des Gesetzes vom 6 Juli 1849 Regblt Seite 281 sind die Ergänzungswahlen der Gemeinderäthe jede 2 Jahr im Monath Decber vorzunehmen.
Nach Anfertigung der Wählerliste, welche von dem Schultheißen, Gemeindepfleger, ältesten Mitglied des Gemeinderaths Bohnet stattgefundenn hat und 8 Tage lang zur Einsicht auf dem Rathhauß öffentlich ausgelegt geweßen wird beschloßen, daß bei der noch bestehenden geringen Bürgerzahl die Zahl der Gemeinderäthe ohne den Schultheißen bei 5 Mitgliedern zu belaßen.
Nach abgelaufener 6 jährigen Dienstzeit haben dißmal auszutretten:
Johann Adam Bohnet und
Johann Martin Ziefle.
Nachdem nun sämtliche Wahlfähige Bürger alle abgestimmt haben fiel das Ergebniß dahin aus, daß alt Adam Bohnet mit 6 Stimmen, Martin Ziefle mit 7 Stimmen wieder gewählt werden.
Weitere Stimmen erhielten Fried. Hofer 2 Stimmen, jung Adam Bohnet Obmann des Bürgerausschußes 1 Stim.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann innerhalb 8 Tagen Einspruch erhoben werden, nach deren Ablauf die Gewählten beeidigt und in ihr Amt eingewiesen werden.
Wahlcomißion Schultheiß Braun, Oman Schneider OM Bürgerausschuß Bohnet

Dem 27 Decber 1869
wurden die 2 neu gewählten Gemeinderäthe Bohnet & Ziefle wieder auf ihren früheren Diensteid ausdrüklich hingewießen, da gegen die Gültigkeit der Wahl keine Einwendung gemacht wurde.
z. B. Schulth. Braun

21. Dezember 1869
Nachdem daß K. Oberamt angeordnet hat, daß für die Gemeinde hier wie in den überigen Gemeinden ein neuer Feuerfahne angeschafft werden mußte so wurde heute ein Fahnenträger welcher die Funktion als Rottmeister hat der Schreiner Johannes Mast gewählt und demselben den neuen Fahnen zur sorgfältigen Aufbewahrung übergeben.
bei einem etwaigen Brand hat der Fahnenträger die Mannschaft in Ordnung zu bringen und alles Nöthige anzuordnen.
Unterschrift Joh. Mast Schreinermeister
Zur Beurkundung
Gemeindrath Braun Schneider Kappler Mast Ziefle

Letzte Änderung am 08.12.21