Gemeinderat Protokoll 1864 Teil 1

Verhandelt den 16 Feber 1874
Johannes Schanz Ehenachfolger des Bauern Joh. Martin Ziefle erklärt der Würtemb-Privat Feuer-Versicherungsgesellschaft zum Behufe seiner Versicherung gegen Feuerschaden folgendes:
Gold & Silbergeräte 40 f,
Bücher 25,
Gemälde Kupferstich 12,
Betten und Zubehör 500,
Kleider und Leibweißzeug 290,
Leinwand Tischzeug Teppich 250,
Schreinwerk 260,
Küchengeschirr 80,
Faß & Bandgeschirr 50,
Gemeiner Hausrath Spiegel & Uhren 100,
Mundvorrath 300,
Brennmaterial 100,
Schweine 50,
Halmfrüchte ohne Stroh 700,
Stroh aus gedroschener & ungedroschener Frucht 500,
Futter 600,
Flachs & Hanf 50,
Gaisen Wägen Schlitten Sattel und Reitzeug Pferd & Ochsengeschirr Baumans Fahrniß aller Art 400 f.
Summe 4307 f.
Mit 4307 f zur Versicherung genehmigt.
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle Hofer

Verhandelt den 28 Mai 1874
der Weeg gegen Igelsberg bei dem Hauße des Johannes Schanz ist so verdorben daß derßelbe nicht mehr zu paßieren ist, es werden deßhalb zu deren Ausbeßerung 40 Roßlasten Kalksteine heute zur Beifuhr im Abstreich verliehen. hat erhalten der Roßlast mit 7 Centner zu 45 Kr, Johannes Schanz Bauer hier.
Unterschrift Schanz
Ferner in den Weeg gegen Hallwangen Rank genant sind ebenfalls 40 Roßlasten erforderlich dießelbe hat zur Beifuhr erhalten Johannes Schanz Bauer hier zun 45 Kr pro Roßlast mit 7 Centner. Unterschrift Schanz
Vorstehenden Accord genehmigt Gemeinderath Braun Schneider Schwemmle Kappler Hofer

Verhandelt den 2 Juni 1874
Da der Schulmeister Bach hier auf Aufbereitung seines Schulholzes dringt so wird solches dem Jakob Schneider hier um zusammen 8 f übertragen.
Ferner wurde mit Jakob Schneider wiederholt ein Accord abgeschloßen daß derßelbe für Heizung des Rathhaußen auf das Jahr vom 1 Juli 1874 bis 1 Juli 1875 4 f aus der Gemeindecaße erhält. Derßelbe hat für das Holz selbst zu sorgen.
zB. Gemeinderath Braun Schneider Hofer Kappler Schwemmle
Randbemerkung: Vorstehender Vertrag wird auf den 1 Juli 1875/76 verlängert unter Blt 63
b.Gemeinderath Braun

11. Juli 1874
Mit der Anstellung des HE. Schulmeister Bach hier vom 27. Januar 1871 wurde das Rathhaus in das Haus der Frau Ochsenwirth Seeger Wittwe verlegt und da dieselbe das Haus auf ihre Kosten mit Ausnahme des Weißens der Rathstube ganz unterhält, bei einer neulich stattgefundenen Reparatur viele Kosten gehabt hat, so hat dieselbe schon mehrmals um eine Hausmiete nachgesucht.
In heutiger Sitzung wurde deshalb von Gemeinderath und Bürgerausschuß beschloßen der Ochsenwirth Seeger Wittwe auf die verfloßenen 3 Jahre 1. Juli 1872 73 & 1874 jedes Jahr 10 Gulden aus der Gemeindecasse zu verwilligen und auf fernere Jahre alle Jahr auf den 1. Juli den Betrag von 10 Gulden aus der Gemeindecasse zu verwilligen wogegen betreff. Wittwe die Unterhaltung des Hauses übernimmt mit Ausnahme des Weißens der Rathstube.
Selbstverständlich ist, daß der Gemeinde wie der Frau Ochsenwirthin eine 1/4 jährige Kündigung jederzeit zusteht.
Ferner verließt der Ortsvorstand eine Abschrift des Ministerium des Inneren Abtheilung für den Straßen und Wasserbau unter Par 3056 vom 20. Juni 1874 wonach eine neue Straße von Hopfau nach Nekerhaußen gebaut werden solle mit einem Kostenaufwand von 20790 Gulden 48 Kreuzer und es solen einzelne Gemeinden hierzu Beiträge verwilligen.
Wenn auch in der Eingabe vom 20. Mai 1872 vom hiesigen Gemeindrath unterschrieben wurde betreff Straßenbau nach Kräften zu unterstützen so hätte die Gemeinde einen kleinen Beitrag gegeben, allein da jetzt die Eisenbahn uns auf 1/2 Stunde in die Nähe kommt, die hiesige kleine Gemeinde ohne dieß schon beiläufig 1 1/2 Stunden lange Straße zu unterhalten hat, so daß sich der Gemeindeschaden jetzt schon auf 1800 Gulden beläuft betreff Straße für uns keinen Werth mehr hat, so kann auch aus Gemeindemitteln hier kein Beitrag mehr zu betreff Straßenneubau in Ausicht gestellt werden.
Gemeinderath Braun Kappler Schneider Hofer Mast Schwemmle
& Bürgerausschuß Bohnet Schanz Döttling Mast

29. Juli 1874
Der Ortsvorstand bringt in heutiger Sitzung den Erlaß des Köngil. Oberamtspfisikat in Par 71 d. Gränzer zur Sprache, wonach derselbe beantragt denjenigen Hebammen des Bezirks welche nur einige Gulden Belohnung aus öffentlichen Kassen beziehen in lieberaler Weiße eine Entschädigung ihres Lohns zu gewären.
Die für hier und Untermusbach bestellte Hebamme Anna Maria Mast v. Untermusbach hat sich schon öfters wegen ihrem geringen Lohn beschwerd, sie beziehe von Untermusbach 1/2 Clafter Holz und 2 Gulden aus der Gemeindecasse, von Obermusbach jährlich 5 Gulden.
In Anbetracht der Anforderungen in dem aufopfernden Berufe beschließt der Gemeinderath der Hebamme Mast von Untermusbach vom Juli 1874 an jährlich 8 Gulden aus der Gemeindecasse zu verwilligen.
Bürgerausschuß Schanz Döttling Bohnet Mast
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Hofer Schwemmle

15. August 1874
Dem Gemeindepfleger Schneider soll ein Gemeinderäths-Prädikat Vermögen und Vorstrafenzeugniß ausgestellt werden.
Beschluß
Dem Schneider zu bezeugen, daß derselbe ein ganz gutes Prädikat besitzt,
am Vermögen 50.000 Gulden. Hinsichtlich der Vorstrafen auf das Verzeichnis verwiesen wird.
Z B Gemeinderath Braun Kappler Mast Schwemmle
25. November 1874
Köngl. Oberamtsgerichts-Auftrag zu Folge soll dem Schreiner Johannes Mast hier ein gemeinderäthliches Prädikat Vorstrafen und Vermögenszeugniß ausgestellt werden.
Es wird beschloßen dem Mast zu bezeugen daß derselbe ein gutes Prädikat besitzt und einen ordentlichen Wandel führt.
Hinsichtlich der Vorstrafen wird sich auf die Übersicht des Strafprotokoll verwiesen.
Was das Vermögen der Mastschen Eheleute betrifft so wird solche auf 2400 Gulden angeschlagen.
Z B Gemeinderath Braun Schwemmle Kappler Schneider Mast

Ermittelt und aufgeschrieben von Hans Rehberg.

Die Jahre 1875 bis 1884 sind auf der nächsten Seite.

Letzte Änderung am 08.12.21