Gemeinderat Protokoll 1864 Teil 1

Verhandelt den 14 Januar 1873
Königl. Oberamth-Erlaß zu Folge im Gränzer Par 4 v. 1873 wird nach der Bauordnung Art 83 Instruktion § 57 und 58 folgende Personen zur Bauschau gewählt
Friedrich Bäuchen Zimmermeister v. Untermusbach, Gemeinderath Fried. Schwemmle von hier und wurden sogleich beeidigt.
Zur Beurkundung Schultheiß Braun
Randbemerkung: und 3tens Joh. Georg Kappler Unterschrift Schwemmle Kappler, als Ersatzmann Maurermeister Geißer hier Unterschrift fehlt

24 Febr. 1873
In heutiger Sitzung der bürgerlichen Colegien wurde beschloßen die sogenannte Eichholzgasse welche gar nicht mehr fahrbar ist neu herzustellen, zu dießem Zweck sind wenigsten 100 Waagen voll Steine nöthig, welche im Feld des Joh. Martin Döttling größtentheils gewonnen werden.
Döttling ist erbötig von seinem Feld 1/2 Viertel abzutretten und fordert für betreff 1/2 Viertel 40 Gulden, welche demselben von dem Gemeinderath und Bürgerausschuß bewilligt wird.
Unterschrift Verkäufer Döttling
Randbemerkung: 20 f auf den 1 Juli 1873 zur Ausbezahlung der Gemeindecaße angewiesen
Betreff der Steine sollen zum Brechen der Maurer Michael Geißer von hier gegen ein Taggeld von 1 Gulden übertragen werden, deßen Kosten, sowie der Ankauf des Feldes, von der Gemeindecaße getragen werden, alles Übrige aber die Steineabfuhr, schlagen und einlegen solle durch die Bürgerschaft unendgeltlich besorgt werden.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle Mast
& Bürgerausschuß Bohnet Döttling Mast

Verhandelt den 25 März 1873
Da seit dem 30 Juni d. Jahres wieder der Pacht in Betreff der Farrenhaltung abläuft, so wurde in heutiger Sitzung der bürgerlichen Colegie beschloßen denßelben jetzt schon auf eine Reihe von Jahren zu verpachten, damit dem Pächter Gelegenheit gegeben wird den Einkauf deßelben rechtzeitig zu besorgen. Bedingungen sind folgende:
Der Pächter hat den Einkauf des Farren selbst zu besorgen, so daß derßelbe jährlich den Steigerungspreiß erhällt, sonsten aber lediglich nichts anzusprechen hat.
2. Muß immer ein tüchtiger Farren vorhanden sein, und wenn derßelbe nicht mehr tauglich erfunden wird, muß derßelbe auf seine Kosten einen anderen tauglichen anschaffen. Bei heutiger Abstreichverhandlung erhällt denßelben auf 3 Jahre vom 30 Juni 1873 bis 30 Juni 1876 Johann Georg Kappler Bauer hier um jährlich 125 f. Unterschrift Kappler
Genehmigt Gemeinderath Braun Schneider Mast Schwemmle & Bürgerausschuß Bohnet Döttling Mast

Verhandelt den 1 Mai 1873
Der Ortsvorstand trägt in heutiger Sitzung der bürgerlichen Colegien vor daß die Straße von Untermusbach bis zur Markungsgrenze Reichenbach auf den 30 Juni d.J. wieder zur Unterhaltung fällig wird.
Der Gemeinderath beschließt Betreffende Straße mit Einschlüße der neuen Hirschkopfstraße in Bälde wieder auf die Dauer von 6 Jahren vom 1 Juli 1873 bis dorthin 1879 im öffentlichen Abstreich an tüchtige Unternehmer in Akkord zu geben.
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle Mast

Verhandelt den 14 Mai 1873 
Nachdem unter dem 1 Mai d. J. beschloßen wurde die Straße über die Ortsmarkung von Untermusbach bis zur Markungsgrenze Reichenbach wieder auf die Dauer von 6 Jahren zur gehörigen Unterhaltung in Accord zu geben, so wurde heute, nach dem dießes Vorhaben im Gränzer Par:   zweimal und im hiesigen ort gehörig bekannt gemacht wurde zur Abstreichsverhandlung geschritten, und folgende Bedingungen zu Grunde gelegt:
1. Betrreffender Accord fängt an den 1 Juli 1873 und endet am 30 Juni 1879 ist also gültig auf 6 Jahre.
2. Jeder Steigerer welcher Straßentheile erhällt hat für das erforderliche Material bestehend in guten Kalksteinen auf seine Kosten selbst zu sorgen, dießelben müßen jeden Jahr nach Vorschrift des He. Amtsbaumeister oder auch des Schultheißen ausgeführt und auf die äußerste Seite der Straße auf Haufen mit je 7 Ct gesetzt werden, jedes mal so verkleinert daß selbige durch den Controllering fallen, und bei günstiger Witterung jeden Jahres aber im Herbst Oktober oder anfangs November eingelegt werden müßen.
Ferner das Morast abziehen, wegschaffen deßelben, Nebenweege gehörig herzustellen, sowie den Baumsatz an der Straße ist mit in den Accord begriffen.
3. Jeder Steigerer hat einen tüchtigen Bürgen als Selbstschuldner und Selbstzähler zu stellen, welcher für die Pachtverbindlichkeit so gut als der Pächter zu haften hat.
4. Wenn ein Acordant de Straße seine Schuldigkeit nicht gut, oder die vorgeschriebenen Defegte nicht erledigt, da 0 Execution angeordnet würde so hat der Bürge so gut als der Acordant dafür einzustehen.
5. Die Ausbezahlung des Steigerungspreißes geschieht wenn alle Defegte erledigt und die Straße in gutem Zustand ist jedes Jahr auf den 1 Juli und zwar am 1 Juli 1874 das 1te mal. Unter dießen Bedingungen welche den erschienenen Liebhaber deutlich vorgelesen wurde, wurde ausgebotten:
von Par 0 bis Par 4 nebst der Zweigstraße gegen Untermusbach mit 92 Ruth dießelbe hat erhalten zu 17 f Adam Seeger v Untermusbach,
v. Par 4 bis Par 8 sind es 83 Ruth hat erhalten Fried. Hofer hier um j 20 f,
von Par 8 bis 12 sind es 83 Ruth hat erhalten Ochsenwirth Schittenhelm in Untermusbach um jährlich 20 f,
von Par 12 durch den Ort bis zur oberen Brüke sind es 78 Ruth hat erhalten j Adam Bohnet um jährlich 20 f,
von der oberen Brüke bis zu Par 14 sind es 59 Ruth, hat erhalten Fried. Hornberger v. Untermusbach um 20 f 30 K,
von Par 14 – 19 sind es 109 1/2 Ruth hat erhalten Christian Seeger hier um 33 f,
von Par 19 bis 24 sind es 108 Ruth hat erhalten Joh. Bäuerle v.Untermusbach 28 f 30 K,
von Par 24 – 31 sind es 150 Ruth, hat erhalten Franz Ziefle v. Untermusbach 30 f,
von Par 31 bis 37 sind es 133 Ruth hat erhalten Joh. Mast hier um 32 f 30 K,
von Par 37 bis 43 sind es 112 Ruth hat erhalten Fried. Schwemmle hier um 34 f,
von Par 43 bis 48 sind es 130 Ruth hat erhalten Johannes Bäuerle v. Untermusbach 30 f,
von Par 48 bis 54 sind es 135 Ruth hat erhalten Johannes Bäuerle v. Untermusbach 30 f,
von Par 54 bis 60 sind es 132 Ruth hat erhalten Fried. Schwemmle hier um 30 f,
von Par 60 – 65 sind es 111 Ruth hat erhalten Fried. Hofer hier um 35 f,
von Par 65 bis 70 sind es 100 Ruth hat erhalten Adam Schittenhelm in Untermusbach um j 33 f,
vom neuen Hirschkopfsträßchen vom Staatswald aufwärts hat erhalten 100 Ruth Franz Ziefle v. Untermusbach 50 f,
den mittleren Theil mit 100 Ruth hat erhalten Fried. Schwemmle hier um 50 f,
den 3ten Theil mit 100 Ruth hat erhalten Anderens Schneider v Reichenbach um j 40 f.
Genehmigt Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle Mast
Anmerkung der Redaktion: in Summe jährlich 495 Gulden 30 Kreuzer Straßenbaukosten. 

Den 2 Juni 1873
erklärt die Ochsenwirth Seegers Wittwe hier Franziska geb. Frey der Würtembergischen Feuerversicherungsgesellschft folgende Versicherung ihres Mobilars:
Gold Silber Schmuksachen 60 f,
Bücher 25,
Gemälde, Kupferstich 20,
Betten und Zubehör 400,
Kleider und Leibweißzeug 300,
Leinwand Tischzeug Teppiche 300,
Schreinwerk 200,
Musikalische Instrumente 200,
Küchengeschirr 250,
Faß & Bandgeschirr 300,
Gemeiner Hausrath mit inbegriff v. Spiegeln & Standuhren 300,
Mundvorrath 200,
Brenmaterial 100,
Halmfrüchte an Stroh 900,
Stroh ausgedroschen und ungedroschener Frucht 400,
Futter 1000,
Flachs & Hanf 100,
Gaisen Wagen Schlitten Sattel Reitzeug Pferd & Ochsengeschirr 400 f,
Summe 5455 f (9351 M 43 Pf).
Welcher Antrag genehmigt wird Gemeinderath Braun Schneider Kappler Mast Schwemmle

25. Juli 1873
Verhandelt vor dem Gemeinderath. 
Demselben wird in heutiger Sitzung der Königl. Oberamtsgerichtliche Erlaß im Gränzer 81 die Güterbuchsführung betreff vorgelesen, worauf die Wahl eines Güterbuch-Akteurs hier vorzunehmen wäre, da ein Pfandhulfsbeamter hier nicht vorhanden ist.
Es wird nun von dem Gemeinderath beschloßen die Führung der Güterbücher dem He. Verwaltungsakteur Bukenberger in Freudenstadt in Zukunft zu übertragen.
Ferner nach einem Erlaß des Königl. Oberamtgericht und K. Oberamt vom 21. Juli d.J. Gränzer 85 ist angeordnet, daß in den Güterbuch von der Gemeinde künftig das Metermaß anzuwenden ist, und daß die bisherigen Maßangaben in das neue Maas nach der in der Ministerilverfügung des Inneren und der Justitz vom 8. Juli 1873 näher angegebenen Vorschriften umgerechnet werden soll.
Es wird nun von dem Gemeinderath beschlossen, den He. Oberamtsgeometer Reinweiler von Böblingen welcher ohnedieß in Geschäften hierher kommt dieße Arbeit zu übertragen.
Randbemerkung: mit 2 Auszug, 18. August 1 an das K. Oberamt, 1 K. Oberamtgericht,
wurde nicht genehmigt sondern dem He. Amtspfleger Bukenberger in Freudenstadt übertragen.
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Mast Schwemmle

Verhandelt den 15 August 1873
In der heutigen Sitzung bringt der Schultheiß zur Sprache, daß der Schulmeister seinen Bedarf an Brennholz noch nicht hat und dringt auf Beischaffung deßelben.
Es wird nun verabredet daß wieder wie fernd?
Schultheiß Braun 1 1/4 Claft,
Wittwe Ziefle 1,
Ochsenw Seeger 1 1/4,
Georg Kappler 3/4,
Gemeinepf Schneider 1,
jung Bohnet 3/4,
alt Bohnet 3/4,
Joh. Mast 1 Claft,
Schwemmle 3/4 Clafter
sogleich beiführet.
Ferner den Bedarf an Rathhaußholz kam man dahin überein daß der Ortsdiener & Waldschütz welcher das Rathszimmer bewohnt für Heizung mit Einschluß der Beischaffung von dem nüthigen Brennholz auf das Jahr 1873/74 4 f aus der Gemeindecaße erhält.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle Mast

Verhandelt den 2 Oktober 1873
Nach einem Königl. Oberamts-Erlaß vom 17 Sebt Gränzer 110  soll in Gemäßheit des Artikel 7 des Gesetzes vom 28 April d. J. betreff. die Grund und Gewerbesteuer und Gebäudesteuer behufs der Berufung in die Bezirksschätzungskomißion für Betreff Gemeinde einen sachverständigen Ortsschätzer zur Grund Gebäude und Gewerbesteuer gewählt werden.
In heutiger Sitzung des Gemeinderaths wurde für alle 3 Quellen der Gutsbesitzer & Gemeinderath Fried. Schwemmle für hier gewählt.
Die Annahme der Wahl Unterschrift Schwemmle
als Ersatzmann Gemeinderath Georg Kappler Grenzer Par 124 Unterschrift Kappler
Z B Gemeinderath Braun Kappler Schneider Mast

Verhandelt den 12 Novber 1873
Dem ledigen hießigen Bürger Johannes Mast, welcher sich demnächst mit Christina Blocher v. Beuren O/a  Nagold verehlichen will wird bezeugt:
1. daß derßelbe ein gutes Prädikat besitzt2. an Vermögen 1000 f
3. noch nie gestraft wurde.
ZB Gemeinderath Braun Kappler Schneider Schwemmle Mast

29. November 1873
Die Wittwe des am 8. Febr. 1871 gestorbenen Martin Ziefle, Anna Maria geb. Schillinger welche sich im Laufe der nächsten Woche wieder zu verehlichen gedenkt wird Behufs ihrer dispensation in geschloßener Zeit sich mit Johannes Schanz, lediger Bauerssohn v. Thumlingen trauen zu laßen bezeugt.
1. daß dieselbe ein gutes Prädikat besitzt, daß dieselbe
2. an einem Vermögen 10.000 Gulden besitzt
3. daß der beabsichtigten Verehlichung mit genannten Johannes Schanz lediglich kein Himderniß im Weege steht, da derselbe hier als Bürger aufgenommen ist und der Nahrungsstand gesichert ist.
Z B Gemeinderath Braun Schwemmle Kappler Schneider Mast

9. Dezember 1873
Auf Grund vorgelegten Zeugnißes des Johannes Schanz welcher ein Vermögen von 6000 Gulden bezeugt ist vom Gemeinderath Thumlingen wird dieser heute als Bürger, nachdem er sich mit der Witwe des Joh. Martin Ziefle hier verehlicht hat angenommen gegen Entrichtung der Spartalgebühr für den Gemeinderath mit 3 Gulden Regblt. v. Jahr 1833 Seite 521.
Zur  Beurkundung Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle

Verhandelt den 18 Decber 1873
Nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 6 Juli 1849 wurde heute die Gemeinderathswahl vorgenommen.
Die Wahlcomißion bestand aus dem Gemeindevorsteher, dem nach der Sitzordnung 1ter Gemeinderath Schneider und dem Bürgerausschuß-Obmann Bohnet.
Nachdem nun sämtliche Wahlfähige Bürger mit Ausnahme eine einzigen Wähler nicht erschienen ist alle abgestimmt hatten fiel das Ergebniß dahin aus, daß der Gemeinderath Johannes Mast welcher austretten mußte mit 8 Stimmen wiedergewählt wurde.
Für den am 30 April d. J. gestorbenen Johann Adam Bohnet, Gemeinderath wurde Christian Fried. Hofer mit 5 Stimmen erwählt, weitere Stimmen erhielten Adam Bohnet 4, Johannes Schanz 1 Stimme.
Zur Beurkundung Ortsvorstand Braun Gemeindepfleger Schneider Obmann des Bürgerausschuß Bohnet
Randbemerkungen: Der Gemeinderath besteht nun aus Schultheiß Braun, Gemeinderath Schneider Kappler Schwemmle Mast Hofer.
Betreffende haben sich zur Annahme der auf sie gefallenen Wahl bereit erklärt. Unterschriften Mast Hofer
Die Beeidigung des Hofer am 13 Januar 1874 Unterschrift Hofer
Mast wurde auf seinen früheren Diensteid ausdrücklich hingewiesen.

Verhandelt den 18 Decber 1873
Nach dem Ruggerichts-Rezeßbuch Seite 7b soll der Bürgerausschuß wieder ergänzt werde, und nachdem Fried. Hofer seitheriges Bürgerausschuß-Mitglied in Gemeinderath gewählt wurde, wurde eine Neuwahl des Bürgerausschußes unter Wahlcomision Rathschreiber Braun vom Bürgerausschuß aus der auszutretenden Hälfte vorgenommen.
Neu in Bürgerausschuß wurde gewählt Johannes Schanz 31 Jahre alt, Christian Seeger Säger hier 42 Jahre alt. Es besteht sonach der Bürgerausschuß Adam Bohnet Obmann, Johannes Mast Schreiner, Martin Döttling Schuster, Johannes Schanz Bauer, Christian Seeger Säger hier.
Zur Beurkundung Wahlcomision Ortvorsteher Braun
Austretenden Bürgerausschuß Unterschrift Hofer Mast

Verhandelt den 18 Decber 1873
Wie aus vorheriger Seite ersichtlich ist wurde Fried. Hofer in den Gemeinderath gewählt.
Zur Annahme der auf Hofer gefallenen Wahl unterliegt keinem Anstand. Bei meiner Erwählung in den Gemeinderath ist gesetzlich das Hinderniß, daß ich mit dem Gemeinderath Johannes Mast verschwägert bin, da meine Frau deßen Schwester ist.
Ich bitte daher ein Königl. Oberamt mich von dießem Hinderniß zu dispenzieren. Unterschrift Hofer
Der Gemeinderath hier stellt ebenfalls an das Königl. Oberamt die gehorsamste Bitte, dem Wunsch des Hofer zu entsprechen da bei der geringen Bürgerzahl eine weitere Wahl sehr schwer wäre, und da Hofer ein ganz gutes Prädikat besitzt, mit dem Haushalt der hießigen Gemeinde als Bürgerausschuß schon längst bekannt ist, und derßelbe unser bestes Zutrauen genießt, so bitten wier selbst auch um Gewährung der nachgesuchten Dispersacion des Hofer.
zB Gemeinderath Braun Schwemmle Kappler Schneider
Randbemerkung: Erlaß des Königl. OberamtHirnach wird die nachgesuchte Dispensacion auf Grund des Art 8 Abs 5 d. Gesetzes vom 6 Juli 1848 erteilt.
Freudenstadt den 5 Januar 1874 Unterschrift K Oberamt Bames

Letzte Änderung am 08.12.21