Gemeinderats-Protokoll von 1864 bis 1891
– von 1864 bis 1874 –
Die Jahre 1875 bis 1884 sind auf der nächsten Seite.
Im Gemeinderats-Protokollbuch sind die Beschlüsse des Gemeinderates und des Bürgerausschusses protokolliert.
Wir haben hier die in altdeutscher Handschrift (Kurrentschrift) geschriebenen Original- Niederschriften wiedergeben um einen Überblick über die Tätigkeiten des Gemeinderates in der Zeit von 1864 bis 1891 darzustellen. Zur Kürzung der Seitenlänge haben wir das Buch in drei Teile aufgeteilt.
Der Originaltext ist Kursiv geschrieben. Ein x entspricht einem nicht leserlichen Wort und ein ? ein nicht sicher gelesenem Wort. Vor einer Unterschrift im Protokoll ist immer ein Kurzzeichen, wir haben an Stelle dessen das Wort „Unterschrift“ geschrieben. Beschrieben ist im Protokollbuch immer nur eine Seitenhälfte, auf der leeren Seitenhälfte sind teilweise Ergänzungen geschrieben die wir als Randbemerkungen tituliert haben.
Verhandelt am 7. November 1864 vor dem Gemeinderath
Christian Friedrich Hofer Ziegeleibesitzer hier, Bürger und Schmiedmeister in Untermusbach erscheint vor dem Gemeinderath und trägt vor, daß er beabsichtige oberhalb der Ziegelhütte in seine eigenthümliche Wiese ein Bauernhaus zu erbauen, und da solches auf die hiesiger Markung kommt, so bitte er hierzu um die Gemeinderäthliche Genehmigung.
Die Gemeinderäthe Schultheiß Braun, Adam Bohnet, Johannes Mast, Martin Ziefle, auch der Gemeindepfleger Schneider gibt seine Zustimmung, letzterer mit der ausdrücklichen Bestimmung daß seine nahe liegenden Felder niemals auf irgend eine Art dürfen beschädigt werden, auch der Gemeinderath Joh. Adam Seeger gibt seine Zustimmung unter obigen Bedingungen, nahmentlich macht aber der Gemeinderath Seeger noch die ausdrückliche Bedingung, daß seine Wässerung an dem oberen Graben niemals dürfe verletzt oder geschmälert werden, und im Fall dieser Wässerungsgraben sollte überbaut werden, so ist derselbe so zu überwölben, daß derselbe so oft als nöthig ausgeputzt werden kann.
Es wird nun von dem Gemeindrath dem Wunsch des Hofer unter den besagten Bedingungen entsprochen mit dem Beisatz, daß derselbe niemals durch dieses Bauwesen irgend eine Nutzung der Gemeinde eingeräumt werde, sondern man sich dagegen ausdrücklich verwahrt wissen will.
Zur Beurkundung
Gemeindrath Braun Seeger Schneider Mast Bohnet Ziefle
Den 30. Januar 1865
Auf Ansuchen der Eva Ziefle, Tochter des verstorbenen Matheis Ziefle, welche die Absicht erklärt hat, sich in Grünthal häußlich niederzulaßen wird von dem Gemeinderath bezeugt, daß sie an elterlichen Vermögen besitzt, welches durch Georg Dölker Bauer von Wittlensweiler Pflegschaft verwaltet wird baar Geld und Ausstände 9800 f, an sonstigen Fahrniß und Kleider Weißzeug 200 f, zusammen zehntausend Gulden. Daß unßeres Wißens hinsichtlich eines Prädikats an keinem der in dem revidierten Bürgerschaftsgesetzt vom 4. Dezember 1833 Art. 19 bezeichneten Mängel leidet, daß ihrem Austritt aus dem dißeitigen Staats und Gemeindeverband unßeres Wißens kein Hinderniß im Weege steht.
Beurkundet Gemeinderath Braun Ziefle Mast Schneider Seeger Bohnet
Den 13. April 1865
Auf Ansuchen der Chatarina Frey welche den 16. Juni 1829 geboren ist, und welche die Absicht erklärt hat sich in Edelweiler gänzlich niederzulaßen wird bezeugt, daß sie an elterlichen Vermögen besitzt 300 f, Eigenanspartes 100 f, Kleider und Weißzeug Fahrniß 200 f, zusammen 600 f. Daß unseres Wißens hinsichtlich ihres Prädikats an keinem der in dem revidierten Bürgergesetz vom 4 Decber 1833 Art 19 bezeichneten Mängel leidet, daß ihrem Austritt aus dem dießeitigen Staats und Gemeindeverband unßeres Wißens kein Hinderniß im Weege steht.
Beurkundet Gemeinderath Braun Ziefle Mast Schneider Seeger Bohnet
Verhandelt den 17 April 1865
Der Gemeinderath beschließt in heutiger Sitzung den Mäußefänger Binz auf das Jahr 1865 mit dem Fang der Maulwürfe und Streudelmäuße auf wieder zu beauftragen, gegen die vorjährige Belohnung von 40 f welche demselben aber nur dann bezahlt werden, wenn die Felder der Ortsmarkung von dießem Ungeziefer gereinigt sind.
Ferner, da die Bachfassung von dem Hauße des Martin Ziefle an bis unter das Ochsenwirthshauß mit Morast wieder ganz angefüllt ist, so wird beschloßen, dießelbe wieder durch 2 oder 3 Arbeiter ausputzen zu laßen, deren Taggelder aus der Gemeindecaße bewilligt werden.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Mast Bohnet Seeger Schneider
Verhandelt den 1 Juni 1865
Der ledigen Christina Bohnet, Tochter des Gutsbesitzer und Gemeinderath Bohnet, welche vor 6 Wochen ein uneheliches Kind geboren hat wird von dem Unterzeichneten Gemeinderath bezeugt, daß dießes ihr erstes Unzuchtsvergehen ist, und an Vermögen 10.000 f besitzt.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Mast Schneider Ziefle
Verhandelt den 5 Juni 1865
Bei dem Ausheben und Ausputzen der Bachfaßung durch den Ort hat sich ergeben, daß ein großer Theil des Holzes total faul ist, und wieder mit neu Holz bedeckt werden muß.
Da der Gemeinderath der Ansicht ist, daß das Holz aus dem Gemeindewald, welches im bestens Wuchs und auch mit Schaden gehauen werden müßte, und somit dorten nicht gehauen werden soll, so wird heute beschloßen den Holz Bedarf zu dießem Zweck anderwärts zu kaufen, und hirfür pro Kubikfuß 12 Kr aus der Gemeindecaße zu bewilligen.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schneider Bohnet Ziefle Mast
Verhandelt den 5 Juli 1865
Da den Pacht der hießigen GemeindeJagd auf den 1 Juli d.J. wieder abläuft, so wird beschloßen solche wieder auf die nächsten 3 Jahre vom 1 Juli 1865/68 zu verpachten.
Bei dießer Verhandlung bringt der Ortsvorsteher zur Sprache, daß nach dem Gesetz vom Jahr 1855 RegBlt. Seite 225 Art. 5, und auch zu Folge K. Oberamtl. Rezesses Bl.10 die Verpachtung der Jagd nach vorhergehender Bekanntmachung im Amtsblatt zu geschehen hat.
Der Gemeinderath und Bürgerausschuß bringt aber einstimmig den Wunsch vor, es möchte doch von dießen Vorschriften Umgang genommen werden, es möchte vielmehr die Jagd an hießige Bürger wie seither verpachtet werden, überdieß sind sieben Grundbesitzer an der Ortsmarkung beteiligt, welche mehr als 50 Morgen Waldungen an einem Stük also zusammenhängend besitzen und nach Art 3 des vorerwähnten Gesetzes zur Ausübung der Jagd berechtigt sind. Überdieß wird es auch nicht gerne gesehen, wenn von Auswärtigen die Ortmarkung durch Jagdliebhaber durch streift wird, da hirdurch nicht nur bedeutender Schaden entstehen könnte, sondern sonsten auch zu unerträglichkeiten und Wiederwärtigkeiten führen könnte.
Nachdem nun dem Gesuch der bürgerlichen Colegien entsprochen wurde aber mit der ausdrücklichen Bestimmung, daß das K. Oberamt hirzu die Genehmigung zu dießer Verpachtung ertheile, wird, nach dem Jagdgesetz vom 2. Novber 1855 Regblt Seite 223 den erschienen Liebhaber deutlich vorgelesen wurde, und ebenfalls die Königl. Verordnung Regblt v. Jahr 1862 Seite 155 betreffend die Hegezeit des Wildes wird die Jagd ausgebotten vom 1 Juli 1865 bis 1 Juli 1868 und erhielt dießelbe im Aufstreich um jährlich 2 f zwei Giulden dem Johann Adam Bohnet hier.
Unterschrift Bohnet, Bürg und Selbstzähler Unterschrift fehlt
Vorstehende Verhandlung wird von dem unterzeichneten Gemeinderath genehmigt
Braun Seeger Schneider Ziefle Bohnet
Randbemerkung: ungiltig laut K.Oberamtl. Erlaßes vom 6 Juli 1865
Verhandelt den 7. Juli 1865
Der Ortsvorstand theilt dem Gemeinderath mit, daß durch Erlaß des K.Oberamt nebenstehende Jagdverpachtung da solche im Amtsblatt nicht bekanntgemacht wurde, ungiltig seie.
Es wird daher beschloßen die Jagd im öffentlichen Blatt auf nächsten Freytag wieder zu verpachten.
Gemeinderath Braun Bohnet Ziefle Mast
7. Juli 1865
Auf eine Anfrage des hl. Pfarrer Dasselberger in Grünthal was für die Armen abgebrannten in Besenfeld geschehen seie wurde hier eine Hauscoleckte veranstaltet, welche 8 Gulden eintrug.
Da aber die Noth der Abgebrannten groß ist, so wird von dem Gemeinderath und Bürgerausschuß beschlossen 8 Gulden für dieselben noch aus der Gemeindecasse zu bewilligen.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Mast Schneider Bohnet Ziefle
& Bürgerausschuß Kappler Döttling Mast
24. August 1865
Da man bei dem Schäfereiwesen welches seit einigen Jahren hier besteht die Feststellung gemacht hat, daß selbige nichts taugt, an dem Rind-Vieh welches auf die Weide getrieben wird großen Nachtheil bringt, auch die Pfärchnutzungen beinahe wertlos, ja sogar oft schadhaft sind, so wird in heutiger Sitzung beschloßen mit dem heurigen Jahresschluß die Schäferei ganz aufzugeben, und die Pfärchgerätschaften zu verkaufen, welche ohne dies beinahe wertlos sind.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Mast Seeger Schneider Ziefle
11.November 1865
Christian Fried. Hofer, welcher von seinem Vatter Fried. Hofer von Untermusbach ein Wohnhaus und Ziegelhütte nebst einem ordentlichen Garten an obigen Datum kaufte und überdies ein Vermögen von 4600 Gulden beibringt, hat um die Aufnahme in das hiesige Bürgerrecht nachgefragt.Es wird deshalb in heutiger Sitzung beschlossen dem Gesuch des Christian Fried. Hofer zu entsprechen, und denselben hier als Bürger aufzunehmen gegen die Entrichtung von 12 Gulden Bürgergeld, 1 Gulden Beitrag zu den Feuerlöschgerätschaften, 3 Gulden Sportel für den Gemeindrath. Regblt. v. J. 1833 Seite 521
Gemeinderath Braun Schneider Bohnet Ziefle Mast
Bürgerausschuß Kappler Mast Döttling
Verhandelt den 18 Decber 1865
Zufolge des Gesetzes vom 6 Juli 1849 Regblt Seite 281 sind die Ergänzungswahlen der Gemeinderäthe jede 2 Jahre im Monath Decber vorzunehmen. Durch Beschluß beeder Colegien wurde der 18 Decber zur Ergänzungswahl der Gemeinderäthe festgesetzt.
Nach vorangegangener Anfertigung der Wählerliste hat man auf den heute den 18 Decber die Gemeinderathswahl festgesetzt, und beschlossen, daß da wegen der noch bestehenden geringen Bürgerzahl blos 5 Gemeinderäthe ohne den Schultheißen bestehen, blos ein Mitglied des Gemeinderaths auszutreten hat mit der Bemerkung, daß derßelbe gesetzlich wieder gewählt werden darf. Auszutreten hat Johann Adam Seger Gemeinderath, welcher am 24 August 1858 erstmals gewählt und am 6 Sept 1858 beeidigt wurde.
Nach dem nun sämtliche wahlfähige Bürger abgestimmt hatten, fiel das Ergebniß dahin aus, daß Johann Adam Seeger mit allen mit Ausnahme seiner eigenen Stimme wieder gewählt wurde. Seeger hat sich zu der auf ihn gefallenen Wahl zur Annahme bereit erklärt, und wurde auf seinen früheren Diensteid ausdrücklich hingewiesen.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schneideer Bohnet Ziefle Mast Seeger
Obmann des Bürgerausschuß Kappler Mast
Verhandelt den 21 December 1865
Da durch einen K. Obermats.Rezeß und Weißung des Oberfeuerschauer Pfeifer die Besorgung der Ortsfeuerschau in Zukunft nicht mehr durch einen Zimmermann besorgt werden darf, sondern durch einen Maurermeister, so wird in heutiger Sitzung des Gemeinderath beschlossen, die Besorgung der Lokalfeuerschau neben dem Schultheißen dem Maurermeister Gruber v. Wittlensweiler zu übertragen, und demßelben per Umgang welches Herbst und Frühjahr zu geschehen hat 1 f, ein Gulden Belohnung aus der Gemeindecaße zu verwilligen.
Gemeinderath Braun Mast Schneider Bohnet
Verhandelt den 6 März 1866
Dem Mäusefänger Gottlieb Binz, welcher seit einigen Jahren die Maulwürf und Streudelmäuße der Ortsmarkung gefangen hat, und für deren Bemühung jährlich 40 f aus der Gemeindecaße erhalten hat, wird dießer Vertrag auf das Jahr 1866 verlängert.
Gemeinderath Braun Mast Schneider Bohnet
17. Mai 1866
Heute wurde der Ablösungsvertrag über die Armenkostenbeiträge der Staatsfinanzverwaltung zur ehemaligen Almosenpflege des früheren Klosteramtes Reichenbach nach voraus gegangener Beratung unterzeichnet, wobei zur Sprache kam, daß die Gemeinde Reichenbach an dem erwähnten Ablösungsvertrag nicht fest halte, vielmehr den Prozeß von neuen aufnehmen will. Mit der Ansicht der Reichenbacher ist auch Obermusbach nicht einverstanden, daher die Bürgerlichen Colegien beschliesen an die königl. Staatsfinanzverwaltung die Bitte zu stellen, auf den Grund der mehr erwähnten Vertrages vom 13. April 1866 die Gemeinde Obermusbach um ihre Ansprüche abzufertigen, auch wenn Reichenbach den seit 13 Jahren abschwebenden Prozeß aufs neue beginnen wolle.
Zur BeurkundungGemeinderath Braun Seeger Schneider Mast Bohnet Ziefle
Bürgerausschuß Kappler Mast Döttling
Verhandelt den 29 Juni 1866
Nachdem die 3jährige Dienstzeit des Gemeindepflegers Schneider am morgen Tag abläuft, so wurde heute zu einer Neuwahl geschritten.
Es wird beschloßen, da sich die Geschäften des Gemeindepflegers weder vermindert noch vermehrt haben, die Besoldung des Rechners beim Alten also jährlich 30 f zu belaßen.
Die Wahl geschieht zu Folge K. Oberamts-Rezesses vom 15 Merz d. J. auf unbestimmte Zeit.
Bei der heutigen Abstimmung fiel das Ergebniß dahin aus, daß der seitherige Gemeindepfleger Michael Schneider wieder mit Ausnahme seiner eigenen sonst mit allen Stimmen zum Gemeindepfleger erwählt wurde. Schneider hat sich zur Annahme der auf ihn gefallenen Wahl bereit erklärt. Derselbe wurde sogleich auf seinen früheren Diensteid ausdrüklich hingewießen.
Ferner wurde beschloßen dem Gemeindepfleger Schneider die Stellung einer Realcaution zu erlaßen und sich mit der Intercession seiner Ehefrau Chatarina zu begnügen da Schneider ein sehr vermöglicher Mann und guter Haushälter ist.
Hirnach verbindet sich die Ehefrau des Schneider Chatarina eine geb. Kühnle für alle Fordrungen welche die Gemeindepflege seit Übernehmen des Amts an denßelben etwa zu machen hat, als Selbstschuldner und Selbstzählerin.
Die Annahme der Wahl und den Hinweiß auf seinen früheren Diensteid. Unterschrift Schneider
Die Ehefrau als Selbstschuldner und Selbstzähler. Unterschrift Katharina Schneider
Die Echtheit der Unterschrift beglaubigt Schulth. Braun
Vorstehende ganzs Verhandlung beurkundet Gemeinderath Braun Mast Ziefle Seeger Bohnet
Bürgerausschuß Kappler Döttling Mast
Verhandelt den 29 Juni 1866
Es wird heute zur Ergänzungswahl des Bürgerausschußes geschritten, da das Bürgerausschußmitglied Fried. Schwemmle fortwährend abwesend ist, auch der den Austritt aus den Bürgerausschuß gewünscht und angemeldet hat.
Ein förmlicher Wechsel der Bürgerausschuß-Mitglieder kann wegen der geringen Bürgerzahl nicht stattfinden. Bei der heutigen Abstimmung erhielt der Bauer Johann Adam Bohnet 8 Stimmen, und ist somit mit großer Mehrheit in den Bürgeraussschuß gewählt, so daß jetzt der Bürgerausschuß besteht aus:
1. Georg Kappler als Obmann
2. Fried. Mast
3. Joh. Martin Dettling
4. Joh. Adam Bohnet.
Die Annahme der Wahl und die Beeidigung. Unterschrift Bohnet
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Mast Ziefle Seeger Bohnet Schneider
& Bürgerausschuß Kappler Döttling Mast
24. Juli 1866
Zufolge Kl. Oberamts Erlaßes in Por. 84 d. Gränzer welcher die Hinweisung auf das Einquatierungsgesetz vom 18. Juni 1864 Art. 39 bis 42 Regblt. S. 91 enthält, wurden auch hier die Quartiercomision bestellt, und da es gegenwärtig nur 12 Bürger hier sind, wird beschlossen daß neben dem Schultheißen nur noch 1 Quartiermacher bestehen soll, welcher in heutiger Sitzung des Gemeinderaths gewählt wurde in der Person des Gemeindepfleger Schneider, denselbe wurde sofort die unverweilte Fertigung der Quartierlisten aufgegeben.
Die Einquatierungscomision besteht sonach aus Schultheiß Braun und Gemeindpfleger Schneider, welches als genügend erscheint.
Zur BeurkundungGemeinderath Braun Mast Bohnet Seeger Schneider Ziefle
Randbemerkung: Nachträglich wurde zu Folge K. Oberamts Anordnung noch weiter gewählt Joh. Georg Kappler.
19. November 1866
Aus Veranlassung der Testaments-Eröffnung der am 5. d. Monats gestorbenen Fried. Klumpp Witwe Eva geb. Mast wurde heute für die zwei abwesenden Erben Johannes und Jakob Friedrich Mast beide in Amerika ein AbwesenheitsPfleger bestellt in der Person des Gemeinderath Joh. Adam Seegerund sogleich verpflichtet.
Unterschrift Adam Seeger
Zur Beurkundung Waisengericht Braun Mast Bohnet
Verhandelt den 27 Decber 1866
Dem Johann Martin Braun, Sohn des Schultheißen Jo. Fried. Braun hier welcher sich nach Besenfeld verheurathen will wird bezeugt.
Daß derßelbe ein ganz gutes Prädikat besitzt, und an Vermögen von seinen Eltern 4000f viertausend Gulden erhält.
Zur Beurkundung Gemeinderath Mast Schneider Bohnet Ziefle
Verhandelt den 17April 1867
Auf Ansuchen des Gottlieb Binz welcher schon seit vielen Jahren die Ortsmarkung zum fangen der Streudelmäuße und Maulwürfe gepachtet hat, wird dießer Vertrag wie seither zu 40 f auf das Jahr 1867 verlängert.
Ferner, da die Auflage der Bachfaßung mitten im Dorf beim Hauße des Ochsenwirth Seeger wieder total verfault ist, so wurde im Einverständniß des Gemeinderaths beschloßen:
1. Daß nur so weit die Überfahrt über betreff. Bachfaßung nöthig ist dießelbe solle bedeckt werden, der nicht bedeckte Theil aber zur Sicherheit mit einem Geländer versehen sein muß;
2. Soll das hirzu nöthige Holz auf 64 bis 66 Fuß Länge und 6 Fuß Lichtweite wozu 24 Stük Flöggen aif 3 neue Zoll geschnitten 16 Fuß lang nicht dem Gemeindewald entnommen werden, sondern da es in unßerem Gemeindewald kein Forchen Holz gibt dießen Bedarf im Weege des öffentlichen Abstreichs an den wenigstnehmenden accondiert werden.
Dießes nöthige Bauholz hat jung Joh. Adam Bohnet per Cubikfuß zu 8 Kr akkondiert welches aus der Gemeindecaße zu bezahlen ist. Der Gemeindepfleger wird aufgestellt das Betreff. Holz abzumeßen.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Seeger Bohnet Ziefle Schneider
Randbemerkung: nach der Aufnahme des Gemeindepfleger Schneider und Waldschütz Schneider sind es 440 Cubikfuß.
Verhandelt den10 Juni 1867
Da mit dem 1 Juli der Pacht des Farrenhaltens wieder zu Ende geht, so wird in heutiger Sitzung des Gemeinderaths & Bürgerausschuß beschloßen, denßelben wieder auf eine Reihe von Jahren wieder zu verpachten. Auf den Wunsch des seitherigen Farrenhalter Georg Kappler bringt der Schultheiß zur Sprache, ob es nicht zweckmäßiger wäre, wenn dem Pächter des Farren überlaßen würde, den Ein & Verkauf des Farren selbst besorgen zu laßen, so daß sich die Gemeindepflege um den Ein & Verkauf des Farren nichts zu bekümmern hätte, sondern lediglich nur das Pachtgeld zu bezahlen hätte. Der Gemeinderath & Bürgerausschuß beschließt die Anschaffung des Farren dem künftigen Pächter zu überlaßen, doch in der Art, daß jederzeit ein tüchtiger Farren vorhanden sein muß. Georg Kappler erbietet sich den Farren unter obigen Umständen wieder auf 3 Jahren per Jahr um Einhundet Gulden nehmlich vom 1 Juli 1867 bis 1 Juli 1870 zu pachten, der vorhandene Farren wird unter den vorgetragenen Umständen den Pächter Georg Kappler um 115 f käuflich überlaßen.
Unterschrift Pächter Kappler
Ferner, da die Holländerbrüke wieder total verfault ist, so wurde beschloßen dießelbe wieder neu herzustellen, zu dießem Zweck wurde dem Johannes Mast hier 3 Clafter 8 Schuh langes starkes Rollenholz abgekauft per Clafter zu 6 f, zusammen 18 f, welche zur Ausbezahlung der Gemeindecaße angewiesen werden.
Ferner, das unter dem 17 April d. J. akkondierte Holz, welches zur Bachfaßung bestimmt ist, wurde heute zur Beifuhr auf die hießige Sägmühle akkondiert, und dieße Beifuhr von 39 Stük Sägklötzen dem j Johann Adam Bohnet um den Steigerungspreiß von fünf Gulden überlaßen. Unterschrift Bohnet
Vorstehende Verhandlungen beurkundet Gemeinderath Braun Mast Seeger Bohnet Schneider
& Bürgerausschuß Kappler Bohnet Döttling Mast
Obermusbach verhandelt den 18 Decber 1867
Zufolge des Gesetzes vom 6 Juli 1849 Regblt Seite 281 sind die Ergänzungswahlen der Gemeinderäthe jede 2 Jahre im Monath Decber vorzunehmen. Durch Beschluß beeder Colegien wurde der 18 Decber festgelegt. Nach Anfertigung der Wählerliste, welche von dem Schultheißen, Gemeindepfleger und ältesten Milglied des Gemeinderaths stattgefunden hat und 8 Tage lang zur Einsicht auf dem Rathhauß ausgelegt geweßen, wird beschloßen, daß Bei der noch bestehenden geringen Bürgerzahl die Zahl der Gemeinderäthe ohne den Schultheißen bei 5 Mitgliedern zu belaßen.Es hätten dießmal aus dem Gemeinderath auszutreten Michael Schneider, welcher im Jahr 1860 als Gemeinderath gewählt wurde, und alt Johannes Mast, welcher am 18 Decber 1861 wieder gewählt wurde. Letzterer erklärt sich, daß er eine auf ihn fallende Wahl durchaus nicht mehr annehme. Im Gemeinderath verbleiben und können nicht gewählt werden: Alt Adam Bohnet, Adam Seeger, Martin Ziefle.
Bei der nun vorgenommenen Abstimmung an welcher alle Bürger, mit Ausnahme des ungehorsam abwesenden Martin Ziefle beteiligt haben 9 Bürger fiel das Ergebniß dahin aus, daß der seitherige Gemeindepfleger Michael Schneider von 9 mit 7 Stimmen und Joh. Georg Kappler ebenfalls von 9 Stimmen mit 7 Stimmen gewählt wurde. Vorstehende Verhandlung beurkundet mit dem Anfügen, daß sich die gewählten zur Annahme der auf sie gefallenen Wahl bereit erklärt haben, und daß nach Art. 12 des vornen gedachten Gesetzes Beschwerden gegen die Gültigkeit vorstehender Wahl bei dem Ortsvorstand innerhalb 8 Tagen vorgebracht werden müßen.
Daß die Wahl in Anweßenheit des Ortsvorsteher, ältesten Gemeinderaths und Obmann des Bürgerausschußes vorgenommen wurde.
Beurkundet Wahlcomißion Schultheiß Braun, ältester Gemeinderath Mast, Bürgerausobmann Kappler
Die Annahme der auf ihn gefallenen Wahl, Unterschrift Schneider Kappler
Wegen naher Verwandtschaft des neu gewählten Gemeinderath G. Kappler mit dem Ortsvorstand hat der Gemeinderath & Bürgerausschuß um Dispersacion dießes Hindernißes beim K. Oberamt nachgesucht. Worauf das K.Oberamt laut Erlaß vom 21 Decber 1867 folgendes ertheilte:
„An den Gemeinderath Obermusbach
Dem Joh. g. Kappler will man unter den in Obermusbach vorwaltenden eigenthümlichen Verhältnißen die Dispersacion von dem Verbot der Verwandtschaft als Hinderniß der Annahme einer Gemeinderathsstelle unter der Voraussetzung, daß er das Gesuch selbst auch gestellt habe gegen einer von ihm zu erlegenden Sportel von 8 f ertheilt haben. Regblt. 1828 Seite 534.“
K. Oberamt Sandberger
Verhandelt den 18 Decber 1867
Nachdem heute bei der Gemeinderathswahl der Bürgerausschußobmann G.Kappler in den Gemeinderath erwählt wurde, so wird heute eine Neuwahl des Bürgerausschuß-Obmanns vorgenommen unter Zugrundlegung der nehmlichen Wählerliste und Wahlcomißion wie bei der Gemeinderaths-Wahl.
Bei der Abstimmung betheiligten sich wie vornen 9 wahlfähige Bürger, und es sind mit Ausnahme des ungehorsam abwesenden Martin Ziefle sonsten alle Bürger betheiligt.
Bei der erfolgten Abstimmung erhielten jung Adam Bohnet 4 Stimmen, jung Joh. Mast 4 Stimmen, Martin Döttling 1 Stimme.
Wegen Gleichheit der Simmen ersterer wird die Wahl auf einen anderen Tag verschoben der älteste nehmlich jung Joh.Adam Bohnet geb. den 12 Decber 1837 als Obmann in den Bürgerausschuß gewählt.
Die Annahme der Wahl, Unterschrift Bohnet
Als weiteres Mitglied in den Bürgerausschuß wird mit allen Stimmen gewählt: Joh. Johannes Mast geb. den 17 April 1840 welcher die auf ihn gefallene Wahl angenommen. Unterschrift Mast
Es besteht somit der Gemeinderath außer dem Schultheißen aus Joh. Adam Bohnet, Joh. Adam Seeger, Michael Schneider, Martin Ziefle, Joh. Georg Kappler;
Bürgerausschuß Obmann, j Adam Bohnet, Martin Döttling, Fried. Mast, jung Joh.Mast.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Seeger Bohnet Schneider Ziefle Kappler
& Bürgerausschuß Bohnet Döttling Mast
Heute als den 27 Decber 1867
wurde der seitherige Gemeindepfleger und Gemeinderath Michael Schneider, welcher, welcher am 18. Decber wieder auf seinen früheren Diensteid ausdrüklich hingewießen, und der nun als Gemeinderath gewählte Bauer Joh. Georg Kappler feierlich in der Sitzung des Gemeinderath beeidigt.
Unterschriften Schneider Kappler
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Seeger Ziefle
Letzte Änderung am 08.12.21