Gemeinderat Protokoll 1864 Teil 1

24. Febr. 1872
Heute wurde mit Hausuhrenmacher Streeb v. Frutenhof im Beisein der Gemeindräte Schulth. Braun Kappler Mast & Schwemmle wegen der Anschaffung einer Uhr aufs hiesige Schulhaus eine Verhandlung gepflogen und wurden dahin einig unter Vorbehalt der übrigen Gemeinderäthe und des Bürgerausschußes & des Königl. Oberamts als Aufsichtsbehörde.
1. Verpflichtet sich Streeb eine neue Maßiege Uhr mit Messing Räder und Schlagwerk herzustellen, kurz so herzustellen, daß auf Kosten des Accordanten Streeb die Uhr fertig hergestellt wird mit der Ausnahme pungt.
2. Die Uhrentafel die Einschalung der Uhr und des Schlagwerks mit Einschluß der Einschalung des Gewichtes ist nicht im Accord mit begriffen.
3. Auch das Gewicht hat Streeb sowie die nöthigsten Seiler nebst Gamen anzuschaffen.
4. Wird dem Accordanten Streeb eine Garantiezeit v. 2 Jahren bedungen, derselbe hat unter dieser Zeit das etwa nach gehen richtig zu stellen, kurz die Uhr so in Stand zu stellen daß dieselbe untadelhaft und richtig geht.
5. Wenn die Uhr fertig ist und richtig geht erhällt Accordant Streeb die heute beschloßene Belohnung mit 250 Gulden, wovon 100 Gulden aus der Stiftungs und 100 Gulden aus der Gemeindecasse  bewilligt werden, den noch fehlenden Betrag soll durch besondere Beisteuer hier aufgebracht werden.
6. Verpflichtet sich Streeb bis Jakobi 25. Juli d. J. die Uhr fertig und Gangbar herzustellen. Unterschrift Accordant Jakob Streb Uhrmacher
Zur BeurkundungGemeinderath & Bürgerausschuß Braun (die restlichen Unterschriften fehlen, siehe auch die neben dem Eintrag stehende Bemerkung)
Randbemekung: Nebiger Beschluß kam gar nicht zu Stande. Schultheiß Braun

Verhandelt den 22 März 1872
In der heutigen Sitzung der bürgerlichen Colegien bringt der Ortvorstand den schlechten Zustand der Feld und Nachbarsweege zur Sprache besonders seie die Eichholzgaße der Weeg gegen Erzgrube, welcher beinahe nicht mehr mit dem Fuhrwerk zu pazieren ist.
Da in der Nähe Steine gewonnen werden können, so wird beantragt auf Kosten der Gemeinde nach Bedürfnis graben zu laßen, die Steine aber nach Bedürfniß in der Gemeinde in der sogenannten Fenhe? an Ort und Stelle zu schaffen und ebenfalls in der Fenhe? verkleinern und einlegen laßen. Der Betrag für 2 Maurer je 2 Tag a 1 f 12 K mit 4 f 48 K auf die Gemeindecaße zu übernehmen.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schneider Kappler Mast Schwemmle & Bürgerausschuß Bohnet Döttling Mast Hofer

20. Mai 1872
Der Schultheiß bringt in heutiger Sitzung die Lieferung von 8 Clafter Schulholz zur Sprache und beantragt daß zur Ersparung im Gemeindehaushalt ein jeder Bürger welcher Wald besitzt das hiernach ergulierte Holz unentgeltlich beiführen wolle und zwar trifft es
Schultheiß Braun 1 1/4 Clafter
Wittwe Ziefle 1 Clafter
Ochsen Seeger W. 1 1/4 Clafter
Georg Kappler 3/4 Clafter
Gemeindepf. Schneider 1 Clafter
jung Bohnet 3/4 Clafter
alt Bohnet 3/4 Clafter
Johannes Mast 1 Clafter
Schwemmle 1/2 Clafter
Zusammen 8 Clafter
Betreffendes Schulholz wird dem Jakob Schneider hier zum aufspalten solches der Lehrer braucht zu 6 Gulden 24 Kreuzer im Accord gegeben.
Ferner bringt der Schultheiß zur Sprache, daß in nächsten 8 Tagen 100 bis 120 Roßlasten Kalksteine in die Güterweege erforderlich seien, und zwar in sog. Rank-Weeg gegen Hallwangen 50 Haufen, in die sog. Eichholzgasse Weeg gegen Erzgrube 50 Haufen, Weeg gegen Kälberbronn im sog. Hirtengäßle 20 Haufen,
Betreffende Steine werden dem Fried. Hofer den Roßlast zu 7 Zentner um 30 Kreuzer pr Haufen übertragen.
Unterschrift Hofer 
FernerWird beschlossen dem Mäußefänger Johannes Seeger v. Untermusbach die Ortsmarkung zum säubern der Maulwürfe und Streudelmäuße zu übertragen, derselbe erhällt für dieß Jahr von jedem Stub das er fängt 8 Kreuzer pro Stük derselbe hat aber von heute an dem Gemeindpfleger die Mäuse zum abzählen zu übergeben, welcher nach dem Abzählen den Lohn ausbezahlt.
Vorstehenden Verhandlung beurkundetGemeinderath Braun Schneider Mast Kappler Schwemmle
& Bürgerausschuß Bohnet Hofer Döttling

Verhandelt den 23 August 1871
Der Ortsvorsteher bringt bei der heutigen Sitzung beeder Colegien zur Sprache, daß eine neue Regulierung für das Führen der Feuerspritze bei Ausbruch eines Brandes nöthig seie.
Der Gemeinderath und Bürgerausschuß beschließt, daß der erste welcher 2 Pferde an die Spritze bringt 5 f erhalten und sollten 2 weitere Pferde nöthig sein soll derßelbe für die 2 letzten Pferde 3 f erhalten.
Zur Beurkungung Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle & Bürgerausschuß Bohnet Döttling Mast

Verhandelt den 11 Okt 1872
Gemeindepfleger Schneider trägt vor daß das Betriebscapital bei der Gemeindepflege bei den bisherigen 250 f den damaligen Anforderungen an die Casse nach dem seit 2 Jahren wieder eine eigene Schule hier besteht der Aufwand auf Straßen sich bedeutend gesteigert haben, während die Steuern, ins besondere von den vielen Auswärtigen größtentheils erst nach dem Januar zum Einzug gebracht werden können, Gemeindeeinkünfte fast keine vorhanden sind, bei weitem nicht mehr genügen, indem zur Bestreitung des laufenden Aufwands bis 1 Januar und Lieferung der Steuern an die Oberamtspflege immerhin eine Summe von 6 bis 800 f nöthig seien, es sollten deshalb solches auf die Summe mit 600 f erhöt werden.Die bürgerlichen Colegien beschließen das Betriebscapital auf 600 f zu erhöhen.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schneuder Kappler Mast & Bürgerausschuß Bohnet Hofer Döttling

27. Dezember 1872
Zufolge K. Oberamts-Erlaßes vom 16. Dezember und hohen Erlaßes des Ministeriums des Inneren betreffend den Gehalt der Ortsvorsteher wurde in heutiger Sitzung Beratung gepflogen. Zuerst bringt der Ortsvorsteher die bei seiner am 28. März 1849 stattgefundenen Wahl als Ortsvorsteher zur Sprache, worauf die Besoldung folgender Maßen reguliert wurde.
Als Ortsvorsteher 30 Gulden, als Rathschreiber 10 Gulden, für Schreibmaterial 6 Gulden zusammen 46 Gulden jährlich.Nach dem Regblt. Seite 396 ist nun die Besoldung der Ortsvorsteher neu zu regulieren und beträgt bei Gemeinden unter 300 Ortsanweßenden Einwohner 50,10 Gulden a.s.f.
Auf erstatteten Vertrag wird nun beschlossen die Besoldung des Schultheißen folgender Maßen zu regulieren, zumalen da die oben aufgeführte Besoldung bei den vielen Anforderungen der Neuzeit in keinem Verhältniß zu den vielen Leistungen steht.
Als Schultheiß 50 Gulden
Als Rathschreiber 15 Gulden
für Schreibmaterial 10 Gulden
zusammen 75 Gulden vom 1. Januar 1873 an (gestrichen und neu vom 1. Juli 1872 an).
Zur Beurkundung Gemeindrath Braun Schneider Kappler Mast
& Bürgerausschuß Bohnet Döttling Hofer
Randbemerkung zum 1. Eintrag vom 27 Decber 1872, schlecht lesbar
Den 11, Janr. 1873
Aus Anlaß der heutigen Rechnungsabhör hat der Oberamtrat gemäs Ministerial Vorschrift v. 19. Decb. 1872 nebigen Beschluß der beiden bürgerlichen Collegien mit welcher der Schultheiß und Rathsschreiber Braun in Rüksicht auf die geringe Einwohnerzahl der hiesigen Gemeinde vollents? einverstanden ist, x vorgetragen mit der Ab?, daß die Besoldung Erhöhung vom 1. Juli 1872 be? fortgehalten werde.
Zur Beurkundung Gemeinderath Schneider Mast Kappler Schwemmle & Bürgerausschuß Bohnet Hofer Döttling Mast

27. Dezember 1872
Bei der heutigen Verhandlung bringt der Ortvorsteher den K. Oberamts-Erlaß vom 16. Dezember und die K. Verordnung Regblt. v. Jahr 1872 Seite 392 betreffend die Belohnung der Verwaltungsaktuere zur Sprache, nach welchem derselbe bei Verrichtung am Wohnort ein Tagegeld von 3 Gulden , bei Geschäften außerhalb des Wohnorts für Arbeit, Zehrungs und Reiseaufwand bei mindestens 8 Stunden 5 Gulden, bei kürzerem Zeitaufwand 4 Gulden berechnet werden darf.
Da deßen Besoldungsverhältniße aber erst vor einigen Jahren neu reguliert wurde, auch ein Antrag auf Aufbesserung bis jetzt nicht reingekommen ist, so wird beschloßen deßen Belohnung bis ein weiterer Antrag gestellt ist beim alten zu belaßen.
Gemeinde & Stiftungsrath Braun Schneider Kappler Mast

27. Dezember 1872
Der Ortsvorsteher verliest in heutiger Sitzung den K. Oberamts-Aufruf in Kar 151 d. Gränzer betreff eine Beisteuer für die Bewohner der Ostseeküste welche den Sturm vom 12./13. v. Monats auf schreckliche Weise heimgesucht hat.
Der Gemeinderath & Stiftungsrath beschließt betreffenden Verunglückten einen Beitrag von 5 Gulden und zwar zur Hälftig aus der Stiftung Hälftig aus der Gemeindecaße zu entnehmen.
Zur BeurkundungGemeinde & Stiftungsrath Braun Schneider Kappler Mast
Bürgerausschuß Bohnet Hofer Döttling

Letzte Änderung am 08.12.21